3 Lebensweltliche Orte und politische Ebenen der Beteiligung
In dem vorangehenden Kapitel 2 wurden die wesentlichen Ergebnisse aus den NAP-Veranstaltungen zu den Voraussetzungen und Perspektiven zur Stärkung von Kinder- und Jugendbeteiligung aus der Sicht der Teilnehmenden zusammengefasst. Den thematischen Zuschnitten der meisten NAP-Veranstaltungen folgend (siehe auch Kapitel 1.2), diskutierten die Teilnehmenden auf einer eher allgemeinen Ebene.36 Hinter den Diskussionen standen jedoch immer konkrete praktische Erfahrungen junger Menschen in bestimmten Zusammenhängen und an bestimmten Orten: sei es in der Familie, in der Schule oder in der Freizeit, etwa in Kinder- und Jugendverbänden, Sportvereinen, Kinder- und Jugendclubs oder anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere Orte der Beteiligung umfassten unter anderem Selbstvertretungsorganisationen sowie weltanschauliche und religiöse Gemeinschaften. Nicht zuletzt engagierten sich die jungen NAP-Teilnehmenden in unterschiedlicher Weise in politischen und politisch-administrativen Räumen auf unterschiedlichen Ebenen – vorrangig in kommunalen Zusammenhängen, aber auch darüber hinaus auf der Ebene der Länder, des Bundes bis zur europäischen und internationalen Ebene.
Die spezifischen Hintergründe junger NAP-Teilnehmender führten dazu, dass diese erstens vorrangig auf jene Räume Bezug nahmen, in denen sie Erfahrungen mit Beteiligung sammeln konnten beziehungsweise die in Hinsicht auf Beteiligung für sie von besonderer Bedeutung waren. Zweitens jedoch blieben diese Bezugnahmen, gerade weil nicht die Räume im Vordergrund standen, sondern die in Kapitel 1.2 beschriebenen querschnittigen Themenkomplexe, nicht selten implizit beziehungsweise manchmal auch nur angedeutet.
Für die Auswertung und die Darstellung der Ergebnisse war und ist dies insofern folgenreich, als eine Analyse nach den Orten und Räumen der Beteiligung nur ansatzweise erfolgen konnte. Zugleich wurden dabei – entsprechend den Erfahrungshintergründen und den Prioritäten der Teilnehmenden – deutliche Schwerpunktsetzungen sichtbar. So wurde beispielsweise immer wieder auf die Erfahrungen und Bedingungen von Beteiligung in der Schule Bezug genommen, deutlich seltener aber auf das familiäre Umfeld und eher punktuell auf die Kindertagesbetreuung. Eine ganze Reihe von Orten und Räumen, die die Fachdebatten und (fach)politischen Diskussionen beschäftigen37, kamen gar nicht zur Sprache (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung, berufliche und hochschulische Ausbildung, Jugendsozialarbeit). Diese Leerstellen könnten zweierlei bedeuten: Einerseits könnte es abbilden, dass keine oder nur wenige Teilnehmende mit Erfahrungen in diesen Feldern an den NAP-Veranstaltungen teilnahmen. Andererseits könnte es aber auch sein, dass die NAP-Mitwirkenden aus unterschiedlichen Gründen die entsprechenden Orte und Räume unter der Perspektive von Beteiligung im engen Sinne des Wortes als nicht bemerkenswert betrachteten.
Analoges lässt sich mit Blick auf die politischen Räume festhalten. Da eine Reihe von NAP-Teilnehmenden über Erfahrungen aus Beteiligungsprozessen auf kommunaler und Bundesebene verfügten, wurden auch diese häufiger angesprochen und diskutiert, während zum Beispiel die Ebene der Länder als solche kaum Beachtung fand und europäische und internationale Kontexte nur punktuell erwähnt wurden.
Die Darstellung in diesem Abschnitt folgt demnach den Schwerpunktsetzungen, wie sie sich aus der Zusammensetzung der Teilnehmenden und ihren Äußerungen ergaben.
3.1 Lebensweltliche Orte: Kindertagesbetreuung, Kinder- und Jugendarbeit und Schule
Wie bereits angedeutet, rückten – wenig überraschend – vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Teilnehmenden, ihrer biografischen Erfahrungshintergründe und der Themensetzungen der Veranstaltungen im Rahmen des NAP vor allem öffentlich verantwortete pädagogische Institutionen – primär Schule – und bestimmte politische Räume in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Damit einher geht, dass die privaten Orte des Aufwachsens – vorrangig die eigene Familie – vergleichsweise wenig zur Sprache kamen. Erfahrungen, inwieweit junge Menschen in Entscheidungen zu Themen des familiären Zusammenlebens und des eigenen Aufwachsens einbezogen werden, sowie weitere Erfahrungen der Teilnehmenden bezüglich Beteiligung innerhalb der Familie wurden kaum oder nur sehr rudimentär geteilt.38 Entsprechend kursorisch fielen auch konkrete Verbesserungsvorschläge aus.
In jenen Situationen, in denen das Thema aufgegriffen wurde, war man sich weitgehend einig, dass eine ernsthafte Beteiligung in der Familie jungen Menschen den Zugang zu weiteren Beteiligungsprozessen erleichtern könnte. Kinder und Jugendliche könnten in der Familie beispielsweise bei Themen wie der Wahl des Urlaubsorts, der Aufgabenverteilung im Haushalt, der Mitbestimmung ihrer Kleidungsauswahl oder Festlegung der Zeit, um wieder zurück zu Hause zu sein beziehungsweise ins Bett zu gehen, einbezogen werden. Nicht selten wurde mehr Beteiligung bei der Ausgestaltung des familialen Alltages gewünscht, wobei sich deutliche Differenzen zwischen den Geschlechtern und soziokulturellen Hintergründen abzeichneten: Vor allem Mädchen und junge Frauen wünschten sich mehr Beteiligung. Angemerkt wurde, dass staatliche Leitlinien – wie beispielsweise Kinderrechte – in den Familien eher selten zur Sprache kämen.
Prägend, so die Rückmeldungen im NAP-Prozess, könnten auch Erfahrungen der Nicht-Beteiligung der Eltern sein, etwa wenn diese keine deutsche Staatsangehörigkeit und somit kein aktives und passives Wahlrecht besitzen. In diesem Zusammenhang wurde wiederholt vermutet, dass das Fehlen derartiger Erfahrungen mit Beteiligung in der Familie die Zugänge zu späteren Beteiligungsprozessen erschwert.
Beteiligung in der Kindertagesbetreuung
Neben der Familie sind aus Sicht der NAP-Teilnehmenden auch die außerfamiliären Angebote der Kindertagesbetreuung – wie etwa in einer Kindertagesstätte oder einer -tagespflegestelle, wobei Letztere nur am Rande erwähnt wurden – wichtige Orte, an denen Kinder Erfahrungen mit Beteiligung machen können. Auffallend war, dass in den Äußerungen der jungen Menschen und der teilnehmenden Fachkräfte primär die großen Potenziale und die dafür notwendigen Voraussetzungen von Beteiligung in den Angeboten der Kindertagesbetreuung und weniger die eigenen Beteiligungserfahrungen hervorgehoben wurden. In diesem Sinne wurde mehrfach betont, dass mit Unterstützung durch das pädagogische Personal in den jeweiligen Betreuungsangeboten vielfältige sowie niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden könnten. Die aktive Mitwirkung von Kindern könnte etwa durch Beteiligung an der Essensauswahl, der Wahl der Aktivitäten oder der Gestaltung der Räumlichkeiten gefördert werden. Von Bedeutung sei allerdings, welche Strukturen, Verfahren und Konzepte vor Ort verfügbar und etabliert seien und ob diese eine Partizipation von Kindern ermöglichen: Ist in einer Einrichtung beispielsweise keine eigene Küche vorhanden und das Essen wird durch eine Catering-Firma geliefert, lässt sich Mitbestimmung schwerer umsetzen.
