Kapitel 2.6

2.6 Begleitung, Unterstützung und Gestaltung von Beteiligung

Im NAP-Prozess wurden vielfältige Empfehlungen und Diskussionsergebnisse zum Themenbereich Begleitung, Unterstützung und Gestaltung von Beteiligung gesammelt. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe: Jeder junge Mensch, der in einem Beteiligungsprozess involviert war, hat Erfahrungen zu unterstützenden Strukturen gesammelt und Personen kennen gelernt, die ihn in dem Prozess begleitet oder auch nicht begleitet haben. In gleichem Maße haben beteiligungserfahrene Fachkräfte aufgrund ihrer spezifischen Rolle vielfältige Aspekte hierzu sowie zu Formaten und Methoden im Beteiligungsprozess einzubringen.

Das Thema ist unmittelbar mit der Bereitstellung finanzieller, struktureller und spezifischer personeller Ressourcen für Kinder- und Jugendbeteiligung verknüpft. Wenn beispielsweise keine Mittel für Anlaufstellen und (hauptamtliches) Personal zur Begleitung von Beteiligung verfügbar sind, kann dies direkten Einfluss auf die Qualität und die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses haben. Daher sollten Begleitung, Unterstützung und Gestaltung von Beteiligung in der Konzeption und Ressourcenausstattung von Beteiligungsprozessen bereits mitbedacht werden.

2.6.1 Welche Form der Unterstützung braucht es?

In welcher Form und Intensität sollten Prozesse der Kinder- und Jugendbeteiligung von engagierten Ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Fachkräften unterstützt und begleitet werden, um Wirkung zu entfalten? Diese Fragestellung umfasst mehrere weitere Aspekte, etwa, welche Art von Unterstützung Begleitende von Beteiligungsprozessen leisten müssten und welche fachlichen Kompetenzen die Begleitung erfordert.

Die Ergebnisse des NAP-Prozesses zeigen, wie vielfältig die Bedarfe diesbezüglich sein können: Sollten die Fachkräfte als „Komplizinnen“ beziehungsweise „Komplizen“27 auf Seiten junger Menschen gegenüber Politik und Verwaltung auftreten oder eine Funktion als vermittelnde, koordinierende, übersetzende oder unterstützende Begleitung ausüben? Und schließen sich diese Aufgabenprofile gegenseitig aus? Welche Kompetenzen sowie Qualifikationen gehen mit ihnen einher? Verschiedene Ansätze und Formate verlangen zudem nach unterschiedlicher Form und Intensität der Begleitung: So verlangt das Jugendgremium einer Organisation, das mit bereits beteiligungserfahrenen jungen Erwachsenen besetzt wird, eine andere Herangehensweise der Begleitung und Ansprache als etwa ein kommunales Projekt zur Neugestaltung eines Spielplatzes mit jüngeren Kindern, die noch nicht in einem Beteiligungsprojekt engagiert waren.

Ansprechpersonen für Kinder- und Jugendbeteiligung auf jeder Ebene

Trotz dieser Vielfalt an Erfordernissen und Anpassungsbedarfen und der notwendigen kontextbezogenen Unterstützung und Begleitung von Beteiligungsprozessen gab es mehrere weiterführende Empfehlungen im NAP zur Thematik. Insbesondere wurde die Wichtigkeit, dass es überhaupt eine Ansprechperson beziehungsweise eine Anlaufstelle zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung in den jeweiligen Strukturen gibt, immer wieder hervorgehoben. Dieser Bedarf bezog sich nicht auf einen bestimmten Raum oder ein spezifisches Handlungsfeld, sondern wurde übergreifend genannt und bezog sich auf alle Formen der Beteiligung – beispielsweise für die kommunale Ebene, die Schulen im Allgemeinen, Einrichtungen der Jugendfreizeit oder auch Bundesministerien.

