Gesetzliche Regelung der Kindermitwirkung in Tageseinrichtungen
Das Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt regelt in § 7 seit langen Jahren, dass Kinder entsprechend ihres Alters und ihrer Fähigkeiten bei der Gestaltung des Alltags und der Organisation der Tageseinrichtung mitwirken und mitentscheiden sollen. Sie können aus ihrer Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher für die jeweilige Gruppe wählen, die im Kuratorium einer Kindertageseinrichtung gehört werden muss.
Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“
Im aktualisierten und gesetzlich verpflichtend von den Tageseinrichtungen umzusetzenden Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen ist eine Leitlinie „Partizipation“ enthalten, in der die Mindestanforderungen für eine qualitativ hochwertige Arbeit zu dieser Thematik enthalten ist. Unter anderem sollen die pädagogischen Fachkräfte die Kinder altersgerecht über ihre Kinderrechte informieren und sie auch bestärken darin, diese einzufordern. Auch sollen gemeinsame Regelungen für die Gestaltung des Alltags vereinbart und adressatengerechte Beschwerdeverfahren eingerichtet werden.
Jugendpolitisches Programm
Seit 2021 wird ein von der Landesregierung beschlossenes „Jugendpolitisches Programm“ Sachsen-Anhalts umgesetzt und fortgeschrieben. Das Programm ist in enger Zusammenarbeit aller Ressorts unter Einbeziehung junger Menschen entstanden. Es beschreibt die vielfältigen jugendpolitischen Aktivitäten des Landes und gibt zudem einen Ausblick auf zukünftige Handlungsbedarfe. Diese betreffen nicht nur Forderungen zu jugendgerechter Politikgestaltung, sondern auch zu notwendigen Beteiligungsprozessen und -strukturen. Junge Menschen fordern zu Recht, an sie betreffenden Planungs- und Entscheidungsprozessen angemessen beteiligt zu werden.
Das „Jugendpolitische Programm“ widmet dieser Thematik ein ganzes Kapitel. In den weiteren thematischen Abschnitten des Programms findet sich die Beteiligung an Planungen und Entscheidungen jeweils als roter Faden wieder. Junge Menschen hatten unter anderem durch die aktive Einbeziehung des Kinder- und Jugendrings Sachsen-Anhalt, hier vor allem durch das Projekt „Jugend Macht Zukunft“, und das Landeszentrum Jugend + Kommune regelmäßig die Möglichkeit, jugendpolitische Ansätze kritisch, aber fair zu reflektieren. Sachsen-Anhalt setzt eine eigenständige Jugendpolitik seit 2011 um; diese hat mit dem „Jugendpolitischen Programm“ einen weiteren Meilenstein erreicht.
Damit ist jedoch kein Endpunkt gesetzt. Mit dem „Jugendpolitischen Programm“ werden vielmehr auch weiterhin hohe Erwartungen an die zukünftige Jugendpolitik in Sachsen-Anhalt formuliert: Neben inhaltlichen Themen, die die Lebenswelt junger Menschen betreffen, stellt einen zentralen Handlungsbereich die Frage dar, wie junge Menschen gewinnbringend für alle Beteiligten in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
Mit dem „Jugendpolitischen Programm“ ist die Landesregierung eine Selbstverpflichtung gegenüber der jungen Generation eingegangen, die hohe Erwartungen an die Verantwortlichen hat.
Auf die Beteiligung junger Menschen bei der Erstellung des Programms wurde sehr viel Wert gelegt und diese auch erfolgreich verwirklicht. So soll auch der weitere Prozess der Umsetzung und Fortschreibung gestaltet werden. Dieser Prozess wird unter Beteiligung des Landeszentrums Jugend + Kommune sowie des Kinder- und Jugendrings erfolgen, dem das Land dafür entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt hat.
Projekt „Jugend Macht Zukunft“
Das Projekt „Jugend Macht Zukunft“ (JMZ) beim Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt berät seit 2014 Politik und Verwaltung zur Entwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik, denn das jetzt beschlossene „Jugendpolitische Programm“ ist kein jugendpolitisches Novum. Sachsen-Anhalt ist bereits auf einem guten Weg. Anteil daran hat eben auch JMZ.
In verschiedenen Beteiligungsformaten wie Workshops und Camps, Diskussionsrunden mit Politikerinnen und Politikern oder Online-Tools wurden junge Menschen ermutigt, konkrete Fragen, Forderungen und Wünsche an Politik und Verwaltung zu stellen, die ihre Lebensbereiche betreffen. Dabei haben die jungen Menschen unter Anleitung gelernt, wie man sich beteiligen kann. Insofern hat JMZ in zweierlei Hinsicht Beteiligung vorangetrieben: Junge Menschen lernen Partizipation und Politik und Verwaltung haben junge Ansprechpartnerinnen und -partner.
Inzwischen hat JMZ einen Pool junger „Zukunftsgestalterinnen und -gestalter“ aufgebaut. Des Weiteren ist eine Qualifizierungsreihe für Verantwortliche in den Landesverwaltungen erarbeitet worden, die regelmäßig durchgeführt wird.
