Auf der Thüringer Landesebene findet sich der Gedanke der Beteiligung junger Menschen an ihren eigenen Belangen unter anderem im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe- Ausführungsgesetz (§§ 2, 5, 9, 15a ThürKJHA), im Thüringer Schulgesetz (§§ 25, 28, 38 ThürSchulG) und in der Thüringer Kommunalordnung (§§ 26a, 105a ThürKO) wieder.
Für die Gemeinden trat die Regelung zur Beteiligung junger Menschen im März 2021 in Kraft: „Die Gemeinden sollen bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt die Gemeinde geeignete Verfahren. Das Nähere regelt die Hauptsatzung“. 2024 folgte eine wortgleiche Regelung für die Thüringer Landkreise.
Im Bereich der Schule wurde unter anderem mit § 28 Abs. 1a ThürSchulG die Möglichkeit zur Einrichtung eines Klassenrates geschaffen, mit § 38 Abs. 1a ThürSchulG wurde Schülerinnen und Schülern ein Veto-Recht in Schulkonferenzen eingeräumt.
Die Gesetzesänderungen erfolgten unter anderem auf Grundlage der in breiter Abstimmung im Jahr 2019 entwickelten Landesstrategie Mitbestimmung. Zur Stärkung der Mitbestimmung junger Menschen in Thüringen wurden folgende Maßnahmen eingeleitet und Projekte initiiert.
Landesstrategie Mitbestimmung
Mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern aus den Kommunen, den Hochschulen, Vertreterinnen und Vertretern aus der Praxis der Jugendhilfe und jungen Menschen in Thüringen wurde 2019 die Landesstrategie Mitbestimmung junger Menschen entwickelt.
„Ziel der Landesstrategie ist es, die Mitbestimmung junger Menschen in ganz Thüringen auf allen Entscheidungsebenen gleichermaßen zu fördern und anzuregen. Für junge Menschen sind Entscheidungswege transparent, nachvollziehbar und begreifbar zu gestalten sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten auszuschöpfen, auszubauen oder neu zu schaffen.“
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (Hrsg.): Landesstrategie MITBESTIMMUNG junger Menschen. Erfurt 2019, S. 3
Um Fragen der Mitbestimmung junger Menschen ressortübergreifend bearbeiten zu können, wurde ein Interministerieller Arbeitskreis Mitbestimmung (IMAK Mitbestimmung) gegründet.
Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringer Kommunen –
Ein Praxisprojekt zur Landesstrategie
Im Rahmen des Praxisprojektes zur Landesstrategie wurden in den vergangenen vier Jahren (09/2020 – 12/2022; 03/2023 – 12/2024) 42 Thüringer Kommunen (1. Projektphase: 35 Kommunen; 2. Projektphase: 17 Kommunen) beim Aufbau und der Etablierung von Mitbestimmungsstrukturen unterstützt.
Infolge der COVID-19-Pandemie wurde das Beratungsangebot in der ersten Projektphase vor allem in den digitalen Raum „verlegt“. Dadurch konnten mehr Kommunen eine Teilnahme am Projekt ermöglicht werden. Auch in der zweiten Projektphase wurde vornehmlich auf die Durchführung von Online-Beratungsangeboten (offene Sprechstunde, Einzelberatungen je Kommune) und fünf Vor-Ort-Besuchen pro Kalenderjahr gesetzt.
Um ein strategisches Vorgehen bei der Etablierung von Mitbestimmungsstrukturen vor Ort zu begünstigen, wurde als Teilnahmevoraussetzung in der zweiten Projektphase festgelegt, dass die Projektkommunen einen Gemeinderats-, Kreistags-, Stadtratsbeschluss zur Beteiligung junger Menschen erwirken sollten, in dem konkrete Meilensteine formuliert wurden.
Servicestelle Mitbestimmung
Seit 2021 besteht eine träger- und bereichsübergreifende Servicestelle Mitbestimmung im Landesjugendamt/ Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie, die Kommunen und landesweite Institutionen berät sowie junge Menschen bei der Umsetzung von Beteiligungsprozessen in Thüringen begleitet und unterstützt. Die Aufgabenfelder der Servicestelle liegen in folgenden Bereichen:
- Information und Beratung (z. B. zu inhaltlichen und rechtlichen Themen der Kinder- und Jugendbeteiligung)
- Netzwerkarbeit (z. B. Vernetzung der Prozessmoderatorinnen und -moderatoren)
- Fortbildungen im Themenfeld Mitbestimmung (z. B. Begleitung der Prozessmoderatorinnen und -moderatorenausbildung)
- Gremienbetreuung (z. B. organisatorische Begleitung des Dachverbandes der Kinder- und Jugendgremien)
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Homepage, Bereitstellung von Informationsmaterial)
Weitere Maßnahmen und Projekte
a) Ausbildung von Moderatorinnen und Moderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse
Seit 2015 werden kommunale Fachkräfte zu Moderatorinnen und Moderatoren für Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesse unter anderem durch Trainerinnen und Trainer des Deutschen Kinderhilfswerk e. V. (DKHW) fortgebildet. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen mehrerer Seminare und einem Praxisprojekt über den Zeitraum eines Jahres.
