Kapitel 2.12

2.12 Digitale Kinder- und Jugendbeteiligung

Die Vorteile digitaler Beteiligung liegen auf der Hand: Digitale Medien werden von einem Großteil der jungen Generation genutzt, erzeugen Interesse und knüpfen an ihre Lebenswelt an. Eine gut gestaltete digitale Beteiligung könne Beteiligungsprozesse transparent, nachvollziehbar und dauerhaft abbilden. Verfahren und Ergebnisse können direkt (öffentlich) sichtbar dargestellt werden und erzeugen dadurch unter Umständen mehr Handlungsdruck bei Personen mit Entscheidungsbefugnissen. Digitale Tools haben nach Ansicht der NAP-Teilnehmenden ein großes Potenzial für Beteiligungsprozesse und können dafür sorgen, Beteiligung inklusiver zu machen und mehr Zielgruppen zu erreichen.

Ein überwiegender Teil der Ergebnisse in diesem Themenkomplex wurde in einem digital durchgeführten Dialogforum zusammengetragen, das sich explizit und eingehend mit den Rahmenbedingungen der digitalen Kinder- und Jugendbeteiligung befasst hat.

2.12.1 Digitale Beteiligung zielgruppengerecht gestalten

Die im NAP-Prozess beschriebenen Erfahrungen zu digitaler Beteiligung waren vielfältig. Besonders die Verlagerung vieler Angebote in den digitalen Raum zur Zeit der COVID-19-Pandemie ermöglichte es den Teilnehmenden, Eindrücke zu sammeln und Empfehlungen zu generieren. Eine dieser Empfehlungen lautet, die junge Zielgruppe bereits bei der Entwicklung eines digitalen Beteiligungsprozesses einzubeziehen: Zwar müsse die erste Idee für ein bestimmtes digitales Tool nicht zwangsläufig aus der Zielgruppe selbst kommen doch spätestens bei der Erprobung und Nutzung sollte diese aktiv beteiligt werden. Besonders vielversprechend sind in diesem Zusammenhang Tools, die von den Nutzenden selbst weiterentwickelt und an ihre Bedürfnisse angepasst werden können.

Auch der Einsatz von bereits bestehenden Plattformen und Anwendungen wie TikTok könne die E-Partizipation fördern und junge Menschen dazu anregen, sich aktiv einzubringen. Sie könnten lernen, kritisch mit Informationen umzugehen und selbst Inhalte zu erstellen, anstatt nur passiv zu konsumieren. Diese aktive Teilnahme könnte zudem dazu führen, dass junge Menschen einen verantwortungsvolleren Umgang mit Quellen entwickeln und den Konsum sozialer Medien reflektierter hinterfragen.

Als zielführend beschrieben die NAP-Teilnehmenden des Weiteren insbesondere jene Beteiligungsangebote, in denen analoge und digitale Formate und Methoden wirksam kombiniert werden. Digitale Tools können persönliche Beziehungen, analoges Zusammentreffen und Dialoge in Präsenz nicht ersetzen. Sie können allerdings Prozesse unterstützen und die analoge Arbeit gewinnbringend ergänzen. In dieser Kombination könne eine gut gestaltete und nachhaltig nutzbare Anwendung einen Beteiligungsprozess wirkungsvoll begleiten und bestimmte Aspekte der Beteiligung in den digitalen Raum übertragen. Gerade in Flächenlandkreisen oder ländlichen Gegenden haben sich, so die NAP-Teilnehmenden, hybride Formate bewährt. Dadurch können Beteiligte über einen längeren Zeitraum hinweg kontinuierlich über den Prozess informiert bleiben, ihre nächsten Schritte abstimmen und weitere Absprachen treffen, ohne jedes Mal lange Wege zurücklegen zu müssen.

