Bremen

Kinder und Jugendliche werden im Bundesland Bremen in vielfältiger und umfangreicher Weise in Bezug auf ihre jeweiligen Lebenslagen beteiligt. Da es sich bei der Jugendbeteiligung um eine Querschnittsaufgabe handelt, sind Akteurinnen und Akteure verschiedener senatorischer Ressorts, der Magistrat und die Bremische Bürgerschaft mit der Entwicklung und Umsetzung von Strukturen zur Beteiligung junger Menschen im Land Bremen befasst. Im Folgenden werden daher kursorisch Aspekte und Prozesse aufgeführt, welche wesentliche Bestandteile der Kinder- und Jugendbeteiligung sind.

Als erstes Bundesland hat Bremen bereits 2011 das Wahlalter mit 16 eingeführt, so dass junge Menschen am 22. Mai 2011 erstmals ab 16 Jahren an einer Landtagswahl, der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft, teilnehmen konnten.

Seit 2021 sind die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Bremer Landesverfassung verankert. Die Querschnittsumsetzung in der Bremer Verwaltung wird mit der Handreichung „Beteiligung ist ein Kinder- und Jugendrecht“ unterstützt, z. B. durch Beschreibung von Methoden für eine Einbeziehung von jungen Menschen in Planungs- und Entscheidungsprozesse. Daneben bilden die UN-Kinderrechtskonvention, das 2021 verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und das Bremische Schulverwaltungsgesetz einen umfangreichen Rechtsrahmen für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zusätzlich neben den bereits beschriebenen Rechtsnormen über die Verfassung der Stadt Bremerhaven geregelt sowie eine gesonderte Richtlinie zu Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen verankert.

Im Fokus der Weiterentwicklungsbemühungen um die Kinder- und Jugendbeteiligung steht die Stärkung und/oder Entwicklung von institutionalisierten Formen, Prozessen und Gremien der Partizipation junger Menschen an den sie betreffenden Angelegenheiten. Dies schließt Beteiligungen mit Projektcharakter oder anlassbezogene, unregelmäßige oder einmalige Partizipationsgelegenheiten nicht aus. Dabei wird sich stets um die Verstetigung von Beteiligungsverfahren bemüht, um diesem Erfordernis einen größeren Stellenwert im alltäglichen Handeln der verschiedenen Akteurinnen und Akteure zukommen zu lassen.

In der Senatskanzlei wird mit zwei Vollzeitstellen und in Kooperation mit dem Bildungsressort die digitale Beteiligung an wohnortnahen und quartiersbezogenen Entwicklungs- und Planungsprozessen für junge Menschen ab 12 Jahren gefördert. Neben den über die digitale Lern- und Schulplattform bereitgestellten Beteiligungsforen unterstützt die Senatskanzlei zum anderen die Jugendbeiräte und -foren im Bremer Stadtgebiet in Kooperation mit der Jugendbildungsstelle LidiceHaus bei der Gründung und Organisation ihrer Arbeit. Derzeit existieren 14 Jugendbeiräte oder Jugendforen. Außerdem befinden sich zwei weitere solcher Gremien im Aufbau, womit der Großteil des Stadtgebietes mit entsprechenden Beteiligungsgremien abgedeckt sein wird. Im ersten Halbjahr 2025 wird das erste Auftakttreffen zur Gründung einer Jugendbeirätekonferenz stattfinden.

In Zusammenarbeit mit der Senatorin für Kinder und Bildung und den beteiligten Schulen hat die Fachberatung Jugendbeteiligung mit Sitz in der Bremer Senatskanzlei Kurse auf der Lernplattform itslearning erstellt, um flächendeckend in allgemeinbildenden Schulen ab Klasse 7 eine niedrigschwellige, digitale Jugendbeteiligung in der Stadtgemeinde Bremen für Jugendliche umzusetzen. Dies soll Schüler:innen ermöglichen, sich ganzjährig in den Stadtteil einzubringen, in dem sie zur Schule gehen und/oder leben. Um eine gezielte Informationssteuerung und Partizipation zu gewährleisten, wird der Kurs Jugendbeteiligung an den verschiedenen Schulen (bzw. in den Stadtteilen Bremens) aus der Senatskanzlei einzeln und unabhängig voneinander, in enger Kooperation mit der Senatorin für Kinder und Bildung, zu jugendrelevanten Themen bespielt. Vor diesem Hintergrund können Schüler:innen in Planungsprozesse im Stadtteil und bei relevanten Themen einbezogen werden. Die übergeordnete Zielsetzung ist, eine zeitgemäße Jugendbeteiligung aufzubauen und möglichst viele junge Menschen dauerhaft für stadt- und stadtteilbezogene Fragen, Themen und Projekte zu interessieren und sie auf Augenhöhe an politischen Entscheidungen zu beteiligen.

