Rechtsrahmen und gesetzliche Grundlagen
§ 47f der Gemeindeordnung (GO) verpflichtet die Kommunen, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen in angemessener Weise zu beteiligen.
§ 4 des Jugendförderungsgesetzes (JuFöG) besagt, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an relevanten Entscheidungen der öffentlichen und freien Jugendhilfe sowie an kommunalen Planungen beteiligt werden müssen. Zudem haben sie das Recht, eine Vertrauensperson einzubeziehen.
§ 19 Abs. 5 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) verpflichtet Kindertageseinrichtungen, Kinder ihrem Entwicklungsstand entsprechend in alle sie betreffenden Angelegenheiten einzubeziehen. Es müssen Beteiligungsverfahren und Beschwerdeverfahren in einer für Kinder verständlichen und nachvollziehbaren Form etabliert werden.
§ 2 Abs. 2 Nr. 16 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungsverordnung Schleswig-Holstein (KJVO) legt fest, dass die zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe vorgesehenen Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten in den entsprechenden Konzepten dargelegt werden müssen. Bei der Prüfung dieser Konzepte wird zudem darauf geachtet, dass auch externe Beschwerdemöglichkeiten aufgezeigt werden.
Das Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG) verankert die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schüler strukturell, z. B. durch Drittelparität in Schulkonferenzen (§§ 62-63 SchulG), Beratungsmöglichkeiten in Konferenzen (§§ 65-66 SchulG) und Schülervertretungen (§§ 79-87 SchulG).
Landes- und kommunales Wahlrecht ab 16 Jahren bietet Jugendlichen die Möglichkeit, aktiv an politischen Entscheidungen teilzuhaben und somit auch Verantwortung für ihre Lebenswelt zu übernehmen.
Bildung und Qualifizierungen
a) Fachkraft-Qualifizierungen
Moderatorinnen und Moderatoren/Fachkräfte in der Kinder- und Jugendbeteiligung: Das Land Schleswig-Holstein (SH) organisiert Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte, die als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren. Diese unterstützen Kinder und Jugendliche dabei, sich Gehör zu verschaffen und vertreten deren Interessen in den Kommunen. Darüber hinaus werden Kommunen darin unterstützt, die Pflicht zur Beteiligung junger Menschen wirkungsvoll umzusetzen. In den letzten zwei Jahrzehnten wurden über 300 Fachkräfte aus verschiedenen pädagogischen, Verwaltungs- und planerischen Bereichen ausgebildet. Diese Fachkräfte tragen zur qualitativen Verbesserung der Angebote bei, die den Jugendlichen Selbstwirksamkeit ohne Leistungsdruck ermöglichen.
I. Förderung und Organisation von Fachkraft-Qualifizierungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in stationären Einrichtungen (seit den 2010er Jahren).
II. Förderung einer neuen Fachkraft-Qualifizierung für demokratische Partizipation in der Kita im Jahr 2025.
III. Fachtage und Tagesfortbildungen zu unterschiedlichen Themenschwerpunkten unter der Überschrift Kinder- und Jugendbeteiligung und Kinderrechte.
b) Seminare für Schülerinnen und Schüler
Seminar „Fit für Mitbestimmung“: Schleswig-Holstein bildet Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für diese Seminare aus. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich aktiv in die Schülervertretung (SV) einzubringen und das Schulleben mitzugestalten. Es umfasst ein Hauptseminar und eine Reflexionseinheit, in denen die Teilnehmenden lernen, ihre Anliegen gegenüber Schulleitungen und Schulträgern zu vertreten. Das Seminar richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10.
Das Land fördert regelmäßig diese Seminare.
c) Fortbildungen für Mitarbeitende der Kommunalverwaltung
Das Konzept ist im Jahr 2023 entwickelt und Mitte 2024 als Angebot an alle Kommunen in SH weitergegeben worden. Beratungs- und Fortbildungsanfragen lagen für das Jahr 2025 von mehreren Kommunen und Ämtern vor.
d) Fortbildung für Mitarbeitende in Grundschulen mit Ganztag
Das Konzept ist im Jahr 2023 entwickelt worden und umfasst drei mehrtägige Fortbildungsmodule. Im Jahr 2025 wird die Fortbildung in Kooperation mit einem Schulträger und 20 Teilnehmenden aus sieben Grundschulen erstmalig durchgeführt.
