Beteiligung in Kindertageseinrichtungen
Beteiligung fängt bei den Jüngsten an und erfordert Haltung, Methodenkenntnis und Strukturen. Im seit Juli 2021 geltenden „Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (KiTaG) wurde anknüpfend an das SGB VIII als Grundsatz der Arbeit in Kindertageseinrichtungen die Berücksichtigung der Meinung des Kindes bei der Gestaltung des Alltags sowie das Erfordernis geeigneter Beteiligungsverfahren und die Möglichkeit der Beschwerde hervorgehoben. Außerdem wurde ein Kita-Beirat eingeführt, in dem verpflichtend von einer Fachkraft die Kinderperspektive zu grundsätzlichen Themen der Kita erhoben und eingebracht werden muss. Die Kinderperspektive muss laut § 7 KiTaG bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Um die Praxis bei der Erhebung, dem Einbringen und der Berücksichtigung der Kinderperspektive zu unterstützen, wurden in Kooperation des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) und dem Bildungsministerium Rheinland-Pfalz ab 2021 bis Ende 2024 zahlreiche Sprechstunden für Träger und Leitungen durchgeführt, eine jährliche Fachtagung für die Fachkräfte für die Kinderperspektive eingeführt (die im ersten Jahr 1.400 Fachkräfte erreichte), ein Rahmenkonzept für die Basis-Fortbildung herausgegeben sowie zahlreiche praxisnahe Materialien erarbeitet.
Beteiligung als wichtige Säule der rheinland-pfälzischen Jugendpolitik
Beteiligung ist ein wichtiger Teil der Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung setzt sich daher entschieden für die Umsetzung der Mitbestimmungsrechte von jungen Menschen ein:
Im Frühjahr 2023 wurde mit der letzten Änderung der Gemeinde- und Landkreisordnung festgelegt, dass Jugendliche in allen sie betreffenden Belangen künftig beteiligt werden müssen. Außerdem wurde das Recht junger Menschen festgeschrieben, einen Antrag auf Einrichtung einer kommunalen Jugendvertretung (Jugendparlament, Jugendrat etc.) stellen zu können.
Mit der Landesjugendstrategie „JES! Jung.Eigenständig.Stark“ wurden die Weichen für eine eigenständige Jugendpolitik in Rheinland-Pfalz gelegt. Nachhaltige Beteiligung ist eines von drei Leitzielen von JES! und durchzieht alle Förderprogramme. Dezidiert wird das im Programm zur Beteiligung junger Menschen vor Ort umgesetzt, aber genauso im Förderprogramm zur Stärkung kommunaler Jugendstrategien (JES! Eigenständige Jugendpolitik – mit PEP vor Ort), über das im Laufe der letzten Jahre vielerorts Jugendforen, Jugendparlamente oder Jugendkonferenzen entstanden sind.
Ferner unterstützt und fördert die Landesregierung landesweit die Arbeit der Jugendverbände und der kommunalen Jugendarbeit. Dazu gehören im Besonderen soziale und politische Bildungsangebote, bei denen junge Menschen stets beteiligt werden. Jährlich werden bis zu 150.000 junge Menschen über 6.000 Maßnahmen landesweit erreicht. Das ist beachtlich, wenn man bedenkt, dass in Rheinland-Pfalz in der Altersgruppe der 12 bis 18-Jährigen rund 250.000 junge Menschen leben.
Damit diese Angebote umgesetzt werden können, bedarf es hauptamtlicher Fachkräfte in der Jugendarbeit. Die Landesregierung fördert daher über 160 Hauptamtliche landesweit.