In der Kommune Bremerhaven ist beispielhaft für die integrierte institutionalisierte Einbindung von Kindern und Jugendlichen der Unterausschuss „Beteiligungsrechte in der Kinder- und Jugendarbeit“ des Jugendhilfeausschusses, in dem der Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Bremerhaven geschäftsführend eingesetzt ist. Schon seit 2000 ist die Stelle des Kinder- und Jugendbeauftragten eingerichtet. Der Kinder- und Jugendbeauftragte ist zuständige Ansprechperson für den gesamten Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung in Bremerhaven. Der Kinder- und Jugendbeauftragte verfasst jährlich einen Bericht über die Umsetzung der Beteiligungsrechte für die Stadt Bremerhaven. Dieser wird der Stadtverordnetenversammlung und den zuständigen Fachgremien vorgelegt. Außerdem wird jährlich der Kinder- und Jugendrechtepreis ausgelobt, in dem „Leuchtturmprojekte“ der Kinder- und Jugendbeteiligung ausgezeichnet werden.

Darüber hinaus ist die Beteiligung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bremerhaven im Rahmen des Jugendparlaments, welches sich am 21.12.2022 konstituierte, strukturell gesichert. Weiter beteiligen sich Kinder und Jugendliche in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit durch gewählte Jugendbeiräte oder Jugendforen.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Bremen hat sich in einem beteiligungsorientierten Erstellungsverfahren Ende 2014 das Rahmenkonzept der Offenen Jugendarbeit in der Stadtgemeinde als Grundlage ihres pädagogischen und fachlichen Wirkens gegeben. In diesem ist unter anderem die professionelle Grundhaltung des partizipativen Arbeitens als ein Aspekt gelingender Offener Jugendarbeit verortet, welches auch Teil der Antrags- und Verwendungsnachweisprüfung ist.

Das Planungs- und Qualitätsentwicklungsinstrument für die Offene Jugendarbeit in Form der Qualitätsdialoge zwischen öffentlichen sowie freien Trägern befindet sich gerade in seinem dritten Durchlauf. Eine erste Evaluation und ein Ausblick auf die weitere Entwicklung dieses Instruments wurden im Jugendbericht der Stadtgemeinde Bremen vorgenommen. 2023 wurde mit der Wiederaufnahme der Erstellung der Stadtteilkonzepte für die Offene Kinder- und Jugendarbeit ein weiterer Baustein fortgeführt. Für die Aktualisierung dieser Steuerungs- und Planungsinstrumente im Jahr 2025 laufen die Vorbereitungen für eine Befragung junger Menschen, um ihre Einschätzungen und Bewertungen zu einem regelmäßig abzubildenden Bestandteil der Planungsprozesse zu machen.

In Bremen ist das Instrument Spielleitplanung im Spielraumförderungskonzept verankert und wird fortlaufend weiterentwickelt. Bei der Gestaltung und Entwicklung von Spielflächen ist es fachlicher Standard, Kinder und Jugendliche altersangemessen zu beteiligen. In diesem Bereich kann festgestellt werden, dass schon sehr junge Kinder erfolgreich an der Gestaltung ihrer Lebenswelt beteiligt werden können, wenn dies konzeptionell und methodisch entsprechend gerahmt und begleitet wird.

Ein weiterer Motor der selbstorganisierten Beteiligung und Einmischung junger Menschen an verschiedenen sie betreffenden Angelegenheiten und damit wichtige Säule der Bremer Beteiligungslandschaft sind die Jugendverbände. Sowohl der Stadtjugendring Bremerhaven und der Bremer JugendRing vereinen unterschiedliche teilweise öffentlich geförderte Jugendverbände und ermöglichen somit die Vernetzung und Interessensvertretung, z. B. in fachpolitischen Gremien wie den Jugendhilfeausschüssen.

Weitere Bausteine, die zur stetigen Weiterentwicklung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen beitragen, sind Weiterbildung und Qualifizierung. In Kooperation zwischen der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, dem Magistrat Bremerhaven und der Jugendbildungsstätte LidiceHaus wird das Angebot einer zertifizierten Ausbildung zur Moderatorin und zum Moderator für Kinder- und Jugendbeteiligung angeboten. Die Ausbildung qualifiziert umfassend für die Planung, Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen mit Kindern und Jugendlichen. Angesprochen sind hierbei Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen der Arbeit mit jungen Menschen.

