Nordrhein-Westfalen

Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sind in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2004 im Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG-KJHG) NRW rechtlich festgeschrieben. Dort ist unter anderem festgelegt, dass junge Menschen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen angemessen zu beteiligen sind, zum Beispiel mit Blick auf das Wohnumfeld, den Verkehr und die öffentlichen Einrichtungen.

Im Koalitionsvertrag 2022-2027 wurde sich darauf verständigt, die Beteiligung junger Menschen weiter zu stärken. Die Landesregierung prüft dazu auch eine Erweiterung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) um verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Stand Frühjahr 2025 ist die Verbändeanhörung für eine entsprechenden Entwurf zur Änderung der Gemeindeordnung abgeschlossen. Dessen ungeachtet bietet die Gemeindeordnung bereits jetzt Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich verschiedentlich bei Angelegenheiten der Gemeinde einzubringen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung unterstützt im Rahmen ihrer allgemeinen Zielsetzung die Entfaltung und Neuentwicklung von Partizipationsmöglichkeiten. Dazu werden zum einen die landeszentralen Jugendverbände als Interessenvertreter für Kinder und Jugendliche strukturell gefördert, sowie zum anderen konkrete Einzelprojekte in der Kommune und in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Einzelne Partizipationsprojekte werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans (KJFP) des Landes NRW unterstützt. Hierfür stehen in der Position „Einmischende Jugendpolitik / Beteiligung / Mitbestimmung“ jährlich rund 2,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans erfolgt seit 2017 zudem die strukturelle Förderung des Projekts „Gehört werden!“ dessen Ziel es ist, eine landesweite, nachhaltige und begleitende Struktur für die Beteiligung junger Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe in NRW leben, dauerhaft zu etablieren.

Aus dem Projekt ist mit „Jugend vertritt Jugend – JvJ“ eine selbst organisierte und gewählte Interessenvertretung junger Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe entstanden, die sich für die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen in stationären Einrichtungen einsetzt.

Seit dem Jahr 2014 besteht mit der Servicestelle für Kinder- und Jugendbeteiligung NRW zudem eine Fachstelle, die die Aufgabe hat, Strategien kommunaler Jugendbeteiligung zu initiieren, zu verstärken und weiterzuentwickeln. Im Rahmen einer gezielten Fachberatung werden kommunale Fachkräfte der Jugendbeteiligung und Jugendförderung, Verantwortungsträger aus (der kommunalen) Jugendpolitik und der kommunalen Verwaltung sowie Geschäftsführungen von kommunalen Jugendgremien in den Blick genommen.

Die Servicestelle unterstützt in ihrer Arbeit auch den Kinder- und Jugendrat (KiJuRat) NRW als Zusammenschluss der kommunalen Kinder- und Jugendgremien, -parlamente, -foren und -räte. Dazu gehört auch Hilfe bei der Durchführung des jährlich stattfindenden zweitägigen landesweiten Treffens der Vertreterinnen und Vertreter aller kommunalen Kinder- und Jugendgremien („Workshop unter Palmen“ – WUP). Die Veranstaltung dient dem Austausch und der Vernetzung der Kinder und Jugendlichen aus den unterschiedlichen Regionen des Landes.

Im Rahmen der im Koalitionsvertrag 2022-2027 formulierten Zielsetzung, die Jugendbeteiligung in Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, erarbeitet die Landesregierung gegenwärtig in einem partizipativen Prozess einen „Aktionsplan Jugendbeteiligung“.

Um die Folgen von politischen Beschlüssen und Gesetzgebungsverfahren auf junge Menschen stärker in den Blick nehmen, wird darüber hinaus gegenwärtig geprüft, inwiefern ein „Jugend-Check“ eingeführt werden kann, der Folgen von Gesetzen auf Kinder und Jugendliche im Gesetzgebungsverfahren unbürokratisch beurteilt.

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