Zum 01.12.2015 hat der Landtag von Baden-Württemberg in der Gemeindeordnung unter anderem den Paragraf 41a Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geändert. Die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei kommunalen Entscheidungsprozessen sind seither deutlich gestärkt. Kinder sollen und Jugendliche müssen nun an Entscheidungen beteiligt werden, von denen sie betroffen sind. Dafür sind von der Gemeinde geeignete Beteiligungsverfahren zu entwickeln.
Auch im Koalitionsvertrag der Landesregierung von Baden-Württemberg wurde als Ziel verankert, dass sich alle jungen Menschen bedingungslos und ohne Hürden in Politik und Gesellschaft beteiligen können. Sie sieht es als ihre Aufgabe an, die Rahmenbedingungen zur Stärkung und Erhöhung der politischen Beteiligung und des gesellschaftlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen zu schaffen und junge Menschen in ihrem Engagement zu bestärken.
Im Geschäftsbereich des Sozialministeriums wird dieses Ziel im Rahmen des Masterplans Jugend mit einem Fördervolumen von derzeit jährlich 5 Millionen Euro umgesetzt. Den gesellschaftlichen Entwicklungen und Herausforderungen entsprechend, haben die hieran beteiligten Ressorts, Verbände und Partner vereinbart, die Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung sowohl in der politischen Partizipation als auch in der gesellschaftlichen Teilhabe auf kommunaler und Landesebene schwerpunktmäßig in den Blick zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen des Masterplans Jugend derzeit verschiedene Projekte mit dem Schwerpunkt Kinder- und Jugendbeteiligung gefördert. Beispielhaft seien genannt:
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung
Ziel der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung ist es, die politische und gesellschaftliche Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg auf allen Ebenen zu stärken und die Projekte, Initiativen, Akteure und Akteurinnen bei der regionalen und lokalen Umsetzung zu unterstützen. Sie wendet sich vorrangig an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, d. h. haupt- und ehrenamtliche Fachkräfte in der Jugendhilfe, insbesondere der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit.
Die Aufgabenschwerpunkte der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung sind Qualifizierung, Beratung, Vernetzung sowie Sichtbarmachung und Würdigung des Engagements junger Menschen. Im Rahmen dieser Schwerpunkte bietet die Servicestelle eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen an, die ständig weiterentwickelt werden. Im Jahr 2025 wird das Thema Kinderbeteiligung ein Schwerpunkt der Veranstaltungen der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung sein. Ob in der Schule, in der Kommune, im Verein, Verband oder in der Jugendhilfe – echte Partizipation von Kindern ist der Schlüssel für eine zukunftsfähige Gesellschaft.
Jugendgemeinderäte 4.0
Im Rahmen des Projekts „Jugendgemeinderäte 4.0“ des Dachverbands der Jugendgemeinderäte wurde das Knowhow zu Engagement und Teilhabe junger Menschen gefördert. In den ersten beiden Jahren wurden über 40 junge Menschen zu Jugendbeteiligungsprofis qualifiziert. Diese können nun innerhalb ihrer Peer Group, Jugendliche bei der Umsetzung von Beteiligungsformaten unterstützen.
Sehr gut angenommen werden auch die Website des Dachverbands und die aufgebaute Wissensdatenbank. Insbesondere wird der Fokus daraufgelegt, junge Menschen aus allen sozialen Schichten für die politische Gremienarbeit zu begeistern.
Jugenddialog auf Landkreisebene
Im Gegensatz zur Kinder- und Jugendbeteiligung auf kommunaler Ebene gibt es bislang nur wenig Dialog- und Mitwirkungsmöglichkeiten in den Landkreisen. Dabei werden viele Themen und Anliegen, die für junge Menschen relevant sind, auf Kreisebene entschieden (z. B. ÖPNV, Breitbandversorgung, Bildungsmanagement etc.).
Das Vorhaben soll dazu beitragen, den Stellenwert von Jugendbeteiligung auf der Landkreisebene zu steigern und neue Erkenntnisse zu einer niedrigschwelligen und inklusiven Jugendbeteiligung zu gewinnen. Beteiligt sind acht Landkreise in Baden-Württemberg; diese wurden in der Sonderbeilage des Staatsanzeigers im Oktober 2024 vorgestellt.
Auch bei der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes haben wir in Form einer Jugendanhörung die Kinder und Jugendlichen beteiligt. Die daraus entstandenen Empfehlungen sollen sich im derzeit noch in der Abstimmungsphase befindenden Gesetz widerspiegeln.