Niedersachsen

Allgemeines

§ 36 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hält fest:

„1. Gemeinden und Samtgemeinden sollen Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen.

Hierzu sollen die Gemeinden und Samtgemeinden über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“

Der aktuelle Schwerpunktbericht der Landesjugendhilfeplanung zu „Politischer Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen“ wurde im April 2024 veröffentlicht. Er beinhaltet unter anderem eine umfassende Analyse der aktuellen Situation sowie Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, denen junge Menschen in Niedersachsen in puncto politischer Beteiligung gegenüberstehen.

Der Bericht reflektiert das Engagement vieler Menschen, die sich für die Förderung der politischen Teilhabe junger Menschen einsetzen. Dabei schreibt der Bericht nicht über eine bestimmte Zielgruppe, sondern lässt diese Zielgruppe selbst zu Wort kommen. Erstmals im Rahmen der Landesjugendhilfeplanung wurde mehr als 4.500 jungen Menschen in Niedersachsen die Gelegenheit gegeben, aufzuzeigen, welche Beteiligungs- und Partizipationsformen sie sich auf kommunaler Ebene und auf Landesebene wünschen und welcher flankierenden Maßnahmen es hierzu bedarf.

Gremien

a) Landesbeirat für Jugendarbeit

Der Landesbeirat für Jugendarbeit ist gesetzlich verankert. Er soll die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlungen fördern und das Fachministerium in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit beraten. In der 19. Legislaturperiode des Niedersächsischen Landtags wird erstmalig eine mindestens hälftige Besetzung des Gremiums durch junge Menschen vorgenommen. Ziel ist es, den Landesbeirat zu einem Beteiligungsgremium weiterzuentwickeln und so die Interessen und Bedarfe der jungen Menschen in der niedersächsischen Jugend(verbands-)arbeit direkt in die Diskussionen, Empfehlungen und Untersuchungen des Beirats mit einfließen zu lassen.

b) Kinder- und Jugendkommission

Die Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) ist seit 2018 gesetzlich verankert. Sie hat die Aufgabe, sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen, insbesondere für deren gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit, für deren Schutz und deren Rechte sowie für die Weiterentwicklung politischer Beteiligungsmöglichkeiten einzusetzen. Sie soll durch Öffentlichkeitsarbeit auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutsamkeit der Belange von Kindern und Jugendlichen fördern.

Die KiJuKo unterbreitet dem für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium und den im Landtag vertretenen Fraktionen Vorschläge und Empfehlungen. Sie berät das für Kinder- und Jugendhilfe zuständige Ministerium zu allen Belangen von Kindern und Jugendlichen. Mit der 19. Legislaturperiode wurden soweit möglich junge Menschen als Mitglieder berufen.

Maßnahmen

a) Fachberatungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

Seit September 2023 existiert die Fachberatungsstelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Ihre Aufgaben sind:

  • Eine bedarfsorientierte Unterstützung und Beratung öffentlicher und freier Träger im Aufbau von Interessenvertretungen sowie in Bezug auf die Ausgestaltung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Landes- und kommunaler Ebene.
  • Die Initiierung und Durchführung von Fortbildungsangeboten und Fachveranstaltungen.
  • Die Entwicklung von Qualitätsstandards zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie zu Aufgaben und Funktionen der Jugendarbeit in Bezug auf die Realisierung von Beteiligungsrechten junger Menschen.
  • Die Vernetzung vorhandener Strukturen, Angebote und Einzelinitiativen im Kontext der Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landesebene.
b) Modellprojekt „MitWirkung“

Seit Oktober 2024 läuft das Modellprojekt „MitWirkung“ mit dem Ziel der strukturierten Implementierung von Kinder- und Jugendbeteiligung in Niedersachsen. Die Inhalte sind:

  • Schulungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
  • Prozessinitiierung und -begleitung von zwei Modellkommunen für das Vorhaben „Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort strukturell verankern“
  • Erarbeitung und Veröffentlichung eines Methodenpools „Beteiligungsbox“
  • Entwicklung einer zentralen Demokratie- und Beteiligungswebsite
  • Ausweitung der Zusammenarbeit mit dem niedersächsischen Dachverband der Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien (NDJ)
  • Entwicklung eines Formats für regelmäßige Regionalkonferenzen für junge Menschen
c) Fonds „Kinder stärken“

Niedersachsen hat in Kooperation mit dem DKHW den Fonds „Kinder stärken“ aufgelegt. Ziel des Fonds ist die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Verbesserung der Verankerung der Kinderrechte. Für Projekte, die die altersgemäße Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen fördern, kann beim DKHW unbürokratisch online eine finanzielle Förderung beantragt werden.

d) Niedersächsischer Kinder-Haben-Rechte-Preis

Mit dem niedersächsischen Kinder-Haben-Rechte-Preis soll die Öffentlichkeit für die Wichtigkeit von Kinderschutz und Kinderrechten sensibilisiert werden. Seit nunmehr fünfzehn Jahren zeichnet das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Niedersachsen Initiativen aus, die sich besonders für die Kinderrechte und ihre Umsetzung einsetzen.

e) Förderprogramm „4Generation“ – Förderbereich Beteiligung

Förderung von Projekten der Jugendarbeit im Themenfeld Beteiligung – sowohl organisationsbezogene Beteiligungsvorhaben als auch politische Beteiligungsprozesse. Zentrales Kriterium ist die Eigenverantwortung junger Menschen bei der Entstehung und Umsetzung des Projekts.

f) Pilotregion Digitale Jugendbeteiligung

Bei der Pilotregion digitale Jugendbeteiligung initiiert die Landeszentrale für politische Bildung mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren ein Netzwerk zur Stärkung digitaler Jugendbeteiligung. Eingeladen sind Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung und Politik, Praktikerinnen und Praktiker, die mit Kindern und Jugendlichen hauptberuflich oder ehrenamtlich arbeiten, Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Vereinen und Bildungsträgern, um das Thema digitale Jugendbeteiligung in der Region zu diskutieren und zu implementieren. Sie setzen sie sich mit Methoden, Herausforderungen und Chancen von Jugendbeteiligung unter digitalen Vorzeichen auseinander.

Kultusbereich

Die Förderung der Kinder- und Jugendbeteiligung im schulischen Kontext ist ein zentrales Anliegen der Demokratiebildung an Schulen in Niedersachsen. Schülerinnen und Schüler jeden Alters sollen kontinuierlich die Möglichkeit erhalten, den Lern- und Lebensraum Schule mitzugestalten und sich mit ihren Interessen und ihrem Engagement einzubringen. Die hierfür erforderlichen Kompetenzen werden sowohl im Unterricht als auch in den formellen Mitwirkungsgremien sowie in weniger formalisiertem Rahmen in Unterricht und Schulalltag vermittelt, erworben und angewendet. Im Idealfall profitieren die Schülerinnen und Schüler hiervon auch außerhalb der Schule, etwa indem sie sich in Sportvereinen, karitativen oder zivilgesellschaftlichen Einrichtungen engagieren.

Der Erlass zur „Stärkung der Demokratiebildung an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen und Schulen in freier Trägerschaft“ von 2021 hat hierfür einen verbindlichen und institutionellen Rahmen geschaffen und zeigt Schulen konkrete Möglichkeiten auf, wie sie die Partizipation der Schülerinnen und Schüler im Rahmen ihrer Eigenverantwortung als Querschnittsaufgabe gestalten und weiterentwickeln können. In diesem Zusammenhang kooperiert das Kultusministerium unter anderem eng mit UNICEF Deutschland. Ein von beiden Institutionen getragenes Netzwerk von Kinderrechteschulen stellt die Beteiligung bereits zu Beginn der schulischen Laufbahn in den Mittelpunkt ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung. Perspektivisch sollen alle Schulen in Niedersachsen von den positiven Erfahrungen, die diese Schulen machen, profitieren.