Der 4. Kinder- und Jugendbericht (KJB) RLP ist im Frühjahr 2025 erschienen. Im Auftrag des Landtags ist seit 2007 in jeder Legislaturperiode ein Bericht zu erstellen. Dieser wird von einer wissenschaftlichen, unabhängigen Berichtskommission erarbeitet. Der Titel des 4. KJB lautet: „Beteiligung aller Kinder und jungen Menschen in Rheinland-Pfalz – zwischen Anspruch und Wirklichkeit“. Dieser thematische Auftrag zeigt, wie wichtig es der Landesregierung ist, die Beteiligungswirklichkeiten junger Menschen zu erfassen und daraus Schlüsse für kinder- und jugendpolitisches Handeln zu ziehen. Unter anderem wurden für die Berichterstellung sowohl Kinder als auch Jugendliche beteiligt. Über Gruppendiskussionen und Befragung wurden partizipativ die Sichtweisen der jungen Menschen auf ihre Beteiligungswirklichkeiten in unter anderem den Bereichen wie Schule, Freizeit und Kommune bzw. Politik erfasst.
Selbstvertretungsstrukturen von jungen Menschen
Neben der Tatsache, dass die Landesregierung die kommunalen Jugendvertretungen (derzeit ca. 55 landesweit) und deren Dachverband mit einer Geschäftsstelle und einem eigenen Budget zur Umsetzung von Beteiligungsvorhaben fördert, wurde im Koalitionsvertrag der Auftrag zur Gründung eines Landesjugendbeirates festgehalten.
Der erste Landesjugendbeirat hat sich im Sommer 2024 konstituiert. Der Landesjugendbeirat soll die Landesregierung in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen beraten und auch selbst Themen aufgreifen. Im Landesjugendbeirat sollen sich junge Menschen selbst für ihre Belange einsetzen können, weshalb sich die Mitgliedschaft an Personen ab einem Alter von bereits 12 Jahren richtet (Altersgrenze 21 Jahre). Eine Geschäftsstelle zur Entwicklung und Begleitung des Landesjugendbeirats ist durch das Jugendministerium eingerichtet worden.
Die jungen Menschen haben selbst im Beteiligungsprozess festgelegt, dass von den potentiell 18 Mitgliedern 12 aus den organisierten Interessensvertretungen kommen (Landesschülervertretung Rheinland-Pfalz; Landesjugendhilferat Rheinland-Pfalz; Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz e. V.; Sportjugend Rheinland-Pfalz, Medienebene e. V. (vormals Landesjugendpresse); Landesjugendring Rheinland-Pfalz). Die anderen sechs Mitglieder werden durch ein Bewerbungsverfahren aus anderen nicht-institutionalisierten Interessenvertretungen gewonnen. Die vier regulären Sitzungen des Landesjugendbeirats pro Jahr werden an unterschiedlichen Orten landesweit und öffentlich stattfinden, um die Perspektiven weiterer junger Menschen in Rheinland-Pfalz einbeziehen zu können.
Seit 2020 gibt es in Rheinland-Pfalz den Landesjugendhilferat, der eine Interessenvertretung auf Landesebene für Jugendliche aus der Heimerziehung darstellt. Der Landesjugendhilferat hat 12 Mitglieder und wird alle zwei Jahre im Rahmen einer großen Beteiligungswerkstatt neu gewählt, an der sich junge Menschen aus stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz beteiligen können. Als Unterstützung für den Landesjugendhilferat wurde beim Landesjugendamt eine 0,5 Personalstelle eingerichtet, die das Gremium inhaltlich und organisatorisch begleitet. Der Landesjugendhilferat hat für seine Arbeit ein jährliches Budget zur Verfügung und steht in regelmäßigem Austausch mit dem Familienministerium sowie dem Landesjugendamt.
In den Jahren 2023 und 2024 wurden sogenannte Beteiligungswerkstätten durchgeführt, in denen Pflegekinder und Pflegeeltern mit ihren Erfahrungen in der Pflegekinderhilfe zu Wort kamen. Die Ergebnisse der Beteiligungswerkstätten wurden im Anschluss diskutiert, mit dem Ziel, prioritäre Arbeits- und Entwicklungsbereiche für bessere Beteiligungsmöglichkeiten für diese Zielgruppe zu identifizieren und im Idealfall eine Selbstvertretungsstruktur zu etablieren, über die Pflegekinder in Rheinland-Pfalz ihre Sichtweise auf die Pflegekinderhilfe systematisch einbringen und fortlaufend Impulse für die Qualitätsentwicklung geben können. Hierzu gehören auch Beschwerden der jungen Menschen, die wichtige Hinweise auf Verbesserungsbedarfe geben können.
