Einleitung – Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene1 haben ein Recht auf aktive Mitgestaltung und Beteiligung bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen. In den vergangenen Jahren hat die Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland an Bedeutung gewonnen und wird zunehmend auf allen politischen Ebenen sowie in fast allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der pädagogischen Praxis, umgesetzt. Aus gutem Grund: Die Beteiligung von jungen Menschen erweitert Perspektiven, trägt zu einer gerechteren Gesellschaft für alle bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Sie ist kinderrechtlich geboten2 und in einer Reihe von Gesetzen verankert. Wenn junge Menschen aktiv in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, erleben sie Selbstwirksamkeit und sammeln praktische Demokratieerfahrungen im Alltag. Sie entwickeln sich dadurch zu aktiven und engagierten Erwachsenen.3
Ungeachtet der wachsenden Beteiligung in unterschiedlichen Formen und Formaten, der vielen guten Argumente für Partizipation4 sowie einer jungen Generation, die politisch etwas verändern möchte5, bleibt noch einiges zu tun. In vielen Bereichen fehlen nach wie vor echte und wirksame Möglichkeiten für junge Menschen, Einfluss zu nehmen.
Auch der 2024 veröffentlichte 17. Kinder- und Jugendbericht spricht von einer „Nicht-Beteiligung“6 und sieht „weiterhin Entwicklungsbedarfe“7. Im Bericht wird zugleich kritisiert, dass insbesondere in den multiplen Krisen der letzten Jahre die Anliegen der jungen Generation bei Entscheidungen kaum berücksichtigt wurden.8 Gerade vor diesem Hintergrund müssen die Kinder- und Jugendbeteiligung und damit die Stimmen der 22 Millionen in Deutschland lebenden jungen Menschen weiter gestärkt werden.
Mit dem Nationalen Aktionsplan (kurz: NAP) für Kinder- und Jugendbeteiligung der Bundesregierung wurde im Jahr 2022 ein bundesweiter Prozess angestoßen, der die junge Generation und ihre Beteiligungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt rückte sowie von Beginn an zum Mitmachen, Mitreden und Mitgestalten einlud. Über mehr als zwei Jahre hinweg wurden gemeinsam Empfehlungen für eine wirksame Partizipation junger Menschen in Deutschland entwickelt und Erfahrungen mit Beteiligung gesammelt. In der vorliegenden Abschlussdokumentation werden die Erkenntnisse aus dem Prozess zusammengetragen.
1.1 Der NAP als Weiterentwicklung der Jugendstrategie der Bundesregierung
Junge Menschen beteiligen, ihre Belange sichtbar machen. Für eine Politik für, mit und von Jugend: Das sind die Prinzipien der Jugendstrategie der Bundesregierung. Mit ihr bekennt sich die Bundesregierung „zu ihrer Verantwortung für die Jugend und setzt sich dafür ein, allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen die notwendigen Rahmenbedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen“.9 Dabei basiert die Jugendstrategie auf dem Konzept der „Eigenständigen Jugendpolitik“, die Jugend und das junge Erwachsenenalter als eine eigenständige und prägende Lebensphase begreift, die besonderer politischer Aufmerksamkeit bedarf.
Ausgehend von dem Verständnis, dass gute Jugendpolitik eine Querschnittsaufgabe sein muss, haben die Bundesministerien die Jugendstrategie 2019 gemeinsam und unter Beteiligung von jungen Menschen sowie der Zivilgesellschaft entwickelt. Unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde sie seither mit unterschiedlichen Maßnahmen und Projekten mit Leben gefüllt. Seit November 2022 erfuhr die Jugendstrategie nun mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung eine Weiterentwicklung.
