Im Saarland wurden in den letzten rund zwanzig Jahren zahlreiche Maßnahmen implementiert und Strukturen etabliert, um Prozesse der Kinder- und Jugendbeteiligung zu ermöglichen. Das Handlungsfeld hat sukzessive eine stärkere gesellschaftliche, sozialpolitische und fachwissenschaftliche Aufmerksamkeit erfahren. Zudem wird die Berücksichtigung des Kinderrechts auf Beteiligung gemäß Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention bundesweit stärker in den Fokus gerückt und im Rahmen von empirischen Erhebungen auf den Sachstand der Umsetzung hin überprüft.
Das Saarland hat im September 2007 unter anderem zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung erstmals Kinderrechte in die Verfassung des Saarlandes aufgenommen (Artikel 24a und 25), um die Position der Altersgruppe in der Gesellschaft zu stärken. In Art. 25 Abs. 1 heißt es:
„Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt achten und sichern die Kinderrechte, tragen für altersgerechte positive Lebensbedingungen Sorge und fördern die Kinder nach ihren Anlagen und Fähigkeiten.“
Eine explizit verpflichtende Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landesebene über eine landesgesetzliche Regelung sowie in Kommunen über eine gesetzliche Verankerung in § 49a Kommunalselbstverwaltungsgesetz fehlte allerdings bis zum Jahr 2024.
Mit dem 2017 eingerichteten „Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ werden in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e. V. bereits seit einigen Jahren erfolgreich beteiligungsorientierte Jugendprojekte im Saarland gefördert. Ferner werden seit vielen Jahren die Kinder- und Jugendverbände im Saarland, weitere Träger der Interessensvertretung für junge Menschen im Saarland sowie beteiligungsorientierte Einzelmaßnahmen durch die Landesregierung finanziell gefördert und unterstützt.
Im Sinne der Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche, die sich in der Kommunal- oder Landespolitik für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen, ist im Saarland bereits seit Jahrzehnten der Landesjugendring Saar e. V. aktiv tätig. Dessen Aufgabe als Arbeitsgemeinschaft von 28 Kinder- und Jugendverbänden im Saarland ist es unter anderem, die gemeinsamen Interessen der Kinder- und Jugendverbände und ihrer Mitglieder auf verschiedenen Ebenen in Politik und Gesellschaft zu vertreten und öffentlich zu machen.
Weitere Informationen zum Landesjugendring e. V. sind online abrufbar unter: www.landesjugendring-saar.de
Seit 2022 gibt es im Saarland zudem einen Standort der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente. Hier ist als Akteur der politischen Bildung das Adolf-Bender-Zentrum e. V. für Demokratie und Menschenrechte aktiv. Die Akademie für Kinder- und Jugendparlamente unterstützt bundesweit mit politischer Bildung den Aufbau, das Wirken und die Kontinuität von Kinder- und Jugendparlamenten und stärkt somit demokratische Teilhabe.
Weitere Informationen zur Akademie für Kinder- und Jugendparlamente sind online abrufbar unter: www.adolfbender.de/beratung/akademie-fuer-kinder-und-jugendparlamente
Auf kommunaler Ebene bestehen darüber hinaus zahlreiche weitere Beteiligungsformate und Interessensvertretungen für Kinder und Jugendliche.
Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie des Saarlandes
Die aktuelle saarländische Landesregierung hat die Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik und eine deutliche Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung zu einem wesentlichen Ziel der Legislaturperiode erklärt, so auch im Regierungsprogramm der Saar-SPD 2022-2027.
Saar-SPD (Hrsg.): Regierungsprogramm der Saar-SPD 2022-2027: Unser Saarland Plan. Echte #saarlandliebe ist bei uns Programm. Saarbrücken 2022, S. 46 f.
Kinder- und Jugendliche sollen zukünftig an politischen Entscheidungen ihrem Alter und dem Anlass entsprechend verbindlich eingebunden werden. Kinder- und Jugendbeteiligung soll auf allen Ebenen, also auch in Stadt und Gemeinde, gestärkt werden.
Per Antrag der SPD-Landtagsfraktion Drucksache 17/414 und Landtagsbeschluss vom 17.05.2023 wurden zentrale Umsetzungsschritte für eine Eigenständige Jugendpolitik beschlossen. Kinder- und Jugendbeteiligung soll in der Landesregierung ressortübergreifend institutionalisiert werden. Bei der Entwicklung von Struktur und Maßnahmen werden Kinder und Jugendliche konzeptionell beteiligt.