Weitere niedrigschwellige und leicht in den Alltag integrierbare Beteiligungsmomente wären bei der Gestaltung des Morgenkreises, bei der Wahl des Spielbereichs und des Spiels oder bei dem gemeinsamen Aufteilen der alltäglichen Aufgaben (wie Tischdecken und Aufräumen) möglich. Darüber hinaus könnte auch das gemeinsame Aushandeln von Gruppenregeln und Umgangsformen eine Möglichkeit sein, Kinder bereits in jungen Jahren mit einzubeziehen und ihnen die Grundlagen von Beteiligung und Demokratie zu vermitteln. Eine beteiligungsoffene Haltung des Personals oder der Leitung vor Ort könne Beteiligungsprozesse anstoßen und etablieren. Die Betreuungspersonen müssten dazu entsprechend methodisch qualifiziert werden. Angeregt wurde zudem, dass sich Kindertagesstätten oder -tagespflegestellen (wie auch Schulen) von Akteurinnen und Akteuren des außerschulischen und zivilgesellschaftlichen Sektors in Bezug auf Beteiligung inspirieren lassen und Synergien und Partnerschaften eingehen sollten.
Eine wichtige Ergänzung zu dieser Perspektive auf die Möglichkeiten der Beteiligung in der Kindertagesbetreuung stellten die Beobachtungen und Äußerungen der teilnehmenden Kinder im Rahmen des Kinder-Audits in einer Kita dar.39 Ihre Aussagen verdeutlichen, wie selbstverständlich und umfassend Beteiligung in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung gelebt und praktiziert werden kann, wenn die entsprechenden fachlichen, konzeptionellen, organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen vorhanden sind und eine beteiligungsorientierte Einrichtungskultur von allen Beteiligten unterstützt wird. Die Kinder berichteten über Mitgestaltungsmöglichkeiten und die Übernahme von Mitverantwortung bei der Ausgestaltung des Alltags, bei der Abstimmung über gemeinsame Regeln, der Bewältigung von Konflikten und dem Einüben der Übernahme von Eigenverantwortung (zum Beispiel in Bezug auf die Frage, ob draußen eine Jacke oder auch die „Matschhose“ getragen wird). Dazu gehört eine sogenannte „Kita-Sprechstunde“, in der sich die Kinder mit ihren Wünschen, Bedarfen oder Beschwerden an die Leitung wenden können.
Beteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit
Lenkt man unter der Beteiligungsperspektive den Blick auf die Freizeit von Kindern und Jugendlichen, dann scheint es aus der Sicht der NAP-Teilnehmenden vor allem ein erwähnenswertes Feld zu geben: die Kinder- und Jugendarbeit und dabei vorrangig Kinder- und Jugendverbandsarbeit mit ihrem breiten Spektrum an Mitwirkungsangeboten sowie einigen verstreuten Anmerkungen zu den zahlreichen Formen offener Kinder- und Jugendarbeit.40
Gerade die Tatsache, dass Kinder- und Jugendarbeit keinen starren Regeln, Plänen oder Strukturen folgen müsse, wie beispielsweise die Schule, bietet laut den NAP-Teilnehmenden eine Chance für unterschiedliche Formen der altersgemäßen Beteiligung. Kinder- und Jugendarbeit besäße eine große Flexibilität nicht nur hinsichtlich der Methoden und der Gestaltung von Beteiligungsprozessen sowie der Themen und Inhalte. Beispiele hierfür wären etwa die Planung der Aktivitäten im Jugendclub sowie die Gestaltung einer internationalen Jugendbegegnung oder einer örtlichen verbandlichen Gruppenaktivität. Wichtig sei darüber hinaus das Prinzip der Selbstorganisation Dies belegen auch die biografischen Erfahrungen einiger NAP-Teilnehmender, die als Mitglieder von Kinder- und Jugendverbänden – sei es in Leitungsfunktionen oder als Delegierte –, als Mitwirkende in der verbandlichen und offenen Kinder- und Jugendarbeit oder generell als ehrenamtlich Engagierte aktiv waren oder sind. Das Prinzip der Selbstorganisation würde ein hohes Maß an Beteiligung junger Menschen auf der Ebene der Organisation eröffnen – zum Beispiel im Verbandskontext in Form von verbandsinternen und -übergreifenden Gremien und Verfahren bis hin zu örtlichen und überörtlichen Jugendringen. Der Bereich der Kinder- und Jugendarbeit habe zudem einen vernetzenden Charakter und könne im bestmöglichen Fall als Bindeglied zwischen Familie, Schule, Sozialraum und gemeinnützigen Organisationen dienen. Betont wurde auch die Bedeutung der Kinder- und Jugendarbeit als außerschulischer Bildungsort.41
Die Äußerungen auf den NAP-Veranstaltungen zeigten, dass die Teilnehmenden über durchaus heterogene Erfahrungen mit Beteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit verfügten. Auf der einen Seite bestand breiter Konsens, dass in der Kinder- und Jugendarbeit und dabei vor allem in den Kinder- und Jugendverbänden sich viele Möglichkeiten der Beteiligung und Verantwortungsübernahme durch junge Menschen böten. Dabei wurde primär auf die vielfältigen verbandlichen Gremien Bezug genommen, aber auch auf die ungezählten Beispiele, bei denen es darum geht, den Alltag in den Gruppen, Teams und Einrichtungen weitgehend selbst zu organisieren und zu gestalten.
Auf der anderen Seite – was im Rahmen von Veranstaltungen, die, wie oben beschrieben, weniger unter der Prämisse einer abwägenden Bilanz und mehr unter dem Vorzeichen der Beschreibung von Herausforderungen und Entwicklungsbedarfen standen, nicht verwundern darf – wurde auch eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen formuliert. So merkten einige Mitwirkende an, dass in der Kinder- und Jugendverbandsarbeit offensiver kommuniziert werden müsste, dass Beteiligung ein Grundprinzip der Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendverband ist. Dazu bedürfe es eines altersgerechten und transparenten Konzepts. Vorgeschlagen wurde, dass künftig mehr als bisher in einem gemeinsamen Prozess Konzepte erarbeitet werden, die auf die jeweiligen Verbände, Einrichtungen und Angebote zugeschnitten sind, um diese dann nachvollziehbar zu kommunizieren. Solche Konzepte müssten konkret die jeweiligen Strukturen, Verfahren und Beteiligungsmöglichkeiten sowie deren Voraussetzungen umfassen und die Ziele und Standards der Beteiligung festlegen.42 Ebenso sollte die Überprüfung von Beteiligungsprozessen und deren Ziele Teil eines solchen Konzepts sein. Dazu gehört beispielsweise auch eine niedrigschwellige Darstellung, wer auf welcher Ebene für welchen Prozess ansprechbar ist, wie und unter welchen Bedingungen sich einzelne Mitglieder und Teilnehmende proaktiv einbringen können und wie die Rückmeldung aus Beteiligungsprozessen – zum Beispiel in Form von Gremienbeschlüssen – erfolgt. Dies würde dazu beitragen, dass Beteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit besser gelebt werden könnte.
NAP-Teilnehmende, die in Kinder- und Jugendverbänden aktiv sind oder waren, wiesen darauf hin, dass insbesondere die Begleitung der Beteiligungsprozesse und die Qualifikation der Begleitpersonen von zentraler Bedeutung sind. Besonders in verbandlichen Strukturen hänge es oft von den meist ehrenamtlichen Gruppenleitungen auf den unteren Strukturebenen – dem Einstiegslevel im Kinder- und Jugendverband – ab, inwieweit Mitglieder an Beteiligungsprozesse herangeführt werden. In diesem Zusammenhang wurde zudem diskutiert, wie – unter Berücksichtigung des die Verbände tragenden Prinzips des Ehrenamts (bis hin zu den Vorständen) – ein begleitetes „Gremien-Onboarding“, also die Einarbeitung bei Amtsübernahme oder Gremienteilnahme auf höheren verbandlichen Funktionsebenen, sowie die Vor- und Nachbereitung von Beteiligungsprozessen umgesetzt werden könnten.