Von Beginn an spielte im Rahmen der Jugendstrategie die Frage, wie eine gute Beteiligung junger Menschen gelingen kann, eine wichtige Rolle. Mit dem im Koalitionsvertrag der Legislaturperiode (2021–2025) verankerten NAP für Kinder- und Jugendbeteiligung wurde diese Frage weiter in den Fokus gerückt. Mit dem Nationalen Aktionsplan soll die Beteiligung von allen in Deutschland lebenden jungen Menschen im Alter bis 27 Jahren, auf allen Ebenen und bei allen sie betreffenden Entscheidungen gestärkt werden. Über den Fokus der Jugendstrategie der Bundesregierung hinaus wurden hierbei auch die Belange junger Menschen unter 12 Jahren sowie die staatlichen Ebenen der Länder und Kommunen in Bezug auf Beteiligung in den Blick genommen.
1.2 Konzeptionelle und inhaltliche Ausgestaltung des NAP
In seiner Konzeption orientierte sich der NAP vorrangig an den im Jahr 2022 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Deutschen Bundesjugendring herausgegebenen Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung10. Die Qualitätsstandards boten gute und vor allem konkrete Ausgangspunkte, um sich im Rahmen des Nationalen Aktionsplans über Erfahrungen, Herausforderungen und Hürden in unterschiedlichen Beteiligungsprozessen auszutauschen.
Die Qualitätsstandards selbst verstehen sich als Impuls für die Praxis, als Diskussionsgrundlage und Anregung. Dabei werden darin neben allgemeinen auch spezifische Maßstäbe für die Beteiligung junger Menschen formuliert, die sich auf einzelne Handlungsfelder (zum Beispiel Familie, Kita, Jugendarbeit) und politische Ebenen (Europa, Bund, Bundesländer und Kommunen) beziehen. Die allgemeinen, handlungsfeldübergreifenden Standards, die in allen pädagogischen Feldern zu finden sein sollten, wurden in fünf Punkten zusammengefasst:
- Beteiligung braucht förderliche institutionelle und gesellschaftliche Rahmenbedingungen.
- Beteiligung schließt alle jungen Menschen ein.
- Beteiligung braucht Qualifikation.
- Beteiligung ist transparent.
- Beteiligung wird überprüft.
An diesen fünf allgemeinen Qualitätsstandards orientierte sich der NAP und nutzte sie zugleich, um die Veranstaltungsreihe in vier thematische Schwerpunkte einzuteilen:
Beteiligung schließt alle jungen Menschen ein
Beteiligung braucht Qualifikation, ist transparent und wird überprüft
Institutionelle und
gesellschaftliche Rahmen-bedingungen für Beteiligung
Leerstellen
und Abschluss
Zusätzlich wurden Querschnittsthemen für den gesamten NAP-Dialogprozess festgelegt:
- Diversitätssensible und diskriminierungskritische Beteiligung (unter anderem hinsichtlich Gendergerechtigkeit, Armut, Behinderung, Adultismus11 und Intersektionalität)
- Digitale Beteiligung
Im Verlauf des NAP-Prozesses wurde immer wieder darauf geachtet, dass aktuelle und weitere Themen mit aufgenommen werden konnten und Empfehlungen aus den NAP-Veranstaltungen direkt in die weitere Ausgestaltung einflossen.
Begriffsdefinition Beteiligung
Das Verständnis von Beteiligung, das dem NAP zugrunde liegt und sich in der vorliegenden Abschlussdokumentation widerspiegelt, orientiert sich an den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung. Als Beteiligung wird demzufolge
die Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen, in einigen Zusammenhängen auch jungen Erwachsenen auf alle sie betreffenden Lebensbereiche bezeichnet, seien es soziale Räume […], Themen und Inhalte, seien es Verfahren und Strukturen o. a. Es geht also um den Einbezug in Entscheidungs- und Ausgestaltungsprozesse, um Mitbestimmung und Mitwirkung.12
Zudem ist entscheidend, dass Beteiligung wirkmächtig und nachhaltig angelegt ist, im Gegensatz zu dekorativer „Scheinbeteiligung“, Youthwashing13 oder Tokenism14.