Zunächst wurde mit Blick auf die Stärkung der Kinderrechte im November 2023 das Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Saarland, Saarländisches Kinderschutzgesetz (SKG), verabschiedet. Mit dem Gesetz schaffte das Saarland die Grundlage, Kinderschutz als Gemeinschaftsaufgabe der Gesellschaft und somit der Menschen im Saarland in den Fokus zu rücken.
Mit der Verabschiedung wurde durch das Land ein neues Kompetenzzentrum für Kinderschutz und Kinderrechte in Saarbrücken eingerichtet. Durch die Einsetzung des ersten Kinderschutzbeauftragten unter einem Dach mit der neu geschaffenen Ombudsstelle Kinder und Jugendhilfe in einem Kompetenzzentrum, sollen Schutzlücken geschlossen und die Arbeit der Jugendämter bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdung unterstützt werden. Es geht uns insbesondere um die Verbesserung der Inanspruchnahme von Hilfen für Kinder und Jugendliche und die Förderung des interdisziplinären Austauschs sowie der gezielten Zusammenarbeit mit der öffentlichen und freien Jugendhilfe.
Weitere Informationen zum Kinderschutzgesetz sind online abrufbar unter: www.kinderschutz-im-saarland.de
Zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligungsstrategie des Saarlandes bildete in einem weiteren Schritt das „Gesetz zur Beteiligung von jungen Menschen im Saarland“ (Saarländisches Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz – SJMBG) die Grundlage. Das Gesetz wurde im Oktober 2024 durch den Landtag des Saarlandes beschlossen. Die amtierende Landesregierung hatte im Jahr 2023 – wie auch für das Landeskinderschutzgesetz – den Gesetzesentwurf erarbeitet und in den Landtag eingebracht.
Saarländisches Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz
Das Beteiligungsrecht nach dem Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz (SJMBG) beruht auf dem grundlegenden Verständnis, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige wichtige Expertinnen und Experten in eigener Sache sind, die ihre Lebenswelt aktiv mitgestalten wollen und können. In diesem Sinne wurden bereits bei der Erarbeitung der neuen gesetzlichen Regelungen von Beginn an junge Menschen direkt beteiligt, unter anderem mit der Durchführung eines Landesjugendforums im Jahr 2023. Zahlreiche Anregungen junger Menschen sind direkt in die Ausgestaltung miteingeflossen. Ferner wurden Interessensvertretungen junger Menschen umfassend in die Ausgestaltung des SJMBG miteinbezogen.
Bei dem Gesetz geht es um die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 26 Jahre), die im Saarland wohnen oder sich für Angebote (z. B. der Jugendarbeit) regelmäßig im Saarland aufhalten. Ihre Rechte zur Mitbestimmung über Entscheidungen werden sowohl im Bereich der Landespolitik als auch in den Städten und Gemeinden gestärkt und abgesichert. Das Aufgreifen der Beteiligungsrechte junger Menschen in dieser Form setzt bundesweit Maßstäbe.
Das SJMBG umfasst folgende Bestandteile:
- Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von jungen Menschen verpflichtend geregelt.
- Auf Landesebene werden die Beteiligungsformate gesetzlich festgelegt. Hierzu zählen die zweijährliche Durchführung eines Landesjugendforums mit direkter Mitwirkungsmöglichkeit junger Menschen und die Einrichtung eines Prüfverfahrens auf Jugendrelevanz von Gesetzesvorhaben („Jugendcheck“).
- Auf kommunaler Ebene verbleibt die Wahl und Durchführung geeigneter Beteiligungsformate vor Ort in kommunaler Hand.
- Zur Umsetzung der Beteiligungsformate auf Landesebene und zur Unterstützung und Beratung der kommunalen Ebene wird eine Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung eingerichtet. An diese können sich auch junge Menschen in Beteiligungsfragen wenden.
