Durch das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, zur Unterstützung von Familien und zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen und Familien (Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz – AG KJHG) werden Beteiligung und Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen als grundsätzliche Querschnittsziele in § 6a AG KJHG verankert und durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen maßgeblich gestärkt:
- Die „Unterstützung der Beteiligung von jungen Menschen“ wurde als eigene Angebotsform der Jugendarbeit definiert und mit Ressourcen gestärkt (§ 6c AG KJHG). Dadurch haben alle Bezirke zusätzliche Mittel im Rahmen einer Anschubfinanzierung erhalten, um 2,5 VZÄ zum Auf- und Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Beteiligung einsetzen zu können.
- Erstmals wurde die Beteiligung junger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf Bezirksebene (und Landesebene) bzw. der Angebotsplanung im Bereich Jugendarbeit gesetzlich vorgegeben (§ 43 AG KJHG), so dass die Anliegen und Interessen junger Menschen in die Angebotsplanung der Jugendarbeit einfließen.
Seit 2021 werden zusätzlich gesamtstädtische Mittel per auftragsweiser Bewirtschaftung durch Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an die Bezirke ausgereicht, um bedarfsgerechte Angebote der Berliner Jugendarbeit zu schaffen und um weitere gesamtstädtische Schwerpunkte in den Bezirken zu setzen. Die Verteilung der Mittel erfolgt u. a. auf Grundlage der Ergebnisse zur Bedarfssituation junger Menschen in Berlin im Rahmen der Beteiligung an den Jugendförderplänen. Außerdem werden die Beteiligungsstrukturen der Bezirke zusätzlich gestärkt.
Im Ergebnis ist eine vielfältige Beteiligungslandschaft entstanden, die jungen Menschen neben dem Landesschülerausschuss, Jugendverbänden und (parteilichen) Jugendorganisationen einen niedrigschwelligen, lebensnahen und inklusiven Zugang zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement ermöglicht:
- In allen Bezirken sind Beteiligungsstrukturen in öffentlicher und freier Trägerschaft auf- und/oder ausgebaut worden, wie z. B. Kinder- und Jugendbüros, Kinder- und Jugendparlamente (bzw. andere Formate der politischen Mitbestimmung) oder Stellen zur Beteiligungskoordination (u. a. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung der Beteiligung an den Jugendförderplänen). Die Beteiligungsstrukturen setzen eine große Vielfalt an Formaten und Angeboten der Demokratiebildung und Beteiligung in den Bezirken um (z. B. bezirkliche Jugendjurys, U16/U18-Wahlen, Jugendforen, Jugend-BVV, Befragungen, Beteiligungsprojekte im Sozialraum, Angebote zu Kinderrechten etc.).
Landesweites Kompetenzzentrum für Beteiligung und Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe
Seit 01.04.2025 befindet sich das Berliner Landeskompetenzzentrum für Beteiligung und Demokratiebildung in der Kinder- und Jugendhilfe im Aufbau, mit einer Schwerpunktsetzung in den Leistungsbereichen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (§§ 11 und 12 SGB VIII), Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) sowie den teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung. Ziel ist es insbesondere, niedrigschwellige Zugänge zu Beteiligung und Demokratiebildung, auch für benachteiligte Zielgruppen, auszubauen. Zudem sollen Angebote und Strukturen der Beteiligung und Demokratiebildung in der Berliner Kinder- und Jugendhilfe besser verzahnt, qualitativ weiterentwickelt und deren Auf- und Ausbau unterstützt werden.
Die Aufgaben des Landeskompetenzzentrums sind (unter anderem):
- die Planung, Durchführung und Weiterentwicklung gesamtstädtischer Verfahren zur Beteiligung und Demokratiebildung (z. B. Befragungen, Beteiligungsformate zum Dialog mit jungen Menschen, Umsetzung U18/U16-Wahlen),
- Information und Beratung zum Auf- und Ausbau von Beteiligungsstrukturen und -formaten von Fachkräften,
- Geschäftsstellentätigkeit im Sinne der Koordination und Entwicklung der gesamtstädtischen Gremienstruktur zur Beteiligung und Demokratiebildung, insbesondere im Bereich Jugendarbeit, unter Einbezug der bestehenden Gremien.
Landesprogramm Jugend-Demokratiefonds Berlin
Umsetzung des Landesprogramms Jugend-Demokratiefonds „Stark gemacht! Jugend nimmt Einfluss“ seit 2012, in dem jungen Menschen ein „Jugendbudget“ (rund 1 Millionen Euro) in verschiedenen Förderformaten für eigene Projektideen zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist die Förderung von Projekten zur Stärkung der Partizipation und des demokratischen Handelns von Kindern und Jugendlichen (z. B. im Rahmen von Jugendjurys, in denen junge Menschen selbst über Förderungen entscheiden).
Landesförderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)
Landesförderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), durch Taschengelderhöhung und Verbesserung der Zugänge für benachteiligte junge Menschen, zur Stärkung des Engagements junger Menschen für die Gesellschaft und beruflicher Orientierung im sozialen Bereich.
Förderung von Jugendverbandsarbeit und sieben Jugendbildungsstätten
Der vom Land Berlin als Zentralstelle geförderte Landesjugendring Berlin e.V. vertritt als Dachverband 37 Jugendverbände. Zudem sind die sieben Berliner Jugendbildungsstätten, fünf davon befinden sich in Trägerschaft von Jugendverbänden, im Landesjugendring organisiert.
Jugendbildungsstätten stellen als außerschulische Lernorte ein breitgefächertes jugendpolitisches Bildungsangebot für junge Menschen bereit, orientiert an gesellschaftspolitischen Themen und den Interessen junger Menschen.
Berliner Jugendstrategie
Ein bedeutender Teil der Berliner Jugendstrategie ist die ressortübergreifende Zusammenarbeit über mehrere Senatsverwaltungen hinweg sowie mit allen Berliner Bezirken im Rahmen des Jugendgewaltgipfels zur Umsetzung konkreter Maßnahmen und Angebote für junge Menschen und Familien, insbesondere um präventiv gegen Jugendgewalt zu wirken. Sie ist Ausgangspunkt für weitere Aktivitäten zur Stärkung der Interessen junger Menschen über die Ressortgrenzen hinweg.
Ein zentraler Schwerpunkt der Berliner Jugendstrategie ist der Ausbau der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen. Sowohl an der Entwicklung der Jugendstrategie selbst als auch an der Umsetzung der Maßnahmen sollen junge Menschen maßgeblich mitwirken.
Wichtige Bausteine der Berliner Jugendstrategie sind der Aufbau eines landesweiten Kompetenzzentrums für Beteiligung und Demokratiebildung sowie die Implementierung eines Jugend-Checks zur Gesetzesfolgenabschätzung für das Leben junger Menschen.