Das Land Bremen fördert außerdem die Etablierung von Selbstvertretungen von jungen Menschen, die außerhalb ihrer Familie aufwachsen oder sich auf dem Weg in die Selbständigkeit befinden. Das Rahmenkonzept „Jugendhilferat und Careleaver:innen-Selbstvertretung im Land Bremen“ ist seit 2024 in Kraft. Darin vorgesehen ist die unabhängige Begleitung und pädagogische Unterstützung der Interessensvertretungen durch eine Geschäftsstelle, die im März 2025 ihre Arbeit aufgenommen hat.

Junge Menschen aus den Bereichen der stationären Hilfen zur Erziehung, des Pflegekinderwesens und der Wohnformen nach dem SGB IX sollen im Rat vertreten sein, um auch der Stärkung des inklusiven Leitgedankens im SGB VIII Rechnung zu tragen. Im Rahmenkonzept ist ihre beratende Mitgliedschaft im Landesjugendhilfeausschuss sowie ihr Recht auf Mitwirkung in den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII vorgesehen. Die Geschäftsordnungen der Gremien wurden entsprechend angepasst. Zudem sind Einrichtungsträger aufgefordert – und werden z. B. durch Fachveranstaltungen dabei unterstützt – Selbstvertretungsstrukturen in den Wohnformen zu etablieren und zu stärken.

Aufbauend auf der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Voraussetzungen für eine Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie“ vom 08.11.2022 (DRS 20/1659) hat die Bremer Bürgerschaft am 12.11.2024 beschlossen, dass eine Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie erarbeitet werden soll. Hieraus ergeben sich weitere Entwicklungspotenziale für die Kinder- und Jugendbeteiligung. Insbesondere die strukturierte Bestandsaufnahme zu den vielfältigen bereits parallel zueinander existierenden Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung, welche Bestandteil der Strategie ist bzw. sein wird, stellt einen wichtigen Meilenstein zur konzertierten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung dar.

Außerdem führt der Bremer Senat die Arbeit am Rahmenkonzept gesellschaftliche Teilhabe und Diversity für das Land Bremen (vom 19.10.2021) fort. Dessen Ziel ist es, unter breiter zivilgesellschaftlicher Beteiligung sowie unter der Mitarbeit aller Ressorts die chancengleiche Teilhabe aller Bremerinnen und Bremer sowie Bremerhavenerinnen und Bremerhavener am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben im Bundesland zu stärken. Dazu formuliert es Ansatzpunkte und Maßnahmen in insgesamt 13 Handlungsfeldern, die im Verantwortungsbereich der einzelnen Ressorts umgesetzt werden.

Stand der Kinder- und Jugendbeteiligung und Maßnahmen im Land Bremen: Bereich schulische Bildung

Neben oben beschriebenen übergreifenden rechtlichen Rahmensetzungen bilden die Bildungs- und Erziehungsziele im Bremischen Schulgesetz sowie die verankerte Partizipation im Bremischen Schulverwaltungsgesetz einen umfangreichen und gesicherten Rechtsrahmen für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Im Bereich der schulischen Bildung bei der Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen können die folgenden aktuellen Maßnahmen explizit genannt werden:

  • Die Bremer und Bremerhavener Schulen sind von einer großen Vielfalt geprägt. Kinder mit vielfältigem Hintergrund sind keine Minderheit oder Besonderheit, sondern Normalität. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebens- und Ausgangslagen junger Menschen bedarf es vielfältiger Methoden und verlässlicher Ansprechpersonen, die Beteiligungsprozesse und -projekte begleiten und unterstützen. Dieses gilt sowohl auf Stadtteilebene als auch für jugendrelevante Angelegenheiten in politischen Entscheidungsprozessen auf kommunaler und Landesebene. Ein Ziel der Bildungspolitik ist daher, das Bremer System der elementaren und schulischen Bildung so auszugestalten, dass es der Heterogenität der Kinder Rechnung trägt, eine umfassende Sprachbildung gewährleistet und Teilhabe-, Partizipations- und Chancengerechtigkeit für alle Kinder schafft.
  • Zum Schuljahr 2025/26 wird für die Grundschulen und den frühkindlichen Bereich der „Bildungsplan für Kinder im Alter von 0-10 Jahren“ erlassen. Mit der Bildungskonzeption Sachbildung/Sachunterricht im Bildungsplan 0-10 Jahre existiert dann eine neue fachliche Rahmensetzung, die demokratische Handlungskompetenzen und Partizipation durchgängig, gezielt sowie alters- bzw. entwicklungsgerecht in den Blick nimmt und Ansätze für eine Umsetzung in konkrete Lern- und Entwicklungsangebote für Kinder in der gesamten entwicklungsintensiven Zeit bis zum Ende der Grundschule bietet. Die Bildungskonzeption wird als curriculare Grundlage für die pädagogische und fachspezifische Arbeit in Kita und Grundschule genutzt. In den Pädagogischen Leitideen zum Bildungsplan 0-10 Jahre werden die konzeptionellen Grundlagen für frühes und durchgängiges Demokratieerleben beschrieben, das auch hier als Querschnittsaufgabe aller Beteiligten verstanden wird (Link zur TaskCard mit Informationen zum Bildungsplan 0-10 Jahre).
  • Um Teilhabe- und Entwicklungschancen und den Bildungserfolg für Kinder und Jugendliche zu verbessern, werden seit Sommer 2024 im Land Bremen 43 Schulen über das Startchancenprogramm gefördert. Auf der Ebene der Schülerinnen und Schüler liegt der Schwerpunkt auf der Stärkung der Basiskompetenzen, das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Zusätzlich sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt und in ihren sozio-emotionalen Kompetenzen gestärkt werden. Hier entwickeln die Programmschulen (Grund- und weiterführende Schulen, Berufsschulen) zielgruppenspezifische und passgenaue Angebote.
  • Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen wurden durch eine Änderung des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes 2021 deutlich erweitert, indem die Drittelparität in der Schulkonferenz an weiterführenden Schulen eingeführt und damit die innerschulische Demokratie gestärkt wurde. Diese Änderung wurde und wird begleitet durch eine erweiterte Kooperation mit außerschulischen Partnern (Bremer Jugendring, LidiceHaus, Bildungswerk für Schülervertretung und Schülerbeteiligung e. V.), die z. B. zusammen mit Schüler:innen die Broschüre „SV machen“ (Broschüren & Flyer – Die Senatorin für Kinder und Bildung) erarbeitet haben, die an alle weiterführenden Schulen versendet wurde und den Schüler:innenvertretungen (SV) zur Information und Orientierung für ihre Arbeit dient. Die Nachfrage belegt das hohe Interesse der Schüler:innen. Im Jahr 2024 ist eine aktualisierte Neuauflage herausgegeben worden.
  • Die außerschulischen Partner (Bremer Jugendring, LidiceHaus, Bildungswerk für Schülervertretung und Schülerbeteiligung e. V.) entwickelten spezifische Schulungs-Angebote für neue Schülervertretungen. Sie bieten Fortbildungen mit einem „peer to peer“-Ansatz an (Ausbildung zur/zum SV-Beraterin und -Berater), kooperieren kontinuierlich mit der Gesamtschüler:innenvertretung und dem Stadtschüler:innenring Bremerhaven und sie tragen zum breiten Ausbau der Beteiligung bei. Flankiert wird diese Arbeit mit Fortbildungen für (Vertrauens-)Lehrkräfte unter dem Motto: „Mitwirkung mit Wirkung“. Damit wurde ein professionsübergreifendes Netzwerk im Bereich der SV-Arbeit mit Ausstrahlung in den Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung erreicht. Diese Kooperation wird von der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) gefördert.
  • Für die Umsetzung der erweiterten Beteiligungsrechte im Grundschulbereich wurde ein Fortbildungsangebot „Partizipation an Grundschulen“ zusammen mit dem Landesinstitut für Schule erarbeitet und auf der Lernplattform itslearning bereitgestellt. Außerdem greift die 2024 herausgegebene überarbeitete Handreichung „Handbuch für Grundschulen – 17 Ziele für eine bessere Welt“ die Sustainable Development Goals auf und gibt Anregungen für die Beteiligung von Kindern.
  • Mit dem Ziel, geflüchtete und zugewanderte Kinder und Jugendliche beim Erwerb schul- und bildungssprachlicher Kompetenzen zu unterstützen und sie im Bereich Beteiligung zu ermutigen und zu qualifizieren, wird im Land Bremen der etablierte Bundeswettbewerb „Jugend debattiert“ um die seit 2021 verstetigte und sehr erfolgreich wirksame Sparte für Sprachlerngruppen erweitert („Jugend debattiert in Vorkursen“), die mit einem Landesfinale und einem länderübergreifenden Wettbewerb verbunden ist.