Im Projektverlauf intensivierte sich des Weiteren die Arbeit gemeinsam mit den Landesressorts mit dem Ziel, ein partizipatives Verwaltungshandeln in den Ministerien zu erreichen. In diesem Prozess hat JMZ an „Leuchtturmthemen“ gearbeitet. Diese wurden, unter Berücksichtigung thematisch zusammengefasster Forderungen von jungen „Zukunftsgestalterinnen und -gestaltern“, herausgefiltert, um sie konkreter zu beleuchten.
Vor allem das Thema „Jugendgerechter ÖPNV“ bewegte Jugendliche dazu, sich über ein Jahr mit verschiedenen Expertinnen und Experten, von Verkehrsverbünden und -unternehmen, über Mitarbeitende der Landesverwaltung bis hin zu den verkehrspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Parteien, an einen Tisch zu setzen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Durch junge „Zukunftsgestalterinnen und -gestalter“, die das Projekt ehrenamtlich begleiten, konnte das Thema konkretisiert und Forderungen, wie z. B. ‚mehr Mitbestimmung bei der Verkehrsplanung‘, ‚Verbesserung der Taktung von Bus und Bahn‘ oder ‚die Rücknahme von Streckenstilllegungen‘, in den parlamentarischen Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr getragen werden. Als weiteren Leuchtturm haben junge Menschen das Thema „Nachhaltigkeit“ identifiziert. In diesem Rahmen ist JMZ sehr aktiv in die partizipative Ausgestaltung der „Nachhaltigkeitsstrategie für Sachsen-Anhalt“ eingebunden.
Der KJR begleitet aktuell im Rahmen seines Projektes auch das Thema „Strukturwandel Kohleregion“ und bringt junge Menschen mit Entscheidungsträgern auf Landes- und auf örtlicher Ebene zusammen. Das Landeszentrum Jugend + Kommune hat Erfahrungen mit einigen kommunalen Jugendgremien sammeln können.
Landeszentrum Jugend + Kommune
Zur Unterstützung der Kommunen in Bezug auf die Beteiligung junger Menschen an Planungsprozessen hat das Land das Landeszentrum Jugend + Kommune ins Leben gerufen. Als landesweit tätige Einrichtung bietet es den Kommunen in Sachsen-Anhalt Unterstützung auf dem Gebiet der Einbindung von Jugendlichen in Entscheidungsprozesse der kommunalen Mitgestaltung. Bisherige diesbezügliche Aktivitäten im Land werden hier zusammengeführt.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Landeszentrums liegt in der erstmalig in 2018 und im Weiteren alle zwei Jahre durchzuführenden Förderung der Mitwirkung von Kommunen an ausgewählten Pilotvorhaben zur Jugendbeteiligung im Land Sachsen-Anhalt. In der weiteren Arbeit des Landeszentrums wurde unter anderem ein landesweites Netzwerk von Akteuren der Jugendbeteiligung aufgebaut.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der „Heimrichtlinie“
An der Neugestaltung der Richtlinie für Betriebserlaubnisverfahren für Einrichtungen nach § 45 ff. SGB VIII (stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) werden Kinder und Jugendliche umfänglich beteiligt. Dies gilt insbesondere bezogen auf die Ausgestaltung von wirksamen Beschwerdeverfahren sowie auf sonstige Sachverhalte, die für stationär untergebrachte Kinder und Jugendliche in diesen Einrichtungen von Belang sein können.
Einrichtung eines Landesheimrats
Sachsen-Anhalt bereitet die Etablierung eines Landesheimrats vor. Damit sollen die Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Hinblick auf die Gestaltung alltäglicher Lebenssituationen in den Kinderheimen gestärkt werden.
Ombudschaftliche Beratungsstelle
Bereits vor der gesetzlichen Verankerung im Rahmen des KJSG arbeitet in Sachsen-Anhalt eine ombudschaftliche Beratungsstelle zur Stärkung der Rechte und der Beteiligung junger Menschen in Konfliktsituationen mit der Kinder- und Jugendhilfe.
Der Kinder- und Jugendbeauftragte in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt verfügt als einziges Bundesland seit 1992 durchgängig über eine / einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Landes (KJB). Das Amt ist organisatorisch im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung angesiedelt und damit Teil der Verwaltung.
Die / der Beauftragte ist unabhängig, nicht weisungsgebunden und hat direktes Vortragsrecht bei der Hausleitung. Der aktuelle Beauftragte (im Amt seit Juli 2020) versteht sich als Motivator, Initiator, Berater und Mutmacher für Kinder und Jugendliche. Sein Leitmotto besteht darin, nicht über die Köpfe junger Menschen hinweg zu agieren. Junge Menschen sollen vielmehr sichtbar selbst als Expertinnen und Experten in eigener Sache auftreten. Der KJB setzt dabei auf Beteiligungsformate nicht nur auf Landesebene. Er unterstützt auf Wunsch kommunale Aktivitäten wie etwa von Kinder- und Jugendräten.
Die Kooperation mit kommunalen Kinder- und Jugendbeauftragten wurde seit 2020 vertieft. Um dem Grundrecht nach UN-Kinderrechtekonvention auf Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt noch besser gerecht zu werden, erarbeitet der KJB mit den Ministerien einen Aktionsplan des Landes. Nach aktuellem Zeitplan, soll dieser Ende 2025 vom Kabinett verabschiedet werden.