Notwendige Voraussetzung dafür ist, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen reale und so weit als möglich wirkmächtige Handlungs- und Entscheidungsräume zu ermöglichen. Zugänge zu Beteiligung müssen transparent und inklusiv gestaltet und dabei die Vielfalt junger Menschen in Deutschland sowie daraus resultierende Bedarfe berücksichtigt werden.15
1.3 Mitreden und Mitgestalten: Der NAP als Dialogprozess
An der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Kinder- und Jugendbeteiligung waren junge Menschen, deren Interessenvertretungen sowie Personen aus Zivilgesellschaft, Bund, Ländern und Kommunen kontinuierlich beteiligt. Die Entscheidung, junge Menschen auf diese Weise einzubinden, basierte auf der Erkenntnis, dass der NAP insbesondere dann gelingen und nachhaltig wirken kann, wenn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei dessen Ausgestaltung einbezogen werden.
Der NAP wurde bewusst als öffentlicher Dialogprozess angelegt, der kontinuierlich mit Empfehlungen aus den Veranstaltungen angereichert wurde und bei dem von Anfang an eine möglichst breite Beteiligung erwünscht war. Der NAP ermöglichte somit von Beginn an vielfältige Formen des Mitwirkens sowie des (Fach-)Austauschs, des mit- und voneinander Lernens und der Bildung von Netzwerken.
Formate des NAP
Für eine möglichst breite Mitwirkung am NAP-Dialogprozess sorgten unterschiedliche themen- und zielgruppenspezifische Veranstaltungsformate. Diese Veranstaltungsreihe bildete den Kern des Nationalen Aktionsplans. Die unterschiedlichen Formate wurden dabei deutschlandweit durchgeführt.
Die dezentralen Formate ermöglichten den Akteurinnen und Akteuren in Ländern und Kommunen eine niedrigschwellige Teilnahme. Im Einzelnen wurden folgende Formate umgesetzt:
- Dialogforen: Größere halb- oder ganztägige Veranstaltungen mit jeweils bundesweiter Beteiligung verschiedener Akteursgruppen.
- Denkfabriken: Vorwiegend regionale Veranstaltungen, die meist zweitägig angelegt waren und viel Raum für den Austausch in den Workshops boten.
- Kinder- und Jugend-Audits: Halbtägige dezentrale Formate mit einer festen Gruppe, bei denen sich Kinder oder Jugendliche mit wenig Beteiligungserfahrungen in ihrem gewohnten Umfeld einbringen konnten.
- JugendPolitikTage 2023/2025 (JPT) und BundesJugendKonferenz 2024 (BuJuKo): Zwei bundesweite Beteiligungsformate, die sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 beziehungsweise 14 und 27 Jahren richteten. Junge Menschen aus ganz Deutschland kamen als Expertinnen und Experten in eigener Sache selbst zu Wort.
Inklusive der JugendPolitikTage 2025 wurden 14 Veranstaltungen umgesetzt und Empfehlungen und Vorschläge für eine wirksame Beteiligung junger Menschen gesammelt. Das gesammelte Material wurde kontinuierlich systematisiert und im Verlauf des NAP weiterbearbeitet (siehe dazu ausführlich Kapitel 1.4). Die Ergebnisse wurden ebenfalls verwendet, um Formate zu gestalten: Aus der Ergebnissammlung wurden beispielsweise für die BundesJugendkonferenz 2024 neun NAP-bezogene Workshopthemen entwickelt.
Bedingt durch den Zuschnitt und die Anlage der Veranstaltungen waren vorrangig Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 27 Jahren im NAP-Dialogprozess vertreten. So waren die bundesweiten Veranstaltungen JugendPolitikTage und BundesJugendKonferenz spezifisch auf die Belange der Zielgruppe „Jugendliche und junge Erwachsene“ zugeschnitten. Die Formate „Denkfabrik“ und „Dialogforum“ richteten sich wiederum ausschließlich an Jugendliche, junge Erwachsene sowie Fachkräfte und Verantwortliche in der Kinder- und Jugendbeteiligung.