Vermitteln und Übersetzen

Eine solche Ansprechperson oder Anlaufstelle sollte nicht nur über die jeweiligen Beteiligungsformate informieren, sondern auch – zwischen Politik und Verwaltung auf der einen Seite sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen auf der anderen Seite – vermitteln. Dazu gehöre, dass die Ansprechperson einerseits Politik und Verwaltung für die Anliegen und Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sensibilisiert (zum Thema Sensibilisierung siehe auch Kapitel 2.8) sowie andererseits Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen die Prozesse und Strukturen von Politik und Verwaltung altersgerecht vermittelt und somit eine Übersetzungsleistung bietet.

Die Übersetzungsleistung sollte auch ein Erwartungsmanagement umfassen, was realistischerweise im Rahmen des Beteiligungsprozesses erwart- und erreichbar sein wird. So könne man Enttäuschungen und Frustration aller Beteiligten vorbeugen. Das Vorhandensein und die explizite Leistung der Ansprech- und Begleitperson als „Übersetzerin und Übersetzer“ und „Vermittlerin und Vermittler“ sei auch ein wichtiges Element für niedrigschwellige Zugänge von Kinder- und Jugendbeteiligung. Speziell der erstmalige Einstieg von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in einen Beteiligungsprozess bedürfe einer intensiven Begleitung. Die Ansprechperson nehme hier auch die Rolle eines Türöffners ein.

Ein weiterer Aufgabenbereich, den eine Ansprechperson für Kinder- und Jugendbeteiligung übernehmen sollte, wäre, die Vernetzung von Beteiligungsstrukturen sowie -akteurinnen und -akteuren auf und zwischen den Ebenen zu fördern und zu koordinieren.

Pädagogische Qualifikation der Begleitung

Die alters- und zielgruppengerechte Vermittlung und Übersetzung von Informationen sowie die langfristige Begleitung von Beteiligungsprozessen setze, so die Rückmeldungen im NAP-Prozess, eine pädagogische Qualifikation voraus. Das sei besonders wichtig, da ein großer Teil der Aufgabe Beziehungsarbeit sei und dafür die Schaffung eines sicheren Raumes angestrebt werden müsse – frei von Diskriminierung und demokratischen Werten verpflichtet. Nicht zuletzt seien Beteiligungsprozesse auch als Lern- beziehungsweise Bildungsprozesse für die Beteiligten zu begreifen, die einer pädagogischen Begleitung bedürfen. Auch ein mögliches Mentoring für die Teilnehmenden im Beteiligungsprozess wurde hier als Aufgabe genannt – wobei in Bezug auf Mentoring auch Peer-to-Peer-Ansätze als erfolgversprechend vorgeschlagen wurden. Die jeweilige Ansprech- und Begleitperson sollte zudem hauptamtlich und langfristig beschäftigt werden, und bereits bei der Budgetierung von Beteiligungsprozessen bedacht werden.

Insgesamt sollte eine Anlaufstelle (eine Fachkraft) über ein breites Kompetenzprofil verfügen und in der Lage sein, situationsgerecht aufzutreten: als Komplizin und Komplize von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, als Vermittlerin und Vermittler, Koordinatorin und Koordinator, als Unterstützerin und Unterstützer, als Begleiterin und Begleiter, als Netzwerkerin und Netzwerker beziehungsweise als Übersetzerin und Übersetzer.28

In den Ergebnissen des NAP-Prozesses wurde als Bedarf oftmals eine Ansprechperson genannt. Jedoch könnte es hinsichtlich des gewünschten vielfältigen Kompetenzprofils schwierig für eine Person sein, alle genannten Bedarfe und Leistungen abzudecken. Eine Anlaufstelle, die die verschiedenen Kompetenzen auf mehrere Personen verteilt, wäre gegebenenfalls besser geeignet, um die genannten Anforderungen zu erfüllen. Gleichzeitig sei es wichtig, dass junge Menschen nicht mehrere Anlaufstellen für Beteiligungsprozesse erreichen müssen, sondern die Zuständigkeiten an einem Ort vereint sind.