Partizipationsprojekte und -initiativen
a) LAG.Parti
Die LAG.Parti ist ein Trägerverein für die landesweite institutionalisierte Vertretung von Kindern und Jugendlichen aus stationären Jugendhilfeeinrichtungen, gegründet am 18.02.2022.
b) Landesjugendkongress
Seit 2012 findet alle zwei Jahre ein Kongress für Jugendliche der stationären Jugendhilfeeinrichtungen statt, der in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften und unter Mitwirkung der Jugendlichen geplant wird. 2022 ist erstmals eine Kinder- und Jugendvertretung (KJV-SH) aus jungen Menschen, die in stationären Jugendhilfeeinrichtungen wohnen, gewählt worden. Die KJV-SH ist unter anderem beratendes Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss und wird in vielen Zusammenhängen aufgrund ihrer Präsenz im Land als Gesprächspartnerin und wichtige Ideengeberin geschätzt. Sie konnte bereits nach kurzer Zeit wichtige Impulse setzen.
c) #LaWa_SH
Seit 2017 finden alle zwei Jahre landesweit gleichzeitige Wahlen der kommunalen Kinder- und Jugendvertretungen statt. Die Anzahl der teilnehmenden Kommunen hat sich von 20 Kommunen im ersten Jahr bis auf 56 im Jahr 2023 erhöht. Aktuell sind dem Sozialministerium ca. 80 aktive Kinder- und Jugendvertretungen bekannt. Unterstützung und Förderung seitens des Landes besteht darin, zentrale Veranstaltungen und Workshops zur Kandidatinnen- und Kandidatensuche und Wahlwerbung zu organisieren. Im November 2025 finden die nächsten LaWa statt. Schleswig-Holstein bietet den Kommunen hierfür Unterstützung mit Fortbildung und Vernetzung sowie im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.
d) Ländliche Räume
Im Rahmen des Landesprogramms Ländlicher Raum (LPLR) in Schleswig-Holstein werden Kinder und Jugendliche aktiv in Projekte der Dorfentwicklung eingebunden. Lokale Aktionsgruppen (LAGs) fördern unter anderem Jugendworkshops, Skateparks, Sportanlagen und Bildungsangebote, um ihre Ideen in Ortskernentwicklungen einfließen zu lassen.
Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung Schleswig-Holstein
Die Landesregierung Schleswig-Holsteins arbeitet an einer jugendpolitischen Strategie, die die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist es, die Belange von Kindern und Jugendlichen ernst zu nehmen, demokratisches Empowerment zu fördern, Demokratie zu vermitteln sowie Bildungsprozesse zu integrieren. Die Strategie zielt darauf ab, die Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein auch auf Landesebene stärker zu verankern und weiterzuentwickeln. In die Entwicklung dieser Strategie werden alle relevanten und interessierten Akteurinnen und Akteure einbezogen. Darunter befinden sich unter anderem Fachkräfte der Kinder- und Jugendbeteiligung, der Landesjugendring SH, Kreisjugendringe, Kommunen, freie Träger der Jugendhilfe, Vertreterinnen und Vertreter von Landesverbänden sowie Kinder und Jugendliche.
Im Rahmen der Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung hat im September 2022 die erste landesweite „DENK-Fabrik I“ als Auftaktveranstaltung stattgefunden. Auf dieser Veranstaltung haben sich unter Einbeziehung von interessierten und relevanten Akteurinnen und Akteuren vier Arbeitsgruppen gebildet: „Lebenswelt Kommune“, „Lebenswelt Land“, „Lebenswelt Jugendarbeit“ und „Lebenswelt Schule“. Diese Lebenswelten spiegeln zentrale Bereiche wider, in denen junge Menschen ihren Alltag verbringen und Beteiligungsmöglichkeiten erleben. Sie bieten den Rahmen, um vorhandene Herausforderungen zu identifizieren und darauf aufbauend Maßnahmen zu entwickeln, um junge Menschen aktiv in politische Prozesse einzubinden.
Ziel der Arbeitsgruppen ist es, konkrete Handlungsvorschläge für jede dieser Lebenswelten zu erarbeiten, die sowohl praktikabel als auch nachhaltig wirken können. Die Arbeitsgruppen haben sich im Jahr 2024 mehrmals sowohl digital als auch in Präsenz getroffen, um erste Bedarfe zu ermitteln und Handlungsempfehlungen für die perspektivische Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein zu erarbeiten.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen haben die Grundlage für die zweite landesweite „DENK-Fabrik II“ im November 2024 gebildet. Ziel der Veranstaltung war es, den aktuellen Stand der Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung vorzustellen und gemeinsam konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein zu entwickeln. In den vier Arbeitsgruppen, die die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen widerspiegeln, wurden erstmals konkrete Maßnahmen diskutiert, die das Land Schleswig-Holstein zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung im weiteren Prozess mitdenken sollte. Diese Ideen und Vorschläge werden in den Arbeitsgruppen im Jahr 2025 final für die Landesstrategie aufbereitet.