Die Zielgruppe der Kinder, also der unter 12-Jährigen, konnte vor allem im Rahmen der zwei Kinder-Audits einbezogen werden. Die Fragen des NAP wurden hier mit Kindern in einem angemessenen Setting und vertrautem Umfeld (konkret in einer Grundschule und Kita) und mithilfe altersgerechter Methoden thematisiert. Darüber hinaus wurden Fragen der Beteiligung von Kindern in einer Reihe von Workshops mit Fachkräften diskutiert.
Die jugendpolitischen Gremien des NAP
Die dargelegten Veranstaltungsformate bildeten den zentralen Beteiligungsbaustein des NAP. Daneben wurde die Einbindung verschiedener jugendpolitischer Akteurinnen und Akteure durch den Jugendpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sichergestellt. Im Beirat beteiligten sich 32 Personen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, den Ländern, Verwaltung und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie Jugend-Interessenvertretungen.
Das Gremium war 2019 bereits im Rahmen der Jugendstrategie etabliert worden. Seit der Neuberufung der Beiratsmitglieder im Herbst 2022 waren auch sieben junge Menschen unter 27 Jahren gleichberechtigte Mitglieder im Gremium. Zudem wurde bei der Neuberufung des Beirats der erweiterte Fokus des NAP auf junge Menschen unter 12 Jahren durch die Ergänzung von vier Vertretungen aus Kinderrechtsorganisationen berücksichtigt.
Der Jugendpolitische Beirat unter Vorsitz des Parlamentarischen Staatssekretärs Sven Lehmann und der Co-Vorsitzenden Prof. Karin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ) hatte ursprünglich zum Ziel, allein den Nationalen Aktionsplan durch entsprechende Expertise zu begleiten. Im weiteren Verlauf wurde der Beirat zu einem strategisch-beratenden Gremium weiterentwickelt, um insgesamt das kinder- und jugendpolitische Profil des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu schärfen.
Das zweite wichtige jugendpolitische Gremium, das den NAP bei seiner Realisierung begleitete, ist die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) Jugend. Vertreten sind alle Bundesministerien sowie Beauftragte der Bundesregierung. Die IMA Jugend war ebenfalls im Rahmen der Jugendstrategie erstmals eingesetzt worden, um die interministerielle Zusammenarbeit im Bereich Jugendpolitik zu stärken. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans blieb der ressortübergreifende Ansatz bestehen. Die Kooperation des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit anderen Bundesministerien ergibt sich nicht zuletzt aus dem Umstand, dass die Belange junger Menschen alle Politikfelder betreffen. Umso wichtiger ist es, dass auch der Nationale Aktionsplan in gemeinsamer politischer Verantwortung begleitet wurde.
1.4 Ergebnissicherung und -aufbereitung
Um die Gesprächsbeiträge und -ergebnisse aus den Veranstaltungen zu sammeln und später nutzen zu können, wurde jede Veranstaltung mit ihren Diskussionen und Workshops protokollarisch begleitet. In den Protokollen wurden sowohl die zentralen Erkenntnisse des jeweiligen Workshops vermerkt als auch einzelne Wortmeldungen anonymisiert festgehalten beziehungsweise paraphrasiert – also sinngemäß – wiedergegeben. Diese auch den Teilnehmenden vorab kommunizierte Anonymisierung erfüllte einen wichtigen Zweck: Sie verhindert die Wiedererkennbarkeit von Institutionen, Initiativen oder Personen und ermöglichte es den Mitwirkenden so, sich frei zu äußern.
Die Gesprächsbeiträge wurden entsprechend einer vorgegebenen Gliederung in „Beteiligungshürden und Herausforderungen“ sowie Handlungsempfehlungen und/oder Lösungsansätze“ systematisiert.