2.12.2 Chancen und Grenzen digitaler Tools und Beteiligungsformate

Die Digitalisierung verschiedener Lebensbereiche ist kein Phänomen der letzten Jahre. Dennoch stellten die Beteiligten im NAP-Prozess fest, dass gerade während der COVID-19- Pandemie viele neue Tools und Anwendungen, auch im Bereich der Beteiligungsformate, entwickelt wurden. Dieser Trend flache aktuell jedoch wieder ab. Dabei sei es besonders bei der Arbeit mit der jungen Zielgruppe entscheidend, kontinuierlich die neuesten digitalen Trends zu beobachten und auch Tendenzen in der Nutzung von sozialen Medien aufzugreifen (siehe auch Kapitel 2.2). Veränderungen in der Mediennutzung und den favorisierten Tools könnten so in Beteiligungsprozesse integriert werden, beispielsweise durch Elemente aus dem Gaming-Bereich. Dieser Ansatz würde die Chance bieten, das allgemeine Interesse der jungen Zielgruppe zu gewinnen und sie für politische Themen zu motivieren. Soziale Medien können dabei in der medienpädagogischen Arbeit und bei der digitalen Beteiligung als Werkzeuge genutzt werden, um dort Neugier zu wecken, wo es vorher möglicherweise Schwierigkeiten oder Barrieren für die Beteiligung gab.

Deutlich kommuniziert wurde im NAP, dass der Einsatz von digitalen Tools und Werkzeugen mittel- oder langfristig geplant und budgetiert werden müsste. Dies beginne bei der Finanzierung zur Entwicklung und Erprobung neuer Tools und erstrecke sich weiter bis zur dauerhaften Bereitstellung erprobter Anwendungen. Es bedürfe daher einer strategischen Planung für eine wirksame und nachhaltige Nutzung. Meist dominierten in der Kinder- und Jugendbeteiligung kurzzeitige Projekte (siehe auch Kapitel 2.5). Es würde jedoch eine langfristige Finanzierung benötigt, um entstehende Folgekosten, zum Beispiel durch Weiterentwicklungen und Updates der Tools, abzudecken und die Nutzung weiterhin attraktiv zu halten. Außerdem müsse Personal fortlaufend nicht nur für die Betreuung der digitalen Tools zur Verfügung stehen, sondern auch in regelmäßigen Abständen geschult werden – die Weitergabe von Wissen innerhalb der jeweiligen Institution sei essenziell. Digitale Beteiligungsprozesse erforderten dabei ebenso wie analoge Verfahren eine pädagogische Begleitung und würden daher keine Möglichkeit zur Einsparung von Personalkosten oder deren Auslagerung darstellen.

Gerade in Verwaltungen oder schulischen Kontexten stellten die NAP-Beteiligten eine Zurückhaltung gegenüber neuen technischen Anwendungen fest. Für die Kinder- und Jugendbeteiligung sei es jedoch essenziell, passende digitale Tools und Anwendungen verfügbar zu machen. Diese sollten sowohl auf aktuellem technischem Stand als auch kompatibel mit der Arbeitsweise der Institutionen sowie dem Anwendungsbereich und der Zielgruppe sein. In diesem Kontext böten sogenannte Open-Source-Angebote Potenzial, da sie frei zur Verfügung stehen und es den Nutzenden ermöglichen, bedarfsgerecht mitzuarbeiten und sie weiterzuentwickeln. Dabei würden auch die Anforderungen an einen adäquaten Datenschutz erfüllt werden (zum Thema Datenschutz siehe Kapitel 2.12.3).

Der Nutzung digitaler Tools sind nicht nur technische und organisatorische Hürden gesetzt, sondern es muss unbedingt auch die Zielgruppe im Blick behalten werden, so die Erkenntnis im NAP-Prozess. Beeinflussende Faktoren seien dabei die jeweilige Altersstruktur, die erwähnten digitalen Kompetenzen einer Gruppe sowie ein (nicht) bestehender Zugang zu Technik. Kinder haben im digitalen Raum andere Bedürfnisse als Jugendliche und junge Erwachsene. Die Fähigkeiten der jeweiligen Zielgruppe, wie beispielsweise eine nicht vorhandene Lesekompetenz bei jüngeren Kindern, müssten in der Anwendung digitaler Beteiligungsformate Berücksichtigung finden. Gerade jüngere Kinder sollten digitale Medien altersgerecht und in Begleitung verwenden. Meist sind hierfür die Erziehungsberechtigten die ersten Ansprechpersonen.