Eine unmittelbare Möglichkeit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist die Mitarbeit in Schülervertretungen auf den verschiedenen Ebenen:

Die Klassenschülerschaft wählt eine Klassenvertretung sowie eine Stellvertretung und kann alle schulischen Fragen erörtern. Sie ist vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, anzuhören. Lehrkräfte und Schulleitung haben ihr die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Klassenlehrkräfte und Fachlehrkräfte haben Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit ihr zu erörtern.

Die Klassenvertretungen vertreten die Schülerinnen und Schüler gegenüber Lehrkräften, Konferenzen, Schulvorstand, Schulleitung und Schulbehörden. Alle Vertretungen können von den Schülerinnen und Schülern mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt werden.

Die Vorsitzenden der Klassenschülerschaften bilden (im Regelfall) den Schülerrat. Der Schülerrat wählt einen oder mehrere Schülersprecherinnen und Schülersprecher. Er kann aber auch beschließen, dass die Schülersprecher direkt von allen Schülerinnen und Schülern der Schule gewählt werden. Der Schülerrat wählt die Schulvertretung in den Konferenzen, in den Ausschüssen, in den Schulvorstand und in den Gemeinde-, Stadt- und Kreisschülerrat. Diese gewählten Vertretungen berichten dem Schülerrat regelmäßig über ihre Tätigkeit. Er kann Versammlungen aller Schülerinnen und Schüler der Schule einberufen und berichtet in Versammlungen gegenüber der Schülerschaft seine Tätigkeit. Der Schülerrat kann sich unter den Lehrkräften der Schule Beraterinnen und Berater wählen.

Der Gemeindeschülerrat/Stadtschülerrat wird von den Schülerräten der im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft gewählt. Jeder Schülerrat einer Schule wählt aus seiner Mitte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Gemeindeschülerrats. Der Kreisschülerrat wird von den Schülerräten aller im Kreisgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sowie der in der Trägerschaft des Landkreises stehenden, außerhalb des Kreisgebietes befindlichen Schulen gewählt. Jeder Schülerrat einer Schule wählt aus seiner Mitte ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied des Kreisschülerrats. Die Gemeinde- und Kreisschülerräte können Fragen beraten, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind.

Der Landesschülerrat Niedersachsen wird beim Kultusministerium als Vertretung aller Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen gebildet. Die Mitglieder des Landesschülerrats werden von den Schülervertretungen in den Kreis- und in den Stadtschülerräten der kreisfreien Städte aus ihrer Mitte gewählt. Der Landesschülerrat hat die Aufgabe, in allen wichtigen allgemeinen Fragen des Schulwesens in Niedersachsen mitzuwirken, soweit die Belange der Schülerschaft berührt werden. Der Landesschülerrat hat dabei das Recht und die Pflicht, das Kultusministerium zu beraten, ihm Vorschläge zu machen und Anregungen zu geben.

Weitere Regelungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sowie weiterer Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sind im Rahmenkonzept der Bildungsregionen in Niedersachsen in indirekter Form implementiert. Die Bildungsregionen in Niedersachsen als staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft fördern nach dem Rahmenkonzept für die Bildungsregionen in Niedersachsen die Vernetzung aller Akteure im Bildungsbereich. Entsprechend der jeweiligen regionalen Schwerpunktsetzungen einer Bildungsregion wird auf ein systematisiertes Zusammenwirken der relevanten Akteure vor Ort gezielt. Dabei entscheidet jede Kommune entsprechend ihrer regionalen Besonderheiten eigenverantwortlich, welche Schnittstellen ins Zentrum gerückt werden. Dazu kann auch die Kinder- und Jugendbeteiligung in verschiedenen Ausprägungen gehören.

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