Webbasierte Informationen zu Beteiligung
Das Jugendministerium hat in Kooperation mit dem Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen den „So geht´s Praxisordner“ mit einer Übersicht von praxisnahen Beteiligungsbeispielen digitalisiert und überarbeitet.
Ebenso geht aus einer Kooperation, unter anderem mit dem Medienpartner medien.rlp.de, eine eigene Jugendbeteiligungshomepage hervor. Erstmals finden sich an einem Ort zusammengetragene Informationen rund um das Thema Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Website gibt einen Überblick über die breite Partizipationslandschaft und die Möglichkeiten der Beteiligung in Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen der „Akademie für Kinder- und Jugendparlamente“ (in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V.) werden am Standort Rheinland-Pfalz (Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz gemeinnützige GmbH zusammen mit medien.rlp – Institut für Medien und Pädagogik e. V.) Qualifizierungsangebote für junge Menschen, die sie begleitenden Fachkräfte sowie politisch Verantwortliche im Bereich der Beteiligung angeboten. Dabei werden zum einen für Fachkräfte jährlich drei bis vier digitale Impulstreffen sowie vertiefende Praxis-Workshops angeboten. Beim Fortbildungswochenende „Jugendbeteiligungsprofi“ lernen junge Menschen im Alter von 11 bis 21 Jahren, die sich in Jugendvertretungen in RLP engagieren oder dies vorhaben, Kompetenzen und Methoden zur Kinder- und Jugendbeteiligung kennen, erweitern und erproben diese. Für Fachkräfte, Mitarbeitende aus Verwaltungen und politisch Verantwortliche werden alle zwei Jahre zusätzlich Fachtagungen umgesetzt.
Kinderrechte
Der Landesregierung Rheinland-Pfalz sind die Kinderrechte ein wichtiges Anliegen. Mit dem jährlichen Dreiklang aus der Kinderrechtefachtagung, der „Woche der Kinderrechte“ und dem Kinderrechtepreis Rheinland-Pfalz wird die UN-Kinderrechtskonvention auf verschiedenen Ebenen verstetigt kommuniziert. Am Beispiel des Kinderrechtepreises lässt sich die Beteiligung von Kindern plastisch darstellen: Eine Jury aus Kindern entscheidet über die Preisvergabe. Preiswürdig sind alle Projekte, bei denen Kinder aktiv mitgemacht haben und die für Kinder umgesetzt wurden.
Landesdemokratietag
Der jährlich stattfindende Landesdemokratietag in Rheinland-Pfalz bietet Schülerinnen und Schülern eine wertschätzende Bühne, demokratiefördernde Projekte zu zeigen und sich mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern zu vernetzen. Hier waren 2024 1.200 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Hinzu kommen hunderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Satellitenveranstaltungen und der „Langen Nacht der Demokratie“ der Volkshochschulen.
Bei der Planung und Durchführung des Landesdemokratietags wirken die Landesschülervertretung, der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen und der Landesjugendring zudem aktiv mit.
Ombudsstellen
In Rheinland-Pfalz gibt es seit 2017 eine landesweite Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe, die bei der Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz am Standort Mainz angesiedelt ist. Die Beschwerdestelle, die dem Landtag Rheinland-Pfalz unterstellt ist, verfolgt das Konzept eines niedrigschwelligen und unabhängigen Unterstützungsangebotes für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern.
In Ergänzung zur landesweiten Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten des Landes RLP wird seit 2022 der sukzessive Ausbau regionaler Ombudsstellen in Trier, Ludwigshafen und Koblenz gefördert. Das Land kommt damit der gesetzlichen Grundlage gemäß § 9a SGB VIII nach, nach dem die Länder zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur an Ombudsstellen verpflichtet sind.
In stationären Einrichtungen in Rheinland-Pfalz wurden Konzepte entwickelt, die das Recht der dort lebenden jungen Menschen auf Mitsprache, Mitbestimmung und Beschwerde gewährleisten.