Weitere Informationen zum Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz des Saarlandes (SJMBG) sind online abrufbar unter: www.saarland.de/jugendbeteiligung
Maßnahmen der Kinder- und Jugendbeteiligung auf Landesebene
a) Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung auf Landesebene
Einen wichtigen Bestandteil des SJMBG stellt die Einrichtung einer neuen Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung für das Saarland dar. Die Fach- und Servicestelle setzt wesentliche Instrumente der Beteiligung auf Landesebene um. Auf kommunaler Ebene berät sie zur Unterstützung von Beteiligungsverfahren die saarländischen Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Durchführung geeigneter Beteiligungsverfahren für junge Menschen. Die Fach- und Servicestelle kann aber auch von allen jungen Menschen im Saarland und von allen Fachkräften, die im Bereich der Jugendbeteiligung tätig sind, bei Fragen kontaktiert werden. Die Stelle wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2025 ihre Tätigkeit aufnehmen.
b) Landesjugendforum für junge Menschen ab 12 Jahre
Mindestens jedes zweite Jahr wird von der Fach- und Servicestelle ein Beteiligungsforum für das Saarland durchgeführt, an dem alle interessierten jungen Menschen ab 12 Jahren teilnehmen können. Das nächste Forum wird voraussichtlich im Jahr 2025 stattfinden. Auf dem Beteiligungsforum werden im Sinne direkter Beteiligung Vorschläge und Forderungen junger Menschen an die Landespolitik entwickelt und gesammelt.
c) Beteiligungsverfahren für Kinder bis 11 Jahre
Alle zwei Jahre organisiert die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung auch ein altersgemäßes Beteiligungsverfahren für Kinder bis elf Jahre. Das Beteiligungsformat wird speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten und voraussichtlich erstmals 2026 stattfinden. Es geht um die Mitwirkung an Vorhaben des Landes, die die Belange junger Menschen betreffen. Kinder sollen durch das Format motiviert werden, mitzureden, sich einzumischen und mitzugestalten.
d) Fachkräftenetzwerk Jugendbeteiligung
Zum Austausch und zur Weiterbildung wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ein sogenanntes „Fachkräftenetzwerk Jugendbeteiligung“ dauerhaft durchgeführt, in dem sich Fachkräfte aus dem Themenbereich der Kinder- und Jugendbeteiligung landesweit mindestens zwei Mal pro Jahr treffen und austauschen. Die Fach- und Servicestelle wirkt gemeinsam mit dem Ministerium an der Durchführung der Veranstaltungen des Fachkräftenetzwerks mit.
e) Leicht zugängliche analoge und digitale Verfahren
Die Fach- und Servicestelle sorgt auch für die Entwicklung und Bereitstellung von dauerhaft verfügbaren, leicht zugänglichen Verfahren zur Beteiligung junger Menschen. Sie stellt dazu sicher, dass digitale und analoge Eingabeportale bereitgestellt werden, an die sich junge Menschen jederzeit mit Eingaben wenden können. Die genannten Plattformen werden altersgemäß und niedrigschwellig ausgestaltet.
f) Jugendcheck
Wenn bei neuen Gesetzesvorhaben der Landesregierung festgestellt wird, dass junge Menschen von dem Gesetz betroffen sein können, wird ein Jugendcheck durchgeführt. Die Fach- und Servicestelle überprüft dann mit einer Checkliste, wie stark die Auswirkungen für junge Menschen in bestimmten Bereichen, wie z. B. Bildung oder Familie, sein können. Die Ergebnisse des Jugendchecks werden durch die Fach- und Servicestelle öffentlich bekannt gemacht. Daran schließen sich dann Möglichkeiten für junge Menschen und ihre Interessensvertretungen an, Stellung zu beziehen.
g) Fonds für junge Ideen
Mit dem Fonds für junge Ideen stellt das Saarland ab 2026 finanzielle Zuschüsse für besondere Jugendprojekte bereit, bei denen die Beteiligung junger Menschen im Mittelpunkt steht.
Die Vergabe der Fondsgelder in Höhe von 20.000 Euro p. a. wird durch einen Vergabebeirat begleitet, in den junge Menschen, die mindestens 14 Jahre alt sind, durch ein Bewerbungsverfahren aufgenommen werden. Die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung führt das Bewerbungsverfahren durch und begleitet die Arbeit und Entscheidungsfindung des Beirats.
h) Länderfonds Saarland zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der gemeinsame Fonds des Deutschen Kinderhilfswerk e. V. und des Saarlandes unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die altersgemäße gesellschaftliche Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen fördern und sie dadurch auch auf zukünftige politische Teilhabe vorbereiten. Ziel des Förderfonds ist die Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention und die Unterstützung ihrer Umsetzung, insbesondere hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Weitere Informationen zum Länderfonds sind online abrufbar unter: www.dkhw.de/foerderung-und-hilfe/projektfoerderung/laenderfonds-saarland-beteiligung