Dass die Bedingungen des Ehrenamts auch an anderen Stellen zu Herausforderungen für Beteiligungsprozesse führen, wurde deutlich, als Teilnehmende des NAP ihre Erfahrungen in innerverbandlichen Gremien schilderten. So käme es immer wieder vor, dass Anträge in den Gremien der Kinder- und Jugendverbände aufgrund von Zeitmangel und angesichts einer Fülle von Anträgen nicht zeitnah in ehrenamtlich besetzten Gremien bearbeitet werden könnten. Aufgrund der langen Bearbeitungszeit bestünde die Gefahr, dass antragstellende junge Menschen gar nicht mehr im Verband tätig sind, wenn über den Antrag entschieden wird. Zugleich wurde aber ebenso über die vielfältigen Chancen, die gerade die verbandlichen Strukturen für Beteiligung bieten würden, berichtet. Ein Verband eröffne zum Beispiel Mitgliedern die Möglichkeiten, auch zwischen den Gremien ein Referendum anzustoßen, wenn eine ausreichende Zahl von Mitgliedern sich beteilige.
In der Summe kreisten die Diskussionen um Verbesserungsvorschläge immer wieder um das Spannungsverhältnis von zeit- und in mehrfacher Hinsicht ressourcenaufwändigen Beteiligungsprozessen innerhalb der verbandlichen (Gremien-)Strukturen. Daneben wurden die dafür notwendigen Voraussetzungen, Qualifikationen sowie die Gestaltungsspielräume ehrenamtlich Engagierter, die gleichfalls nicht über beliebig viele Ressourcen verfügen, diskutiert. Auf der Ebene der örtlichen Gruppenarbeit und dem breiten Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit schienen demgegenüber vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen den Teilnehmenden keine weiteren Impulse notwendig zu sein.
Die Schule als Ort der Kinder- und Jugendbeteiligung
Zum Themenfeld Schule und Beteiligung gab es – wie bereits angedeutet – besonders viele Äußerungen im NAP-Dialogprozess. Während einige Teilnehmende von teils frustrierenden Beteiligungserfahrungen in der Schule berichteten, erzählten andere von gelungenen Beteiligungsprozessen. Sichtbar wurde dabei, dass eine Diskussion über Schule und Beteiligung auf allgemeiner Ebene riskant ist, da sich hinter den berichteten Erfahrungen nicht nur unterschiedliche Schulformen und teils heterogene Rahmenvorgaben und -bedingungen in den Ländern, die vorrangig für schulische Bildung zuständig sind, verbargen.
Hinzu kommt, dass es selbst innerhalb derselben Schulform in einem Bundesland bemerkenswerte Unterschiede gab: Was beispielsweise an der einen Realschule, Förderschule oder Gymnasium an Beteiligung wie selbstverständlich stattfindet, kann offenbar in derselben Schulform, nur ein paar Gemeinden weiter im gleichen Bundesland, völlig anders aussehen. Die damit verbundene Vielfalt an Erfahrungskontexten, Hintergründen und den daraus entwickelten Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Beteiligung in diesem Bereich konnte im Rahmen des NAP-Prozesses – zumal dieser nicht ausschließlich auf Schule fokussiert war – nicht angemessen abgebildet werden. Die Folge ist, dass von Ausnahmen abgesehen – wie zum Beispiel dem Kinder-Audit, dessen Ergebnisse fraglos auf den Kontext einer Ganztagsgrundschule bezogen werden können – im Weiteren erstens verallgemeinernd von Schule als institutionellem Rahmen gesprochen wird. Zweitens gilt, was zuvor zu anderen Feldern angemerkt worden ist: Der Fokus auf Verbesserungsvorschläge verstellt ein wenig den Blick dafür, dass sich viele Schulen bereits auf den Weg zu einer innerschulischen Beteiligungskultur gemacht haben.
Versucht man die Anregungen und Impulse zum Thema Schule und Beteiligung thematisch zu sortieren, dann lassen sich in einer ersten Annäherung folgende Schwerpunkte identifizieren:
- Verantwortlichkeiten für Beteiligung in der Schule
- Schülerinnen- und Schülervertretungen als Organe schulischer Beteiligung
- weitere Konzepte und Formate von Beteiligung in der Schule
- Beteiligung als Unterrichtsinhalt
Dabei herrschte unter den NAP-Teilnehmenden weitgehend Einigkeit, dass die Schule – als Ort, an dem junge Menschen viel Zeit verbringen müssen –Kinder- und Jugendbeteiligung als integralen Moment des schulischen Alltags der Schülerinnen und Schüler begreifen sollte. Als Beispiele wurden dabei Abstimmungen über Ganztagsangebote, die Gestaltung der Räumlichkeiten und des Pausenhofs oder das Mittagessensangebot genannt.
Über die Mitsprache bei solchen Entscheidungen hinaus sollten auch Gelegenheiten geschaffen werden, in denen diskutiert werden kann, welche Prozesse sich für welche schulischen Beteiligungsverfahren und -themen – abhängig von der jeweiligen Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler – eignen. Die jeweiligen Angebote sollten altersgerecht sein und Selbstwirksamkeitserfahrungen ermöglichen. Eine wiederholte Aussage der NAP-Teilnehmenden war, dass hierfür eine offene Haltung zur Beteiligung im Rektorat und im Lehrkollegium erforderlich ist. Allerdings herrsche dort häufig Zurückhaltung und Angst vor einem Kontrollverlust durch ergebnisoffene Beteiligungsprozesse. Plädiert wurde demgegenüber für eine offene Diskussions- und Fehlerkultur, die die Bereitschaft einschließt, Beteiligungsprozesse nachzubessern und aus Fehlschlägen und Erfahrungen zu lernen.
Hierfür seien Fortbildungen und eine Sensibilisierung der Lehrkräfte hilfreich (siehe auch Kapitel 2.8). Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler sollten nicht gegeneinander, sondern miteinander reden und zusammenarbeiten. Es sollte zudem umfassender über die übergeordneten Ziele von Schule hinsichtlich Beteiligung und demokratischer Erziehung informiert werden, wie sie in den unterschiedlichen Landesschulgesetzen formuliert sind. Es wurde jedoch auch zugestanden, dass begrenzte Ressourcen an Schulen oft eine Hürde für Beteiligung darstellen; vor allem Lehrkräften mangele es an Zeit jenseits der verpflichtenden Unterrichtung der Lehrplaninhalte.
Daneben gab es im NAP auch kritische Stimmen, die auf den „Zwangscharakter“ von Schule und die herrschenden Hierarchien verwiesen, die dazu führen würden, dass Schülerinnen und Schüler nicht ernst genommen werden. Andere Stimmen wiederum charakterisierten Schule als einen Ort, an dem Schülerinnen und Schüler erste Berührungspunkte mit Demokratie erfahren könnten. Sie würden unter anderem lernen, abzustimmen und ihre Meinung zu sagen. Zugleich empfanden nicht wenige NAP-Teilnehmende, dass die Schule ihren Ansprüchen zur demokratischen Bildung oftmals nur unzureichend nachkommt. Selbst gut gemeinte Angebote würden oft ihre Ziele verfehlen; da sie im Kontext Schule erfolgen, würde man sich kaum darauf einlassen.