2.12.3 Datenschutz und Barrierefreiheit

Ein zentrales Thema in den NAP-Diskussionen zur Digitalisierung ist der Datenschutz – insbesondere, da Jugendliche und vor allem jüngere Kinder besonderen Schutz benötigen. Der Einsatz digitaler Tools stellt alle Beteiligten vor besondere Herausforderungen: Speziell unter jungen Menschen beliebte Kommunikationstools wie WhatsApp, Instagram oder TikTok bieten keinen ausreichenden Datenschutz. Dies ist einer der Gründe, warum die Nutzung dieser Anwendungen meist bei Fachkräften oder in der Verwaltung verboten ist. Während also für die Peer-to-Peer-Kommunikation vorrangig die genannten Tools genutzt werden, braucht es für den Kontakt zu Verantwortlichen in Beteiligungsprozessen andere Lösungen. Diese Lösungen müssten den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig sowohl niedrigschwellig als auch intuitiv bedienbar sein, um den Bedürfnissen der Fachkräfte und jungen Menschen gleichermaßen gerecht zu werden.

Aus Sicht der NAP-Teilnehmenden stellt der Einsatz einer digitalen Beteiligungsplattform einen besonders vielversprechenden Ansatz dar. Sie könnte vielseitig eingesetzt werden: bei der Gewinnung von Interessierten für Beteiligungsformate, in der Kommunikation zu Veranstaltungen (inklusive Planung, Verbreitung, Dokumentation und Transparenz der Ergebnisse) oder für die Qualifizierung anderer interessierter junger Menschen. Für minderjährige Personen wäre in diesem Zusammenhang allerdings die Voraussetzung erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten der Nutzung der digitalen Beteiligungsformate zustimmen.

Neben dem großen Themenfeld Datenschutz wurde in den Diskussionen des NAP auch der Aufgabenbereich der Barrierefreiheit benannt. In allen Formen der Beteiligung ist es wichtig, inklusive Ansätze zu verfolgen (siehe auch Kapitel 2.4.4). Dazu gehören beispielsweise Tools, die auch ohne Maus bedienbar sind, eine farbliche Gestaltung der Website mit ausreichenden Kontrasten für Menschen mit Rot-Grün-Blindheit, die Lesbarkeit der Inhalte mit einem Screenreader, eine konsequente Beschreibung der Bilder durch Alternativtexte oder das Bereitstellen von Videos mit Untertiteln und Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache. All diese zusätzlichen und spezifischen Herausforderungen müssen bewältigt werden. Alle Beteiligten und Dienstleistenden sollten, so Stimmen im NAP, entsprechend sensibilisiert werden.

Doch auch andere Barrieren können wortwörtlich eine Hürde zur Beteiligung darstellen, zum Beispiel monetäre Einschränkungen. Daher empfehlen die NAP-Teilnehmenden, dass Tools, die im Beteiligungsprozess Verwendung finden, kostenfrei zugänglich sein sollen. Zu bedenken sei ebenso, dass nicht jede Person Zugriff auf einen Computer hat. Damit verbunden wurde festgestellt: Schnelles, flächendeckendes Internet und die Bereitstellung kostenfrei öffentlich zugänglicher Computer, etwa in Bibliotheken oder Jugendclubs, gehören zwar nicht zum klassischen Aufgabenspektrum derjenigen, die Angebote der Beteiligung organisieren. Für die Durchführung digitaler Beteiligungsprozesse sind diese aber von großer Relevanz. Erstrebenswert sollte daher sein, auch in der digitalen Beteiligung eine gesetzlich vorgegebene barrierefreie Umgebung35 zur Verfügung zu stellen. Dennoch, so zeigen die Diskussionen im NAP-Prozess, fehle es an der Anwendung und Umsetzung dieser Vorgaben. Vor allem in den Finanzierungsplänen bleibe die technische Barrierefreiheit oft unberücksichtigt. Dass in der Folge ganze Personengruppen von einer digitalen Beteiligung ausgeschlossen werden, wurde im NAP als deutliches Versäumnis wahrgenommen.

Darüber hinaus wären für alle Beteiligten klare, praxisnahe Anwendungshinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich Datenschutz hilfreich, ebenso wie die konsequente Berücksichtigung der Barrierefreiheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Welche Tools sind datenschutzrechtlich unbedenklich in der Nutzung? Können die Tools wirklich von allen (oder zumindest von vielen) jungen Menschen ohne Hürden genutzt werden? Für welche Zwecke darf ein Tool zum Einsatz kommen? Im NAP-Prozess wurde deutlich, dass das Thema der Digitalisierung noch viel Potenzial hat, hierfür jedoch einheitliche und barrierearme Standards notwendig seien.