b) Jugendbefragung
Im Rahmen der Vorbereitung des ersten Lebenslagenberichts junger Menschen in Thüringen wurde zwischen Dezember 2021 und Januar 2022 eine Jugendbefragung mit über 12.000 Rückmeldungen junger Thüringerinnen und Thüringer erhoben. Repräsentative Einblicke in die Lebenswelt junger Menschen in Thüringen benötigen beide im ThürKJHAG vorgeschriebenen Planungsprozesse (vgl. Lebenslagenbericht § 10 ThürKJHAG und Landesjugendförderplan § 18 ThürKJHAG).
c) Modellprojekt Jugendcheck-Thüringen
Analog zum Vorgehen auf Bundesebene wurde der erste Jugend-Check auf Landesebene mit dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung im Rahmen eines Modellprojektes eingeführt. Im Rahmen des Modellprojektes werden seit 2022 alle Gesetze der Thüringer Landesregierung einer wissenschaftlichen Gesetzesfolgeneinschätzung zugeleitet. Diese Jugend-Checks werden dann dem für den jeweiligen Gesetzesentwurf zuständigen Ministerium vor der finalen Ressortabstimmung bereitgestellt. Passiert der Gesetzesentwurf das Kabinett, werden die Jugend-Checks auch veröffentlicht.
Die wissenschaftliche Gesetzesfolgenabschätzung wurde im Thüringer Jugend-Check bei drei Gesetzesentwürfen um die Beteiligung junger Menschen im Rahmen eines aleatorisch besetzten „Jugend-Teams“ ergänzt.
Das Modellprojekt „Jugend-Check Thüringen“ ist zunächst bis Ende 2026 angelegt. Wichtige Meilensteine für die kommenden Jahre sind es, ein weiteres Jugend-Team einzuberufen, ergänzende quantitative Methoden zu erproben und die Relevanz der Jugend-Checks für die Arbeit der Fachressorts zu evaluieren.
d) Dachverband der Kinder- und Jugendgremien in Thüringen
Auf dem fünften Kinder- und Jugendkongress 2018 wurde von jungen Menschen der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen (DKJG Thüringen) gegründet. Die Aufgaben des DKJG reichen vom Aufbau und der Förderung eines thüringenweiten Netzwerkes bis hin zur Beteiligung an Kinder und Jugendliche betreffende Entscheidungen der Landespolitik. Der DKJG wird durch die Servicestelle Mitbestimmung organisatorisch begleitet. Des Weiteren wird jährlich ein landesweiter Kinder- und Jugendgremienkongress gefördert.
Eine enge Zusammenarbeit mit der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente Thüringen findet hier sowohl von Seiten des DKJG Vorstandes, der Servicestelle Mitbestimmung und den kommunalen Gremien statt.
e) Landesschülervertretung
Die Landesschülervertretung Thüringen ist die gesetzlich legitimierte Vertretung der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden staatlichen Schulen in Thüringen. Die Landesschülervertretung hat laut ihrer Rechtsgrundlagen die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bildungsziele zu bestimmen, Schulordnungen und Regelungen für die Mitwirkung zu erstellen und ggf. zu ändern.
f) Fortbildungen über das Angebot des Landesjugendamtes
Es werden entsprechende Fortbildungen, Workshops und Vernetzungstreffen im Rahmen des Fortbildungsangebotes des Landesjugendamtes angeboten.
g) Initiierung einer Selbstvertretung im Bereich HzE
Die Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe zur Erziehung Thüringen e. V. wird im Rahmen eines Modellprojektes bei dem Aufbau einer Selbstvertretung junger Menschen aus diesem Bereich gefördert. In einem ersten Schritt wurde eine umfassende Ist-Stand-Erhebung erstellt, die Ansprache und Sensibilisierung der Fachkräfte begonnen und ein erstes Vernetzungswochenende für junge Menschen initiiert.
h) Kindergipfel und Jugendlandtag
Des Weiteren wurden in den vergangenen Jahren zusätzliche Veranstaltungen und Angebote zur Steigerung der Mitbestimmungsmöglichkeiten in Thüringen gefördert. Darunter waren der zweijährliche, landesweite Kindergipfel, ein Jugendlandtag und ein niedrigschwelliger Landesfonds für Kinderrechtsprojekte.