Verantwortlichkeiten für Beteiligung in der Schule
Wie bereits im Absatz zuvor angedeutet, kommt aus der Sicht der NAP-Teilnehmenden den Schulleitungen eine zentrale Rolle bei der Etablierung von Beteiligungsprozessen in der Schule zu. Vor dem Hintergrund der jeweils geltenden Regelungen auf Landesebene würden sie als entscheidende Instanzen – gleichsam als „Gatekeeper“ oder „Gatekeeperin“ – fungieren, die die Spielräume für Beteiligung und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den Schulen definieren würden. Dies beinhalte auch, dass eine beteiligungszugewandte Haltung und der Wille, Beteiligungsprozesse zu initiieren beziehungsweise zu unterstützen und den mit der Umsetzung betrauten Lehrkräften den Rücken zu stärken sowie die entsprechenden Ressourcen bereitzustellen, von der Schulleitung ausgehen müsste.
Für gelingende schulische Beteiligungsprozesse wäre es darüber hinaus sinnvoll, wenn bereits in der Ausbildung von Lehrkräften praktisches und theoretisches Wissen über das Thema gelehrt werden würde. Eine Lehrkraft, so ein weiterer Vorschlag, könnte als beteiligungsbeauftragte Person einer Schule benannt und mit einem festen Stundenkontingent für die Implementierung und Betreuung von Beteiligungsprozessen betraut werden. Hierbei könnte auf die teils vorhandenen Strukturen der Vertrauenslehrkräfte oder die für die Schülerinnen- und Schülervertretung zuständigen Lehrkräfte zurückgegriffen werden.
Allerdings seien für die Begleitung und Umsetzung von schulischen Beteiligungsprozessen nicht nur Schulleitung und Lehrkräfte gefragt: Auch Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigte beziehungsweise ihre Vertretungen in Form von Elternbeiräten oder ähnlichen Strukturen, die Schulaufsicht, die Schulsozialarbeit, die Träger der Ganztagsangebote sowie die an den Schulen bestehenden Fördervereine müssten einerseits einbezogen und andererseits auch aktiv für Beteiligung eintreten. Diskutiert wurde darüber hinaus, inwieweit schulische Beteiligungsprozesse von externen Fachkräften begleitet und evaluiert werden könnten und sollten.
Die Schülerinnen- und Schülervertretungen als Organe schulischer Beteiligung
Es darf niemanden überraschen, dass im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten für Beteiligung an Schulen den Schülerinnen- und Schülervertretungen in den NAP-Veranstaltungen besondere Aufmerksamkeit zuteil wurde. Auf Grundlage der jeweiligen Landesschulgesetze seien die Wahl von Vertretungen der Schülerinnen und Schüler in Form von Klassensprecherinnen und Klassensprechern auf der Ebene der Klassen sowie von Schülerinnen- und Schülervertretungen auf Schulebene weitgehend etablierte und mittlerweile offenbar selbstverständliche Formen der schulischen Beteiligung und Interessenvertretung – wenn auch mit deutlich unterschiedlichen Mitwirkungsmöglichkeiten. Die Schülerinnen- und Schülervertretung bringt die Anliegen der Schülerinnen und Schüler gegenüber Schulleitung und Lehrkräften vor und geht mit diesen in den Austausch.43
Im NAP-Prozess wurden vonseiten der jungen Teilnehmenden unterschiedliche Erfahrungen mit den genannten Ebenen der schulischen Beteiligung durch Schülerinnen- und Schülervertretungen sichtbar. Auf der einen Seite wurden die positiven Möglichkeiten dieser beiden Ebenen der Beteiligung in der Schule betont: Im Rahmen der Schülersprecherinnen- und Schülersprecherwahlen würden alle Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen angesprochen und es könnten über die Zeit viele Kinder und Jugendliche Beteiligung direkt erfahren. Für diese Wahlen sollten deshalb an allen Schulen vereinheitlichte Regeln gelten und ausreichend Zeit und altersangemessene Informationen zur Verfügung stehen. Zugleich waren immer wieder auch Stimmen zu hören, die über negative und frustrierende Erlebnisse berichteten. So wurde beispielsweise von Alibibeteiligung gesprochen, wenn zwar die Anliegen der Schülerinnen und Schüler gesammelt und weitergegeben worden sind, dann jedoch auf diese vonseiten der Schulleitung teils wenig bis gar nicht eingegangen worden sei.
Hinzu käme nicht selten eine problematische Gewichtung der Stimmanteile in den Schulkonferenzen zuungunsten der Schülerinnen und Schüler. Diese würde es den Erwachsenen – den Vertretungen der Lehrkräfte und der Eltern – ermöglichen, die Schülerinnen und Schüler zu überstimmen, zumal bei Stimmengleichheit in der Regel die Schulleitung den Ausschlag gibt.44 Unabhängig davon wurde angeregt, dass, wo noch nicht vorhanden, regelmäßige Austauschformate zwischen der Schulleitung und der Schülerinnen- und Schülervertretung etabliert werden sollten. Ergebnisse von schulischen Beteiligungsprozessen sollten außerdem gemeinsam überprüft werden, indem die Schulleitung der Schülerinnen- und Schülervertretung beispielsweise regelmäßig über den Umsetzungsstand berichtet.
Beklagt wurde, dass langfristige Planungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung unter Einbeziehung der Schülerinnen- und Schülervertretung aus der Sicht der NAP-Mitwirkenden eher die Ausnahme sind, was dazu führe, dass Beteiligungsprozesse an Schulen häufig ad hoc und ohne klare Struktur umgesetzt werden. Durch die nicht selten kurzfristig anberaumten Termine und den dadurch bedingten Zeitmangel seien eine angemessene Vorbereitung der Schülerinnen- und Schülervertretungen und eine Rückkoppelung mit der Schülerschaft häufig nicht möglich. Des Weiteren gebe es nicht selten Unklarheiten über die Rechte und Zuständigkeiten der Schülerinnen- und Schülervertretungen. Mehr Transparenz und Information seien an dieser Stelle nötig. Oft sei nicht klar, was genau unter Begriffen wie Anhörungsrecht, Vorschlagsrecht oder Informationsrecht zu verstehen sei und welche Möglichkeiten damit verbunden sind.45
Ein heikler Punkt war das Thema Unterstützung und Ressourcen. Analog zu den im vorherigen Kapitel vorgestellten Ergebnissen (siehe auch Kapitel 2.5 und 2.6) wurde auch für die Schülerinnen- und Schülervertretungen eine stärkere Verankerung von Unterstützung und Ressourcen gewünscht. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, dafür auch die Schulgesetze und entsprechenden Verordnungen weiterzuentwickeln. Genannt wurden als Beispiele ein Etat, den die Schülerinnen- und Schülervertretung verwaltet, sowie die verbindliche Möglichkeit, einen Raum dauerhaft zu nutzen.
Um der Schülerschaft niedrigschwellig Beteiligung zu ermöglichen und deren Anliegen aufzunehmen, sollten Sitzungen der Schülerinnen- und Schülervertretung öffentlich und mit vorab kommunizierter Agenda stattfinden. Weitergehende Vorschläge bezogen sich auf eine wirksamere Beteiligung der Schülerinnen- und Schülervertretung bei der Ausgestaltung von Bildungsplänen. Berichtet wurde, dass die Schülerinnen- und Schülervertretung zwar bei neuen Bildungsplänen angehört worden sei, dass sich danach aber kaum etwas verändert habe. Ein beispielhaftes Anliegen war die stärkere Berücksichtigung der Diversität der Schülerinnen und Schüler in den Bildungsplänen, zum Beispiel in der Auswahl der Literatur, die im Unterricht gelesen wird.