Stand der Kinder- und Jugendbeteiligung im Land Bremen: Bereich Frühkindliche Bildung

Neben den Familien sind die Kindertageseinrichtungen des Landes Bremen die entwicklungsbestimmende Umgebung für Kinder und damit auch ein wesentlicher Faktor beim Erleben demokratischer Prozesse. In den Kitas werden unter anderem durch Aufmerksamkeit, gleichberechtigten Umgang, soziale Wertschätzung und Achtsamkeit die Grundlagen gelegt, damit Kinder in selbstbestimmter und vielfältiger Weise Demokratie (er)leben und lernen, an demokratischen Prozessen zu partizipieren. Um Kinder dabei zu unterstützen, brauchen sie früh die Erfahrungen von Anerkennung, Teilhabe und Mitbestimmung, einer konstruktiven Streitkultur sowie das Erleben eines toleranten Miteinanders. Unterstützend dabei sind beispielsweise:

  • lebendige Demokratiestrukturen im Kita-Team selbst, gefördert durch Leitungskräfte, die Strukturen der Teilhabe, Mit- und Selbstbestimmung in der Kindertageseinrichtung etablieren und pflegen, sowie eine Teamkultur, bei der sich Fach- und Leitungskräfte auf Augenhöhe begegnen und dialogisch miteinander kommunizieren.
  • pädagogische Fachkräfte, die die Bedürfnisse und Interessen der Kinder beobachten und dokumentieren, um die Lernwege des jeweiligen Kindes zu verstehen und daran orientiert die Raum- und Materialgestaltung sowie die Angebotsstrukturen ressourcenorientiert ausrichten.
  • Einrichtungskonzepte, die altersangemessene Beschwerdeverfahren für Kinder fest in den Tagesstrukturen der Kindertageseinrichtung verankern und somit Konflikte innerhalb der Kindertageseinrichtung als Chance für soziales Lernen begreifen.
  • ein an den Bedürfnissen der Kinder orientierter Tagesablauf, der Möglichkeiten und Strukturen der Beteiligung und Mitbestimmung bietet.
  • die Beteiligung der Kinder an der Gestaltung von Raum- und Außengelände als Erfahrungsräume.
  • Kommunikationsstrukturen, die Kindern Mitsprache und Beteiligung ermöglichen, indem diese Ideen einbringen, an der Aushandlung von Regeln beteiligt sind und ihre Meinungen ernst genommen werden.
  • eine transparente und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern, um Eltern-Teilhabe und Mitwirkung im Kita-Alltag zu ermöglichen.

Um Kinder in vielfältiger und umfangreicher Form bezogen auf ihre jeweiligen Lebenslagen zu beteiligen, werden im Land Bremen folgende Maßnahmen umgesetzt:

Im Land Bremen verfügen die Trägerverbände der Kindertageseinrichtungen, KiTa Bremen sowie die Einrichtungen des Magistrats Bremerhaven über Leitlinien und Konzepte, die Orientierungen und Richtlinien für Demokratieerfahrungen und Beteiligungsverfahren in den Kindertageseinrichtungen geben. Den gesetzlichen Rahmen bildet § 45 Abs. 2 SGB VIII.

Somit sind Partizipation und Teilhabe sowie Demokratielernen im Elementarbereich in allen Bildungsbereichen als eine durchgängige Aufgabe der pädagogischen Fach- und Leitungskräfte zu verstehen. Entsprechend wurden die Stärkung von Demokratieerfahrungen und die Förderung von demokratischen Handlungskompetenzen bei Kindern im Bildungsplan 0-10 Jahre (Erlass im Sommer 2025) durchgängig, gezielt sowie alters- bzw. entwicklungsgerecht in den Blick genommen. Die grundlegenden Aussagen zum Aufbau einer Partizipationskultur sowie zur Stärkung von Kinderrechten bilden für die pädagogischen Fachkräfte den Ausgangspunkt für die Gestaltung von Lern- und Spielangeboten in Kita und Schule sowie für die Zusammenarbeit mit den Eltern und Familien. Die konzeptionellen Grundlagen für frühes und durchgängiges Demokratieerleben und -lernen werden fachlich verankert in der Bildungskonzeption Sachbildung/Sachunterricht.

Die Bildungseinrichtungen sind damit selbst verpflichtet, Handlungsfelder gelebter Demokratie zu sein, in denen die Würde des jeweils anderen großgeschrieben, Toleranz gegenüber anderen Menschen und Meinungen geübt und für Zivilcourage eingetreten wird sowie Regeln eingehalten und Konflikte gewaltfrei gelöst werden. In diesem Zusammenspiel von Bildung, Erziehung und Betreuung kommt den Bildungseinrichtungen die Aufgabe zu, Grundlagen für ein demokratisches Selbstverständnis zu entwickeln.

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