Die Koalitionsvereinbarung 2021 – 2026 hat einen Schwerpunkt auf die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen gelegt. In den Ziffern 363 bis 366 ist festgehalten, dass jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen (vgl. dort, S. 58). Dafür haben sich die Koalitionspartner vorgenommen,
- das aktive Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre abzusenken und das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommerns (M-V) entsprechend zu novellieren;
- Kindern und Jugendlichen mehr Mitsprache und Teilhabe an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen und ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz auf den Weg zu bringen;
- Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen an Entscheidungen in den Kommunen durch eine Änderung der Kommunalverfassung festzuschreiben (hierzu zählt die Möglichkeit, Kinder- und Jugendbeiräte auf kommunaler Ebene zu etablieren);
- die Unterstützung des Landes für das „Beteiligungsnetzwerk M-V“ fortzuführen sowie
- darauf hinzuwirken, im Landtag eine Enquetekommission „Jung sein in M-V“ einzusetzen.
Wahlalter 16 auf Landesebene
Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 03.12.2022 (GVOBl. M-V S. 586) wurde § 4 Abs. 1 Nummer 1 LKWG M-V geändert und das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre abgesenkt.
Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz
Am 02.04.2024 ist das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz (KiJuBG M-V) in Kraft getreten, mit dem das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Mitwirkung und Einflussnahme an Entscheidungen, die sie betreffen, festgeschrieben wird. Zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder- und Jugendbeteiligung und dafür notwendige Rahmenbedingungen im Einklang mit der UN-Kinderrechtskonvention verlässlich und nachhaltig im Land zu verankern (siehe § 1). Mit dem Gesetz werden Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen insbesondere auf kommunaler, aber auch auf Landesebene gestärkt. Zudem werden Impulse für Prozesse gesetzt, die eine – den Rechten von Kindern und Jugendlichen entsprechende – Beteiligungskultur fördern, die alle Ebenen des gesellschaftlichen Lebens umfasst.
Weitere Informationen zum KiJuBG M-V sind hier zu finden.
Zur Unterstützung der Umsetzung des KiJuBG M-V wurden durch das Land im Jahr 2024 mit dem „Initiativfonds Kinder- und Jugendbeteiligung“ insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung gestellt. Daraus konnten die Landkreise und kreisfreien Städte gemeinsam mit dem jeweiligen kommunalen Jugendring (oder mit dem Landesjugendring M-V (LJR M-V), soweit kein kommunaler Jugendring existiert) Mittel in Höhe von jeweils bis zu 50.000 Euro beantragen, um regional bedarfsgerecht Kinder- und Jugendbeteiligung zu fördern.
Änderung der Kommunalverfassung
Seit der Novellierung der Kommunalverfassung (KV M-V) im Mai 2024 wird in § 41a KV M-V die schon bisher im Rahmen der Organisationshoheit der Gemeinden bestehende Befugnis ausdrücklich normiert, Beiräte mit dem Ziel zu bilden, die besonderen Belange einzelner Bevölkerungsgruppen, wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, bei der eigenverantwortlichen Regelung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft noch besser berücksichtigen zu können. Zudem werden verbindliche Beteiligungsmöglichkeiten und -rechte von Beiräten unmittelbar geregelt bzw. den Kommunen dazu eigene Regelungsbefugnisse in der Hauptsatzung eingeräumt. Mitgliedern von Kinder- und Jugendbeiräten können damit beispielsweose Rederechte in der Stadt- oder Gemeindevertretung eingeräumt werden. Diese Regelungsbefugnis wird in § 3 KiJuBG M-V konkreter ausgestaltet.
Projekt „Beteiligungsnetzwerk M-V“
Das Projekt „Beteiligungsnetzwerk M-V“ wird – als Nachfolgeprojekt der Projekte „Beteiligungskampagne“ und „Beteiligungswerkstatt“ des LJR M-V – seit 2001 durchgängig durch das Land gefördert. Die Zuwendungen erfolgen auf Grundlage des Landesjugendplans M-V (s. u.).
Das Netzwerk besteht aus einer übergeordneten Landeskoordinierung für die Netzwerkarbeit beim LJR M-V (1 VZÄ Landeskoordination, 1 VZÄ digitale Jugendbeteiligung, 0,5 VZÄ social media / Medienpädagogik, 0,75 VZÄ selbstorganisierte Jugendarbeit) sowie aktuell sieben regionalen Moderatorinnen und Moderatoren, die in den insgesamt acht Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes aktiv sind und dort bedarfsgerecht Kinder- und Jugendbeteiligung stärken. Die Stellen der regionalen Moderatorinnen und Moderatoren werden paritätisch vom Land und den Gebietskörperschaften gefördert. Träger sind anerkannte Träger der Jugendhilfe, i. d. R. kommunale Jugendringe.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer nachhaltigen Partizipationskultur in M-V, u. a. durch die Unterstützung von Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekten und -prozessen. Politik, Verwaltung, Vereine und Verbände sowie Initiativen und Bildungseinrichtungen sollen darin gestärkt werden, sich zu vernetzen und Ressourcen zu bündeln. Das Projekt wird fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt.
Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ des Landtages Mecklenburg-Vorpommern
Im Januar 2022 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Jung sein in M-V“ beschlossen (vgl. LT-Drs. 8/256). Die Enquete-Kommission hat den Auftrag, in der aktuellen Legislaturperiode (bis Herbst 2026) Handlungsempfehlungen für die Landespolitik zur Beseitigung struktureller Defizite und zur Schaffung attraktiver Perspektiven für junge Menschen im Land zu formulieren.
Über den Prozess #mitmischenMV haben junge Menschen im Land die Möglichkeit, sich mit ihren Erfahrungen, Perspektiven und Wünschen einzubringen. Dafür können Kinder und Jugendliche unter anderem landesweit an Befragungen zu Themen der Enquete-Kommission teilnehmen. Die Ergebnisse werden zusammengeführt und veröffentlicht und fließen in die Arbeit der Enquete-Kommission ein. Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Nach der „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern“ (Landesjugendplan M-V) können öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe in M-V Zuwendungen für (Modell-)Projekte beantragen, die zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen der Kinder und Jugendhilfe beitragen. Ein Förderschwerpunkt ist hier u. a. Kinder- und Jugendbeteiligung.
Schabernack – Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V.
Das durch das Land geförderte Schabernack – Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V. ist Standort der durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in M-V. Zudem bietet Schabernack e. V. aktuell in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk eine Ausbildung zur Prozessmoderation für Kinder- und Jugendbeteiligung in Kommune und Jugendhilfe an (September 2024 bis September 2025).
Partizipation in der Kita
Die Förderung von Mitwirkung und Engagement junger Menschen erfolgt auf Basis der Bildungskonzeption für 0 bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern, dem Bildungsplan der frühkindlichen Bildung. Dieser sieht in Kindertageseinrichtungen wichtige Orte der Demokratiebildung. Demokratie wird hier als gelebte Praxis verstanden, in der Kinder erste Erfahrungen mit demokratischen Prozessen machen können. Laut Konzeption sollen Kinder entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand bei der Gestaltung ihres Alltags in den Kindertageseinrichtungen mitwirken und vom Träger, von der Leitung der Kindertageseinrichtung und vom pädagogischen Personal bei Angelegenheiten, die sie betreffen, angemessen beteiligt werden. Dies umfasst z. B. die Gestaltung des Gruppenalltags, die Planung von Festen oder die Auswahl von Spielmaterialien. Mit den fünf Regionalzentren für demokratische Kultur stehen zudem beratende Personen für das Demokratie-Lernen in der Kita zur Verfügung.
Partizipation in der Schule
Aktuell wird in M-V ein ganzheitliches Konzept zur Demokratiebildung an Schulen implementiert. Das zugrundeliegende Drei-Säulen-Modell ist bereits in § 3 der neuen Stundentafelverordnung M-V verankert. Ein zentraler Baustein ist hier die Fachdidaktik der politischen Bildung mit dem Ziel der Ausbildung der entsprechenden fachspezifischen Kompetenzen in den Fächern Politische Bildung, Sozialkunde und Gesellschaftswissenschaften (aktuell im Rahmen eines Modellversuchs). Ziel des Landes ist eine durchgängige politische Bildung in der Schule.
Ein weiterer Baustein sind die Strukturen der Mitbestimmung im Bereich Schule, die in Teil 7 des Schulgesetzes M-V (§§ 73 – 94) geregelt sind. Mit der Änderung des Schulgesetzes im Jahr 2025 werden diese Strukturen noch weiter gestärkt. Gemäß der geplanten Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes müssen zudem künftig alle angehenden Lehrkräfte verpflichtend ein Angebot zur Demokratiebildung und damit zu Fragen der demokratischen Beteiligung von Schülerinnen und Schülern belegen.
Daneben werden an Schulen weitere demokratiepädagogische Maßnahmen umgesetzt, um die Schulen auf dem Weg zu einer demokratischen Schulkultur zu unterstützen. Hier sind insbesondere die Beraterinnen und Berater aus den o. g. Regionalzentren für demokratische Kultur, das Kompetenzzentrum „Lernen durch Engagement“ oder die Landesinformationsstelle Schülerzeitung zu nennen. Eine Übersicht über konkrete Maßnahmen können der Umsetzungsstrategie zum Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ entnommen werden.
Aktuell erarbeitet das Land zudem in einem breiten Beteiligungsprozess den Masterplan Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kita, Schule und Berufliche Bildung, der unter anderem auch weitere Maßnahmen zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen enthalten wird. Der Masterplan soll im 3. Quartal 2025 verabschiedet werden.