Weitere Konzepte und Formate von Beteiligung in der Schule
Die Schülerinnen- und Schülervertretungen sind keineswegs die einzige Form, wie Beteiligung in der Schule erfolgen kann und sollte. Aus der Sicht der Teilnehmenden im NAP-Prozess gibt es weitere Formate, um das Thema Beteiligung im schulischen Kontext einzuführen und intensiv zu bearbeiten. Ein Beispiel, das genannt wurde, sind Projektwochen. Solche Projektwochen könnten Schülerinnen und Schüler zu längerfristigem Engagement inspirieren und motivieren.
In diesem Zusammenhang wurde angeregt, dass jede Schule gemeinsam ein eigenes Beteiligungskonzept erarbeiten sollte. Das Konzept sollte darlegen, wie Beteiligung in der Schule gemäß den gesetzlichen Vorgaben gestaltet werden kann und wie eine Beteiligungskultur in den Schulalltag integriert und gelebt werden könnte. Außerdem sollten darin die Prozessschritte, Verantwortlichkeiten sowie die Überprüfung der Beteiligungsprozesse an der Schule festgelegt werden. In ein solches Konzept könnten auch Formate wie offene Foren aufgenommen werden, in denen Fragen der Beteiligung diskutiert, gegebenenfalls externe Personen mit Fachexpertise eingeladen und Impulse für Beteiligungsprozesse eingebracht werden können.
Im NAP äußerten junge Teilnehmende den generellen Wunsch, dass auch externe Personen Beteiligungswissen und -inhalte im Rahmen von Workshop-Formaten an Schulen einbringen können. Mit dieser Anregung verknüpft waren meist zwei Ideen: Einerseits zielten die Vorschläge darauf ab, das Repertoire an Formen und Verfahren schulischer Beteiligung zu erweitern und die Voraussetzungen, insbesondere in Bezug auf die Qualifizierung der Beteiligten, zu verbessern. Zum anderen wurde argumentiert, dass die Einbindung externer Personen mit Expertise im Bereich Beteiligung das Spektrum der Informationen und des Wissens, das im Unterricht zu Themen wie Verfahren, Strukturen, Voraussetzungen und Inhalten vermittelt wird, erweitern und anreichern könnte. Externe Personen mit Fachexpertise hätten zudem andere Möglichkeiten und Methoden, in den Dialog zu gehen sowie Methoden zu entwickeln und umzusetzen, die auf die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler eingehen (zum Beispiel zu Themen wie Klima oder Rassismus).
Als weiteres unterstützendes Beispiel zum Vorschlag der Einbindung externer Expertise wurde darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe von Beteiligungserfahrungen und -wissen über Peer-to-Peer-Formate einen niedrigschwelligen Zugang zu Beteiligung an der Schule ermöglichen könnte. In diesem Sinne könnten Jugendgremien oder andere Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung an Schulen eingeladen werden und sich vorstellen. Als positives Beispiel dieser Art von Vernetzung wurden ausdrücklich Projektwochen an Schulen genannt, in deren Rahmen die Wahlen für das örtliche Jugendparlament stattfinden. Auch Schülerinnen und Schüler, die sich extern im Feld der Kinder- und Jugendbeteiligung qualifiziert haben (zum Beispiel als „Demokratiescouts“), könnten dieses Wissen an Schulen weitervermitteln.
Im Kontext des Austauschs von Wissen und Expertise im Bereich Beteiligung wurde im NAP auch die Hoffnung geäußert, dass Schulen, die planen, bestimmte Beteiligungsformate oder Tools wie Apps einzuführen, von einer Vernetzung mit anderen Schulen profitieren könnten, die bereits erfolgreich Beteiligungsprozesse mit solchen Formaten und Tools umsetzen.
Diskutiert wurde schließlich die Vergabe eines Labels für Kinder- und Jugendbeteiligung an Schulen: Je nach Anzahl und Qualität an Beteiligungsangeboten an einer Schule könnte ein Label in unterschiedlichen Stufen vergeben werden. Man erhofft sich, dass durch die positive Außenwirkung eines solchen Labels für Kinder- und Jugendbeteiligung eine gesteigerte Motivation auf Schulleitungsebene für die Umsetzung von Beteiligungsformaten erreicht werden kann. Zugleich wurde im NAP der Wunsch geäußert, dass die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an Beteiligungsprozessen innerhalb und außerhalb der Schule stärker anerkannt werden muss.
Beteiligung als Unterrichtsinhalt
Über die bisherigen Vorschläge hinaus wurde wiederholt im NAP-Prozess betont, dass die Schule ein Grundwissen zu Beteiligung im Rahmen politischer und demokratischer Bildung als Lehr- und Unterrichtsinhalt vermitteln sollte.46 Politikunterricht, der sich praxis- und lebensweltnah mit Beteiligung auseinandersetzt, sollte möglichst früh in der Schullaufbahn beginnen und die intrinsische Motivation der Schülerinnen und Schüler wecken, sich zu beteiligen. Dies könnte auch eine Chance sein, eine direkte Brücke zwischen theoretischem Lehrstoff und handlungsorientiertem Lernen von Beteiligung im Schulalltag zu schlagen.
Im Unterricht sollten Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt und Wissen über Letztere auch in den Lehrplan integriert werden. Dazu sollte Wissen über die Rechte von Kindern und Jugendlichen praxisnah gelehrt werden. Bildung über Beteiligung und Demokratie umfasse zudem auch das Einüben von Debatten und die Schaffung und Erfahrung einer lebendigen und wertschätzenden Diskussionskultur auf Grundlage demokratischer Werte. Praktische Tools der politischen Bildung und Informationen über politische Parteien und ihre Positionen, wie beispielsweise der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung, sollten frühzeitig in den Unterricht integriert werden.
Während es bei den meisten Veranstaltungen des NAP – wie erwähnt – nicht möglich war, den schulischen Erfahrungshintergrund der Äußerungen auszuleuchten, war dies bei einem der Kinder-Audits anders: Das Audit fand an einer Ganztagsgrundschule statt und die leitenden Fragen bezogen sich auf diese Schule und ihr Umfeld.47 Die Kinder berichteten über die beiden Ebenen Klassenrat und Schülerinnen- und Schülerrat sowie themen- und anlassbezogene Formen der Beteiligung. Ein erheblicher Teil der Themen bezog sich dabei auf den Ganztag und die Ausgestaltung des Ganztags. Gefragt wurden die Kinder vonseiten der Schulleitung nach Ideen, was im Ganztag verändert werden sollte, was die Wünsche der Kinder zu den Angeboten seien, wie diese ausgewählt werden sollten und wo sie Probleme und Schwierigkeiten sehen würden. Zum Zeitpunkt des Audits wurde viermal im Jahr in der Schule über das Nachmittagsprogramm im Ganztag abgestimmt. Im Gespräch und bei den von den Kindern genannten Beispielen für Beteiligung im Schulalltag wurde auch deutlich, dass Beteiligung bei der Lösung von Konfliktfällen hilfreich und lehrreich sein kann. Zugleich war aus der Sicht der Kinder klar, dass es Bereiche gibt, für die keine Beteiligung vorgesehen ist. Bezogen auf die Schule gehörten dazu die Frage, wer die Lehrkraft ist, die Schulfächer und der Stundenplan sowie der Lehrplan und die Lerninhalte.
3.2 Politische Ebenen der Beteiligung
Kommunale Ebene
Die Ergebnisse des NAP zeigen, dass von allen politischen Ebenen – wie zu erwarten – die kommunale Ebene als am einfachsten zugänglich für die Mitwirkung junger Menschen wahrgenommen wird. Zugleich belegen die Ergebnisse aus den NAP-Veranstaltungen einmal mehr die große Heterogenität der Strukturen und Verfahren der Beteiligung junger Menschen auf kommunaler Ebene insgesamt. Unterschiedliche rechtliche Vorgaben – zum Beispiel in Form von Gemeindeordnungen – sind dafür ebenso verantwortlich wie politische, finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen. Nicht zuletzt verbergen sich unter weithin bekannten Begriffen, wie zum Beispiel Kinder- und Jugendparlament, sehr unterschiedliche Formate. Zugleich stellen Kinder- und Jugendparlamente nur eine, wenn auch wichtige Form der Beteiligung von jungen Menschen auf kommunaler Ebene dar.
Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen von Verwaltungs- und Planungsverfahren sind ebenso zu nennen wie anlassbezogene Kinder- und Jugendkonferenzen, Zukunftswerkstätten, Mitwirkung in Selbstvertretungsorganisationen wie zum Beispiel Jugendinitiativen, Verbänden sowie Kinder- und Jugendringen auf kommunaler Ebene und viele andere mehr.
Zu den politischen Bedingungen gehört aus der Sicht der NAP-Teilnehmenden auch der politische Wille zur Einbeziehung junger Menschen, der ganz offenbar von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausgeprägt ist, sodass sich ein sehr heterogenes Gesamtbild vom Entwicklungsstand kommunaler Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland ergibt. Während sich beispielsweise eine Gemeinde, eine Stadt oder ein Landkreis gerade mit ersten Schritten auf den Weg dazu macht, Kinder- und Jugendbeteiligung zu etablieren, kann in der angrenzenden Gemeinde gleichzeitig eine ganz andere Situation vorherrschen: Gegebenenfalls gibt es dort schon lange eine Tradition der Mitwirkung und Einbeziehung junger Menschen durch fest verankerte Kinder- oder Jugendgremien, feste Ansprechpersonen für Beteiligung oder Austauschformate mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister oder anderen Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung. Aus der Perspektive junger Menschen heißt dies allerdings auch, dass je nach Wohnort ein unterschiedliches Angebot an Beteiligungsprozessen und somit eine Ungleichheit an Möglichkeiten und Zugängen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besteht, bei der Gestaltung ihrer unmittelbaren Umgebung mitzuwirken. Besonders groß sind, so die Erfahrungen der NAP-Teilnehmenden, die Unterschiede und Rahmenbedingungen zwischen den urbanen Räumen und den ländlichen Gegenden, wobei sich für beide Konstellationen gelungene, weniger gelungene und auch nicht vorhandene Formen der kommunalen Beteiligung junger Menschen finden ließen.
Generelle Rahmenbedingungen kommunaler Beteiligung
Wie bereits in Kapitel 2.6 „Begleitung, Unterstützung und Gestaltung von Beteiligung“ ausgeführt, sollte es auf kommunaler Ebene aus Sicht der NAP Teilnehmenden eine mit angemessenen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattete Anlaufstelle geben, an die sich sowohl junge Menschen als auch Vereine, Schulen und andere Akteurinnen und Akteure in Beteiligungsfragen wenden können. Außerdem bräuchte es mit Blick auf die Beteiligung an Verwaltungs- und Planungsverfahren (beispielsweise im Rahmen der Stadtentwicklung) klare Standards und Verfahren für Kinder- und Jugendbeteiligung. Wiederholt wurde dabei auf die Stadtplanung Bezug genommen. Insbesondere in diesem Bereich seien eine Beteiligung junger Menschen von Anfang an sowie Budget für eigene Projekte von Kindern und Jugendlichen einzuplanen.
Angeregt wurde weiterhin vor allem für den Bereich der kommunalen Politik und Verwaltung eine umfassende Qualifizierung und Sensibilisierung der dortigen Mitarbeitenden zum Thema Beteiligung (siehe auch Kapitel 2.8) sowie ein Abbau bestehender Hierarchien im Rahmen von Beteiligungsprozessen.
Jenseits der bereits bestehenden Angebote der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente48 wurde angeregt, eine Datenbank für Good-Practice Beispiele der kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung anzulegen, um bestehende Angebote bekannter zu machen, den Fachaustausch zwischen Kommunen zu stärken sowie Inspiration für kommunale Akteurinnen und Akteure auf der Suche nach passenden Beteiligungsformaten zu bieten.
Kommunale Kinder- und Jugendparlamente
An den Veranstaltungen im NAP-Prozess nahmen unter anderem junge Menschen teil, die sich auf kommunaler Ebene in Kinder- und Jugendparlamenten oder ähnlichen Formaten – wie zum Beispiel Kinder- und Jugendgemeinderäten beziehungsweise -stadträten, Kinder- und Jugendvertretungen oder Kinder- und Jugendforen – engagieren. Den Schwerpunkten des Dialogprozesses entsprechend standen vorrangig Beteiligungsaspekte im Mittelpunkt der Diskussion.49 Es ist deshalb nicht überraschend, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschreibungen der eigenen Erfahrungen der Teilnehmenden und der Vorschläge zur Stärkung der Beteiligung auf kommunaler Ebene sich auf diese Formate bezogen.
Versucht man die vielfältigen Beiträge zu diesem Themenkomplex zu bündeln, dann lässt sich zunächst festhalten, dass es einen weitgehenden Konsens darüber gab, dass kommunale Kinder- und Jugendparlamente wichtige Möglichkeiten der Beteiligung eröffnen – mit allen damit verbundenen positiven Auswirkungen von Beteiligung (auf der persönlichen Ebene: Erfahren von Selbstwirksamkeit, Demokratiebildung; auf der politischen Ebene: stärker Berücksichtigung und Sensibilisierung für die Interessen von Kindern und Jugendlichen). Zugleich wurde jedoch auch deutlich, dass sich unter den Begriffen der Kinder- und Jugendparlamente sehr unterschiedliche Strukturen und Verfahren, Rahmenbedingungen, Zugänge und Verbindlichkeiten verbergen und dass bei den NAP-Teilnehmenden durchaus zwiespältige Erfahrungen vorliegen. Exemplarisch sichtbar machen lässt sich dies an der Frage, was ein kommunales Kinder- und Jugendparlament eigentlich ist. Folgt man der weitverbreiteten Definition aus der Fachdiskussion, die auch im Rahmen des NAP-Prozesses mehrfach zur Sprache kam, dann handelt es sich um institutionalisierte und repräsentative Strukturen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in einer Kommune.50 Zugleich gab es in den NAP-Veranstaltungen Stimmen, die erstens die schwache institutionelle Einbindung kritisierten und zweitens vor dem Hintergrund der eigenen Erfahrungen darauf hinwiesen, dass man oft gar keine Möglichkeit hätte, an die Verantwortlichen heranzukommen. Bezüglich der Repräsentativität bemängelten einige Teilnehmende, dass Kinder- und Jugendparlamente zu wenig divers und nicht immer einfach zugänglich seien; plädiert wurde für inklusivere und offenere Ansätze.
Stärker als in anderen NAP-Veranstaltungen wurden bei den Diskussionen um die Kinder – und Jugendparlamente Diskrepanzen zwischen dem Stand der Fachdiskussion vor allem auf Bundesebene und notwendigen Weiterentwicklungen aus der Sicht der Teilnehmenden manifest. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Wiederholt wurde etwa gewünscht, dass die vielen guten Beispiele vor Ort stärker vernetzt und in einer Datenbank altersgerecht zugänglich gemacht werden müssten. In der gleichen Veranstaltung wurde darauf hingewiesen, dass es solche Datenbanken bereits gebe und dass bundesweite Netzwerke bestünden, die beständig ausgebaut würden. Nichtsdestoweniger bestünde aus der Sicht der Teilnehmenden neben den bereits bestehenden Möglichkeiten und Strukturen der Vernetzung und des Peer-Austauschs zwischen den Kinder- und Jugendparlamenten auch weiterhin der Bedarf, sich stärker zu vernetzen und Erfahrungen zu teilen. Dies gelte auch für die eigene Qualifizierung von Mitgliedern in den Kinder- und Jugendparlamenten. Außerdem könnte die Verbreitung von Qualitätskriterien für Kinder- und Jugendparlamente dazu beitragen, die Arbeit der Gremien zu fördern.51
Darüber hinaus wurde der Bedarf geäußert, dass Kinder- und Jugendparlamente stärker in der Kommune verankert und hauptamtlich begleitet werden. Sie sollten unabhängiger agieren können, etwa indem sie, dort wo noch nicht vorhanden, über ein eigenes Budget verfügen können. Gleiches gelte auch für die Möglichkeit eines flächendeckenden Rede- und Antragsrechts für Kinder- und Jugendvertretungen in den jeweiligen Gemeindevertretungen, wo dieses noch nicht existiere. Für eine wirkungsvolle Umsetzung von Kinder- und Jugendparlamenten sei es außerdem wichtig, dass die engagierten jungen Menschen durch erwachsene Fachkräfte begleitet würden, die wissen, wo ihre Anlaufstelle in Politik und Verwaltung für ihre Anliegen zu finden sei.