Für die explizite Einbeziehung von jungen Menschen in die Landesstrategie Kinder- und Jugendbeteiligung finden 2025 regionale Jugendworkshops statt. Junge Menschen haben durch diese Jugendworkshops die Möglichkeit, gemeinsam Beteiligungsformate und Vorschläge zu erarbeiten, wie sie in kommunalen Entscheidungsprozessen beteiligt werden können, so dass ihre Bedarfe, Interessen und Perspektiven berücksichtigt werden. Auch werden unterschiedliche Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen auf Landesebene sowie Mitspracherechte in Schulen diskutiert. Die Ergebnisse der Jugendworkshops und Vorschläge der jungen Menschen fließen in die Weiterentwicklung der Landesstrategie mit ein und bilden einen zentralen Bestandteil.
Konzeptionelle Maßnahmen
a) „Kinderstube der Demokratie“
Beim Konzept „Kinderstube der Demokratie“ aus dem Anfang der 2000er Jahre liegt der Fokus auf der Altersgruppe der Vorschulkinder. In sehr vielen KiTas im Land Schleswig-Holstein wird nach diesem Konzept gearbeitet. Es sichert die Partizipation der Kinder im KiTa-Alltag und teilweise darüber hinaus. In 2025 fördert das Land die Qualifizierung von weiteren pädagogischen Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen zur Partizipation (s. Bildung und Qualifizierungen Punkt a)
b) Zertifizierungskonzept für Demokratie-KiTas
Im Rahmen eines Modellprojekts wurde in Schleswig-Holstein ein Zertifizierungssystem für KiTas entwickelt, das auf dem Konzept „Kinderstube der Demokratie“ basiert. Zertifizierte KiTas verpflichten sich, demokratische Prinzipien im Alltag umzusetzen, eine Kita-Verfassung einzuführen und regelmäßige Selbstevaluationen durchzuführen. Seit 2017 wurden Kindertagesstätten nach diesen Standards zertifiziert, aktuell erfolgt eine Re-Zertifizierung, bei der auch Beschwerdeverfahren in den KiTas überprüft werden.
c) Konzeptionelle Vorgaben für Partizipation bei der Betriebserlaubnis für KiTas und JH-Einrichtungen.
Das Jugendförderungsgesetz Schleswig-Holstein regelt in § 4 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Danach ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen und Maßnahmen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten.
Dieses Recht auf Beteiligung gilt in Einrichtungen der Jugendhilfe und in Kindertageseinrichtungen. In den jeweiligen Konzepten, die Grundlage für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sind, stellen die Einrichtungen dar, wie diese Beteiligung gelebt und praktiziert wird.
d) Überarbeitete Leitlinien für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Im Rahmen der Überarbeitung der Leitlinien für Bildung und Erziehung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird als eine der vier Handlungsprinzipien die Demokratische Partizipation als Kinderrecht, als Bildungsprozess und im Sozialraum verankert. Die schleswig-holsteinischen Bildungsleitlinien orientieren sich an den Kinderrechten der UN-Kinderrechtskonvention, in welcher Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte für alle Kinder beschrieben werden.
Die Umsetzung der Kinderrechte ist eine gemeinsame Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, der Leitungen sowie des Trägers. Für Kinder in der Kita und der Kindertagespflege werden die Kinderrechte aber erst dann real, wenn die pädagogischen Fachkräfte sie in ihrem Alltagshandeln berücksichtigen. Die Bildungsleitlinien bieten ihnen hierbei Orientierung im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung.
Projektförderungen und -finanzierung
a) Länderfonds „SH – Land für Kinder“
Der Fonds unterstützt die Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein durch die Finanzierung von Projekten, Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen in Kooperation mit dem Deutschen Kinderhilfswerk e. V. (DKHW).
b) Forschung zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen
Um auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren und die Wirkung von Partizipation zu „messen“, finanziert Schleswig-Holstein verschiedene Studien. Zuletzt wurden zwei Studien zur Partizipation in Kindertagesstätten durchgeführt. Diese Forschungsarbeiten sind für Schleswig-Holstein sehr wertvoll, um partizipative Strukturen weiterzuentwickeln und eine Qualitäts- sowie Wirksamkeitsanalyse durchzuführen.
c) PartizipAction!
Jährliches Treffen von Vertreterinnen und Vertretern der Kinder- und Jugendgremien für Austausch und Fortbildung (unterstützt durch Landesförderung).
d) Jugendaktionskonferenz
Die Konferenz richtet sich an junge Menschen und fördert zivilgesellschaftliches Engagement sowie demokratische Beteiligung. Sie thematisiert aktuelle Anliegen, entwickelt Ergebnisse früherer Veranstaltungen weiter und ermöglicht den Austausch mit Landtagsabgeordneten. Die Veranstaltung wird von Jugendlichen organisiert, einem breiten Trägerverbund unterstützt und unter anderem durch das Sozialministerium gefördert.