Ordnen, Zusammenführen, Clustern
Große Mengen an Informationen sinnvoll auszuwerten, ist eine Herausforderung. Auch bei der Umsetzung des NAP-Dialogprozess kamen mehrere hundert Seiten an Ergebnissen zusammen. In einem ersten Schritt wurden die Veranstaltungen und Protokolle einzeln betrachtet und ausgewertet. Die vorliegenden Inhalte wurden dabei thematisch entlang der oben genannten Themenkomplexe gebündelt („geclustert“). Anschließend erfolgte eine Zusammenführung des Materials in einem Sammeldokument. Dort wurden Themenkomplexe ausdifferenziert, neu gruppiert und Querschnittsthemen erkannt. Um einen überschaubaren prägnanten Text erstellen zu können, wurden gleichzeitig mehr oder minder identische Äußerungen der Teilnehmenden zusammengefasst und vorsichtig verallgemeinert.
Dieser komplexe Arbeitsprozess sollte die finale Struktur der vorliegenden Abschlussdokumentation erarbeiten. Das aufbereitete Material wurde im zweiten Schritt von einer mehrköpfigen Arbeitsgruppe noch einmal bewertet und priorisiert. Die Mitglieder dieser Gruppe bestanden aus Mitarbeitenden des zuständigen Referats im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Servicestelle Jugendstrategie16 sowie einer externen wissenschaftlichen Begleitung.
In mehreren Sitzungen diskutierte die Arbeitsgruppe intensiv über die Auswahl der finalen Schwerpunkte, Empfehlungen und Schlussfolgerungen. Die Beteiligten bewegten sich dabei in einem Spannungsfeld, den partizipativen NAP-Prozess mit seinen zahlreichen, zum Teil auch heterogenen Ergebnissen differenziert zu würdigen und gleichzeitig eine Essenz aus der gewonnenen Vielfalt an Perspektiven zu ziehen. Im Mittelpunkt der Auswertung standen Aspekte, die im NAP-Dialogprozess immer wieder oder vergleichsweise oft genannt worden waren – und damit geeignet erschienen, die Sichtweisen der Mehrheit der Teilnehmenden gut widerzuspiegeln. Daneben wurden Äußerungen und Impulse berücksichtigt, deren Relevanz im Vergleich zu den restlichen Inhalten (aufgrund ihrer Aktualität, ihres Mehrwerts für die Zielgruppe und die Fachpraxis) als besonders hoch eingeschätzt wurde.
1.5 Vor der Lektüre der Handlungsempfehlungen
Die in den vorangehenden Abschnitten dargestellte konzeptionelle Ausgestaltung und Umsetzung des NAP-Prozesses hatten auch Einfluss auf die Art der Ergebnisse, die im Folgenden in den Kapiteln 2 und 3 gebündelt sind. Diese sind gleichsam durch eine besondere Brille zu betrachten.
Zunächst ist bei der Lektüre und Bewertung der Ergebnisse von Bedeutung, sich immer wieder zu vergegenwärtigen, dass vor allem junge Menschen in den Veranstaltungen des NAP zu Wort kamen und kommen sollten.17 Die jungen Mitwirkenden brachten ihre Erfahrungen und Empfehlungen ein – ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Systematik und Allgemeingültigkeit. Durch die Verwendung des so weit als möglich paraphrasierenden Konjunktivs wird die Perspektive der Teilnehmenden in dieser Abschlussdokumentation in den Mittelpunkt gestellt.
Ergänzt wird die Ergebnisdarstellung durch kurze Einführungen in den jeweiligen thematischen Zusammenhang sowie durch gelegentliche Einordnungen und Hinweise in Form von Fußnoten und entsprechende Formulierungen im Text. Erstellt wurden diese von den Autorinnen und Autoren der vorliegenden Dokumentation.