Die Beiträge im Rahmen des NAP indizieren, dass mit Blick auf die genannten Vorschläge an vielen Orten bereits wichtige Schritte gegangen worden sind; anderenorts aber erheblicher Nachholbedarf besteht. Zugleich wurde offensichtlich, dass es eine eigene Herausforderung darstellt, wie die vor allem in den letzten Jahren mit Blick auf die Kinder- und Jugendparlamente forcierten Aktivitäten, Angebote und Entwicklungen von Materialien auf Bundes- und teilweise auf Landesebene besser in die Fläche kommuniziert werden könnten und wie die Diskrepanzen der offenbar ungleichzeitigen Entwicklungen minimiert werden könnten.
Länder
Wie schon vorher angedeutet, waren auf den NAP-Veranstaltungen auffallend wenige Teilnehmende mit Erfahrungen von Beteiligungsprozessen auf Landesebene vertreten. Auch die Selbstvertretungsorganisationen – wie Landesjugendringe, Landesheimräte – waren kaum vertreten oder wurden nicht als solche sichtbar. Konkrete Erfahrungen von Beteiligungsprozessen waren singulär, sodass sich von dort aus keine weiterführenden Vorschläge ergaben.
Soweit der Blick auf die Länder gelenkt wurde – was im Übrigen eher von den teilnehmenden Fachkräften als von den jungen Menschen erfolgte –, wurden diese in Bezug auf ihre föderalen Zuständigkeiten zum Beispiel für die Schulen, für die Regelungen in den Gemeindeordnungen oder als Träger landesweiter Unterstützungsangebote (beispielsweise in Form von Servicestellen für Kinder- und Jugendbeteiligung) adressiert. Dass dabei Unterschiede zwischen den Ländern sichtbar wurden, kann nicht überraschen. So sind zum Beispiel in manchen Ländern Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte installiert; es bestehen konkrete gesetzliche Regelungen zur Einbeziehung junger Menschen; in anderen Ländern findet man Vergleichbares nicht.
Vor diesem Hintergrund wurde beispielsweise dafür plädiert, dass – dort, wo noch nicht erfolgt – die Bundesländer in ihren Kommunalverfassungen festlegen sollten, dass Kinder- und Jugendbeteiligung zu einer verpflichtenden Aufgabe der Kommunen im Bundesland wird. Aber auch mit Blick auf die Landesebene wurden eine rechtliche Verankerung und eine Stärkung der Mitwirkung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für Politik und Verwaltung angeregt. In den Ländern, so ein weiterer Vorschlag, sollten ein einheitlicher Rahmen und Standards für Kinder- und Jugendbeteiligung beispielsweise für Schulen und Kindertagesstätten geschaffen werden. Solch ein einheitlicher Qualitätsrahmen auf Landesebene müsste aber so flexibel gestaltet sein, dass die unterschiedlichen Voraussetzungen auf kommunaler Ebene berücksichtigt werden könnten. Dazu sollte ein übergreifendes Verständnis geschaffen werden, was Kinder- und Jugendbeteiligung im jeweiligen Bundesland bedeutet. Eine umfassende Übersicht der Länderaktivitäten zu Kinder- und Jugendbeteiligung mit Stand April 2025 findet sich auf jugendstrategie.de.
Bundesebene
Folgt man den Aussagen der NAP-Teilnehmenden, so erscheint Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene oft komplex und abstrakt sowie fern der eigenen Lebenswelt. Es handelt sich fast immer um sehr voraussetzungsvolle Formen der Beteiligung, da zunächst die jeweiligen Rahmenbedingungen, Spielräume und Themenkomplexe nachvollzogen und verstanden werden müssen. Zugleich unterliegt die Mitwirkung von jungen Menschen – wie auf allen politischen Ebenen – spezifischen Rahmenbedingungen: Letzte Entscheidungsinstanz in einer parlamentarischen Demokratie ist das vom Volk gewählte Parlament, das sich selbst eine Geschäftsordnung gibt. Beteiligung von jungen Menschen bedeutet deshalb in diesen Zusammenhängen vorrangig politische Beratung der Bundesverwaltung, der Bundesressorts beziehungsweise der Bundesregierung, seltener bislang direkt des Parlaments.
Anhand der Beiträge im Rahmen des NAP-Prozesses lässt sich eine ganze Reihe von Hinweisen zur Stärkung von Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verantwortungsbereich der Bundesregierung gewinnen. Über diese wurde am 12. Februar 2025 das Bundeskabinett informiert. Zusammengefasst liegen diese Ergebnisse und Handlungsempfehlungen mittlerweile in einer eigenen Broschüre vor.52 Außerdem sind auf jugendstrategie.de eine ausgewählte Auflistung von Bundesmaßnahmen zu Kinder- und Jugendbeteiligung mit Stand April 2025 zu finden.
Ergänzend zu den in der Broschüre zusammengefassten Ergebnissen ist zu erwähnen, dass eine Absenkung des Wahlalters von nahezu allen Teilnehmenden als notwendig zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung auf Bundesebene eingeschätzt wurde. Flankierend zu einer Wahlalterabsenkung sollten dabei auch die Bemühungen der politischen Bildung verstärkt werden.
Darüber hinaus wurden im Rahmen des NAP-Prozesses unterschiedliche Formate der Institutionalisierung von Kinder- und Jugendbeteiligung im Umfeld der Bundesregierung eingebracht – ohne dass dabei allerdings im Detail die Voraussetzungen, Hürden und Implikationen diskutiert werden konnten. Genannt wurde in diesem Zusammenhang der Vorschlag, junge Menschen durch fest installierte Jugendgremien direkt im parlamentarischen Prozess bei der kontinuierlichen Beratung von Bundestagsausschüssen einzubeziehen. Als ein Beteiligungsformat wurde darüber hinaus auf Bundesebene ein sogenanntes „Bundesjugendparlament“ vorgeschlagen. Verknüpft wurde dieser Vorschlag unter anderem mit der Idee, bestehende Jugendgremien auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu einem zusammenhängenden System der Jugendbeteiligung zusammenzufassen.
Jenseits derartiger Vorschläge zur Institutionalisierung von Beteiligungsformaten wurde dafür plädiert, die Vernetzung und Lobbyarbeit für die Beteiligung junger Menschen auf Bundesebene zu stärken (zur Bedeutung von Netzwerken und Synergieeffekten siehe auch Kapitel 2.11). Auch gezielte, regelmäßige Informations- und Werbeaktionen (analog zum Beispiel dem Girls’ Day) könnten sich als hilfreich erweisen.