2.12.4 Digitale Kompetenzen lernen und stärken

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans wurde ein klarer Bedarf darin gesehen, die Medienkompetenz aller an Beteiligungsprozessen involvierten Personen zu stärken. Wenngleich bei der Zielgruppe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen oftmals von Digital Natives – also jener Generation, die mit der heute verwendeten Technik aufgewachsen ist – gesprochen wird, bedeute dies nicht, dass mit dieser Technik auch stets souverän umgegangen werden könne. Gleichzeitig täten sich bei der Nutzung digitaler Beteiligungstools immer zwei Seiten auf: Viele Fachkräfte würden oftmals weder zur Kategorie der Digital Natives zählen, noch arbeiteten sie in Organisationen, in deren Arbeitsalltag die aktuellsten digitalen Tools integriert sind.

Aus den genannten Punkten ginge hervor, dass digitale Bildung stärker und kontinuierlicher in Bildungsangeboten für junge Menschen integriert werden müsse. Fachkräfte und Institutionen benötigten zudem eine fortlaufende Qualifizierung. Darüber hinaus erfordert die Nutzung spezifischer digitaler Tools einerseits eine entsprechende Medienkompetenz, wie die NAP-Teilnehmenden betonten. Anderseits sei zu berücksichtigen, dass die Beschäftigung mit digitalen Tools, insbesondere bei sehr jungen Zielgruppen, das Einbeziehen der Erziehungsberechtigten voraussetzt. Diese müssten zuvor den Umgang mit der Anwendung erlernen und erfahren, um ihre Kinder optimal zu unterstützen (siehe auch Kapitel 2.12.2).

Ergänzend zum rein technischen Umgang mit digitalen Anwendungen wurde im NAP-Prozess gleichfalls der Bedarf nach Schulungen und Kursen zum Umgang mit digitalen Inhalten gesehen. Fake News, kritisches Hinterfragen der konsumierten Inhalte, Aufmerksamkeit für Datensicherheit – all diese Aspekte und Anforderungen kommen auch mit dem Aufenthalt in digitalen Räumen und in den sozialen Medien auf die nutzende Person zu. Hinzu kämen negative Formen des Konsums wie Stalking, Mobbing, Hasskommentare und eine rauere, enthemmte Diskussionskultur. Auch würden oft verkürzte und falsche Aussagen wiedergegeben, die zu Missverständnissen führen und entsprechende Auswirkungen auf das reale Leben haben. Besonders bei Anwendungen im Rahmen der digitalen Beteiligung, die einer breiteren Öffentlichkeit oder einer größeren Gruppe zugänglich sind – egal ob TikTok oder eine Beteiligungsplattform, wie sie in Kapitel 2.1 beschrieben wird –, seien souveränes Bedienen, bewusstes Handeln und die Fähigkeit, Inhalte richtig einzuordnen, für alle Beteiligten notwendig. Gewünscht wurde diesbezüglich für alle Seiten mehr Aufklärungsarbeit.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der gezielte Einsatz digitaler Beteiligung Mobilitätshürden abbauen und eine breitere Teilhabe ermöglichen kann. Damit digitale Beteiligungsprozesse jedoch wirksam gestaltet werden können, bedarf es nicht nur entsprechender personeller und digitaler Ressourcen, sondern auch eines fundierten Fachwissens in den Bereichen Technologie und Datenschutz sowie einer aktiven Einbindung der Zielgruppe. Auch wenn die digitalen Kompetenzen innerhalb der jungen Zielgruppe unterschiedlich ausgeprägt sind, erkannten die NAP-Teilnehmenden, dass die Potenziale, die der Einsatz digitaler Tools in Beteiligungsprozessen bietet, bislang nicht in vollem Umfang und auf systematische Weise ausgeschöpft wurden.

Fußnoten

35. Gesetzliche Vorgaben zu digitaler barrierefreier Zugänglichkeit finden sich unter anderem in der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0).

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