Zweitens ist es aus dieser Perspektive unvermeidlich, dass manche Diskrepanzen zu den Sichtweisen von Erwachsenen und Fachkräften sichtbar werden, und dass sich die Erfahrungen der jungen Teilnehmenden mitunter nicht mit dem Stand der Fachdiskussion decken. An der einen oder anderen Stelle werden beispielsweise Positionen wiedergegeben, die aus der Sicht erwachsener Expertinnen und Experten als unzutreffend beziehungsweise ergänzungsbedürftig erscheinen mögen oder die Nachfragen und Gegenrede provozieren könnten.
Man muss als lesende Person nicht immer den Positionen der am NAP-Prozess Teilnehmenden zustimmen. Die entsprechenden Äußerungen können aber als Anlass genutzt werden, der Frage nachzugehen, ob und inwiefern das eigene Bemühen bei den Adressatinnen und Adressaten im wünschenswerten Umfang angekommen ist. Immerhin zeigen die Ergebnisse des NAP-Prozesses, dass aus der Sicht der jungen Teilnehmenden nach wie vor erhebliche Diskrepanzen zwischen der Programmatik und den erreichten Beteiligungsmöglichkeiten an vielen Orten in Deutschland einerseits und den mancherorts offenbar unzureichenden Chancen für Beteiligung andererseits bestehen.
Drittens führte die oben beschriebene Zusammensetzung der jungen Teilnehmenden – mit ihrem Schwerpunkt im Jugend- und jungen Erwachsenenalter sowie ihren Erfahrungen im Kontext von Beteiligungsprozessen – dazu, dass die Erfahrungshorizonte dieser Altersgruppe die Beiträge in den NAP-Veranstaltungen dominieren. Dies zeigt sich unter anderem darin, dass sehr häufig über schulische Erfahrungen gesprochen wurde (siehe dazu Kapitel 3).
Damit verbunden muss festgehalten werden, dass im NAP-Prozess nicht alle jungen Menschen in ihrer Vielfalt und in allen Altersgruppen gleichermaßen erreicht werden konnten. Die NAP-Veranstaltungen waren in der Komplexität ihrer Inhalte und der Methodenauswahl eher auf die Zielgruppen Jugendliche, junge Erwachsene und Fachkräfte ausgerichtet. Viele der teilnehmenden jungen Menschen besaßen bereits Erfahrung mit Beteiligungsformaten; Personen ohne vorherige Beteiligungserfahrung wurden weniger erreicht. Hinsichtlich der Einbeziehung weiterer Zielgruppen wurde im Beteiligungsprozess Entwicklungsbedarf sichtbar. Die in der Ergebniszusammenstellung benannten Ungleichgewichte bezüglich der Anzahl der Ergebnisse zu einzelnen Themenbereichen unterstützen diese Annahme.
Viertens fällt auf, dass der Zusammenhang der Veranstaltungen des NAP-Prozesses mit der Jugendpolitik des Bundes offenbar inhaltliche Fokussierungen erzeugte. Eine Reihe der folgenden Abschnitte belegen, dass zentrale Fragen der Beteiligung junger Menschen immer wieder im engen Zusammenhang mit Politik und politischer Verwaltung auf den drei föderalen Ebenen Kommune, Land und Bund diskutiert wurden, wenn auch mit unterschiedlicher Gewichtung. Ausschlaggebend hierfür dürfte sein, dass viele der Teilnehmenden über Erfahrungen mit unterschiedlichen Formen der Beteiligung im kommunalen Kontext verfügten und bereits an Veranstaltungen sowie in Gremien auf Bundesebene mitgewirkt hatten. Dies erklärt auch, warum die Ergebnisse im Hinblick auf die Ebene der Länder spürbar weniger substanziell ausfallen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass sich viele Äußerungen, Vorschläge und Empfehlungen auf den institutionalisierten politischen Raum bezogen (siehe zum Beispiel Kapitel 3). Man sollte jedoch die im Folgenden präsentierten Ergebnisse nicht allein auf den politischen Raum beziehen; viele der vorgestellten Impulse sind auch für andere gesellschaftliche Handlungsfelder relevant.