Europa und Europäische Union
Die Europäische Union (EU) ist geprägt durch ein komplexes System der Entscheidungsfindung. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die EU-Ebene auch in Bezug auf Kinder- und Jugendbeteiligung noch abstrakter, komplexer und weiter entfernt als die Bundesebene erscheint. Mitgestaltungsmöglichkeiten für junge Menschen gibt es aber auch auf EU-Ebene: Junge Menschen können beispielsweise über das Instrument des EU-Jugenddialogs ihre Anliegen auf EU-Ebene einbringen. Dazu fördert die EU Partizipation beispielsweise durch die EU-Jugendprogramme, die Implementierung von Kinder- und Jugendbeteiligung auf EU-Ebene oder die Verabschiedung gemeinsamer politischer Strategien wie der EU-Jugendstrategie.
Die Angebote der Europäischen Union im Themenfeld Kinder- und Jugendbeteiligung sind für junge Menschen nicht ausreichend sichtbar, folgt man den Aussagen im NAP-Prozess. Es gebe zu den Angeboten keine ausreichenden zielgruppengerechten Informationen, die die jungen Menschen erreichen würden. Außerdem fehle es an niedrigschwelligen Zugängen. Um dies zu ändern, sollten mehr passgenaue Informationsangebote entwickelt und bedarfsgerechtere Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden. Bestehende Peer-to-Peer-Programme im Rahmen der EU-Jugendprogramme oder auch außerhalb dieser könnten dabei helfen, Zugänge zu schaffen und eine breitere Masse junger Menschen zu erreichen.
Entsprechende Formate müssten stärker gefördert und miteinander vernetzt werden. Dazu sollte der EU-Jugenddialog53 als Beteiligungsinstrument für junge Menschen weiterentwickelt werden. Als konkrete Idee wurde hierzu vorgeschlagen, dass zusätzlich zu den bestehenden Angeboten des EU-Jugenddialogs im halbjährlichen Rhythmus bundeszentrale Konferenzen veranstaltet werden, die für alle interessierten jungen Menschen mit Wohnsitz in Deutschland offen sein sollten. Auf diesen Konferenzen könnten Ideen, Handlungsempfehlungen und Strategien zum aktuellen thematischen Fokus des Jugenddialogs erarbeitet werden, die die deutschen Vertreterinnen und Vertreter im EU-Jugenddialog dann auf die europäische Ebene weitertragen.
Ähnlich der Europäischen Bürgerinitiative könnten darüber hinaus spezifische EU-Jugendbürgerinitiativen ermöglicht werden, mittels derer junge Menschen im Alter von 12–27 Jahren ihre Anliegen und Perspektiven auf EU-Ebene einbringen könnten.
Fußnoten
36. Die Ausnahme bilden zwei Veranstaltungen des NAP, die sich in Form von Audits an die Altersgruppe der Kinder unter 12 Jahren richteten (siehe auch Kapitel 1.2). Der Fokus lag dabei jeweils auf einer Veranstaltung, die sich mit der Kita sowie der Ganztagsgrundschule beschäftigte.
37. Siehe zum Beispiel auch: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.): Mitwirkung mit Wirkung, Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Berlin 2022./Deutscher Bundestag (2020): 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. BT-Drucksache 19/24200./Deutscher Bundestag (2024): 17. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. BT-Drucksache 20/12900.
38. Auch in den thematisch offenen Formaten spielte Familie als Ort erster Beteiligungserfahrungen eine eher randständige Rolle.
39. Mit Blick auf das Alter der Kinder standen bei den Audits weniger der Anspruch der Formulierung von Vorschlägen für die Stärkung von Beteiligung im Mittelpunkt als vielmehr die konkreten Erfahrungen der Kinder mit Beteiligung in der Einrichtung.
40. Das für Beteiligung im außerschulischen Bereich wichtige Praxisfeld der politischen Bildung wurde in den NAP-Veranstaltungen kaum erwähnt, obwohl man aus den Äußerungen einiger Teilnehmender schließen kann, dass sie an Angeboten der außerschulischen politischen Jugendbildung teilgenommen haben. Keine ausdrückliche Erwähnung fanden Angebote der Jugendsozialarbeit und der aufsuchenden Arbeit. Angebote der kulturellen, sportlichen und internationalen Kinder- und Jugendarbeit wurden fast immer unter den allgemeinen Begriff der Kinder- und Jugendarbeit gefasst.
41. Bei dieser Beschreibung der Kinder- und Jugendarbeit fällt auf, dass die ansonsten immer wieder betonte Rolle der Kinderund Jugendarbeit als politische Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen und damit verbunden die Möglichkeit, sich an der Vertretung der eigenen Interessen im politischen Raum zu beteiligen, kein Thema vonseiten der Teilnehmenden in den NAP-Veranstaltungen war.
42. Siehe auch: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Deutscher Bundesjugendring (Hrsg.): Mitwirkung mit Wirkung, Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung, Impulse zur Weiterentwicklung in Theorie und Praxis. Berlin 2022.
43. Auffallend war jedoch, dass sich nahezu alle Teilnehmenden auf die Möglichkeiten der Beteiligung durch die Schülerinnenund Schülervertretung im Kontext der jeweiligen Schule bezogen. Die Beteiligungsmöglichkeiten und Voraussetzungen schulübergreifender, landesweiter (etwa in Form eines Landesschülerinnen- und -schülerrates) oder bundesweiter Vertretungen – zum Beispiel in Form der Bundesschülerkonferenz – spielten demgegenüber explizit keine nennenswerte Rolle.
44. Dabei muss auch an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass Unterschiede zwischen den Schulgesetzen der Länder bestehen, wie der Anteil der jeweiligen Vertretungen in den Schulkonferenzen geregelt ist.
45. Argumentiert wurde in diesem Zusammenhang, dass zum Beispiel öffentliche Anhörungen der Schülerinnen- und Schülervertretung den Umgang der Schulleitung mit den Wünschen und Forderungen der Schülerinnen und Schüler viel transparenter sichtbar machen würden; es bestand allerdings Unsicherheit, ob solche Veranstaltungen unter das gesetzlich geregelte Anhörungsrecht fallen.
46. Siehe hierzu auch: Deutscher Bundestag (2020): 16. Kinder- und Jugendbericht. Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. BT-Drucksache 19/24200.
47. Auch bei diesem Audit standen weniger die Vorschläge zur Weiterentwicklung von Beteiligung im Mittelpunkt als vielmehr die konkreten Erfahrungen der Kinder mit Beteiligung.
48. Vgl. Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente.
49. Dies bedeutet auch, dass andere immer wieder betonte Funktionen von Kinder- und Jugendparlamenten – wie beispielsweise Demokratiebildung oder ihr Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte auf kommunaler Ebene – nicht im Vordergrund standen.
50. Hauptansprechpartner sind Politik und Verwaltung. Kinder- und Jugendparlamente sind auf Dauer angelegt; die Zugänge erfolgen durch Wahlen oder Delegation. Konstitutiv ist ihre Nähe zu politisch-parlamentarischen Strukturen Erwachsener. Die Mitgliederzahl, Altersspanne und Zusammensetzung wie auch die Ausgestaltung von Kinder- und Jugendparlamenten können je nach Kommune variieren. Siehe zu diesem Verständnis zum Beispiel: FAQ Kinder- und Jugendparlamente (Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente).
51. Vgl. Qualitätsmerkmale für Kinder- und Jugendparlamente (Deutsches Kinderhilfswerk/ Initiative für Starke Kinder- und Jugendparlamente).
52. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.): Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung. Ergebnisse und Handlungsempfehlungen für den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Auszüge aus der Abschlussdokumentation des Dialogprozesses. Berlin 2025.
53. Der EU-Jugenddialog bringt junge Menschen mit europäischen und nationalen Entscheidungstragenden in den Dialog und ist Teil der EU-Jugendstrategie. Junge Menschen können sich durch verschiedene Beteiligungsformate auf nationaler und europäischer Ebene einbringen.