Fußnoten
1. Redaktionelle Hinweise: Im vorgelegten Dokument wird die binäre Sprachform durch Nennung der weiblichen und männlichen Form verwendet, soweit eine neutrale Begriffsbezeichnung nicht möglich ist. Menschen, die sich nicht im binären Spektrum verorten, sind in der gewählten Sprachform explizit mitgemeint. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist sich bewusst, dass weitere Geschlechteridentitäten existieren und zunehmend inklusive Sprach- und Schriftformen verwendet werden.
2. Beteiligung ist ein Kinderrecht. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die auch in Deutschland ratifiziert ist und als einfaches Bundesrecht umgesetzt werden muss, erkennt das allgemeine Recht von jungen Menschen bis 18 Jahren auf Mitwirkung an Entscheidungen an, die sie betreffen.
3. Siehe auch: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.): Mitwirkung mit Wirkung, Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Berlin 2022, S. 13–15.
4. Im Kontext des NAP, und damit auch in der vorliegenden Broschüre, werden die Begrifflichkeiten „Beteiligung“ und „Partizipation“ gleichbedeutend verwendet.
5. Befragungen haben gezeigt: Junge Menschen möchten sich einbringen und beteiligen. Siehe etwa: Vodafone Stiftung Deutschland (Hrsg.): Hört uns zu! Wie junge Menschen die Politik in Deutschland und die Vertretung ihrer Interessen wahrnehmen. Düsseldorf 2022.
6. Vgl. Deutscher Bundestag (2024): 17. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. BT-Drucksache 20/12900, S. 184f.
7. Vgl. ebd., S. 191.
8. Vgl. ebd., S. 184f.
9. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): In gemeinsamer Verantwortung: Politik für, mit und von Jugend. Die Jugendstrategie der Bundesregierung. Berlin 2019, S. 15.
10. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.): Mitwirkung mit Wirkung, Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Berlin 2022.
11. Als Adultismus bezeichnet wird eine diskriminierende Haltung, die jungen Menschen aufgrund ihres Alters die Fähigkeit abspricht, komplexe Sachverhalte zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen, und dadurch ein Machtgefälle zwischen Erwachsenen und jüngeren Menschen reproduziert. Überdies werden jüngeren Personen Eigenschaften zugesprochen, die die Überlegenheit von Erwachsenen manifestieren soll.
12. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.): Mitwirkung mit Wirkung, Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Berlin 2022, S. 17.
13. Youthwashing bezeichnet die Praxis, junge Menschen als Marketing- oder PR-Instrumente zu nutzen, ohne ihre tatsächlichen Interessen oder Bedürfnisse zu berücksichtigen. Dabei wird der Eindruck erweckt, besonders jugendorientiert zu sein, um sich ein positives Image zu verschaffen und das Vertrauen sowie die Unterstützung der jungen Zielgruppe zu gewinnen.
14. Tokenism bezeichnet die Praxis, eine geringe Anzahl von Menschen aus marginalisierten Gruppen in ein Projekt oder Vorhaben zu integrieren, um den Anschein von Vielfalt oder Inklusion zu erwecken. Dabei werden die Betreffenden jedoch weder gleichberechtigt noch wirkungsvoll in Entscheidungsprozesse einbezogen.
15. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.): Mitwirkung mit Wirkung, Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Berlin 2022, S. 17.
16. Die im Januar 2019 bei der Stiftung SPI eingerichtete Servicestelle Jugendstrategie unterstützte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Entwicklung und Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung. Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wird die Arbeit der Servicestelle fortgeführt.
17. Von den etwa 1.700 Teilnehmenden an den Veranstaltungen waren etwa 1.350 junge Menschen unter 27 Jahren beteiligt sowie 350 erwachsene Fachkräfte.