2.6.2 Beteiligungsformate und Methoden

Auch bei der Gestaltung von Beteiligungsformaten und den damit zusammenhängenden Methoden gab es vielfältige Rückmeldungen, Aussagen und Empfehlungen. Die Landschaft der bestehenden Formate und Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung weist eine große Vielfalt und teils große Unterschiede in der Art der Institutionalisierung auf: So reicht die Spanne von fest verankerten Kinder- und Jugendgremien sowie -beiräten, die langfristig und auf Politikberatung ausgelegt sind, bis hin zu anlassbezogenen, kurzen Jugend-Hearings oder -konferenzen – um nur eine kleine Auswahl zu nennen.

In diesem Themenbereich wurden zudem viele innovative Vorschläge und kreative Ideen zur Weiterentwicklung von Formaten und Methoden auf den Veranstaltungen im NAP-Prozess eingebracht.

Kritisch wurde bemerkt, dass Formate und Methoden der Erwachsenenbeteiligung nicht eins zu eins auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen übertragen werden können. Oft würden Workshops und Informationsveranstaltungen angeboten, die wenig interaktiv seien, was einem aktiven und inklusiven Beteiligungsverständnis entgegenstehe. Veranstaltungen seien zudem oft zeitlich zu lang und durch hohe sprachliche Anforderungen nicht für alle Kinder und Jugendlichen ohne Weiteres zugänglich.

Interaktive und zielgruppengerechte Formate

Die Ergebnisse des NAP verdeutlichen, dass Beteiligungsformate vor allem interaktiv und altersgerecht gestaltet und gestaltbar sein sollten sowie einen möglichst starken Lebensweltbezug für Kinder und Jugendliche herstellen sollten. Hohen sprachlichen Anforderungen könnte mit methodischen Ideen begegnet werden (zum Beispiel durch ein Glossar oder Wörterbuch mit Fachbegriffen auf einer Flipchart).

Auch in Bezug auf das Nutzungsverhalten junger Menschen von digitalen Tools und sozialen Medien gebe es Entwicklungspotenzial des Methodenkoffers (siehe auch Kapitel 2.12). Eine altersgerechte Gestaltung bedingt auch eine weitere Differenzierung zwischen Formaten und Methoden für Kinder und Jugendliche verschiedener Altersstufen, da es ansonsten zu Über- oder Unterforderung der Beteiligten komme. Dies wiederum unterstützt die Empfehlung, dass Beteiligungsprozesse von einer pädagogisch qualifizierten Fachkraft begleitet werden sollten, wie im vorherigen Unterkapitel (2.6.1) ausgeführt wurde. Eine Fachkraft könnte entsprechende altersgerechte Methoden mit den Beteiligten entwickeln.

Beteiligung bei Konzeption und Ausgestaltung

Die Teilnehmenden im NAP haben auch zur Konzeption und Ausgestaltung von Beteiligungsprozessen vielfältige Empfehlungen eingebracht, die unterschiedliche Phasen und Aspekte von Beteiligungsangeboten betreffen.

Am Beginn des Beteiligungsprozesses müsste aus Sicht der NAP-Mitwirkenden bei allen Beteiligten notwendigerweise eine klare und gemeinsame Antwort darauf bestehen, was das Anliegen des Beteiligungsprozesses ist, also „warum“ und mit welchem Ziel sollen junge Menschen beteiligt werden. Wichtig sei zudem, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bereits an der Konzeption der Beteiligungsprozesse beteiligt werden, um Formate und Methoden bedarfsgerecht zu gestalten. Das bedinge eine gewisse Flexibilität und Offenheit auch hinsichtlich der Inhalte, die nicht zu starr ausgerichtet sein dürften. Ein offener und bedarfsgerechter Beteiligungsprozess, der die Zielgruppe bereits in der Konzeption berücksichtigt, könnte dabei ganz verschiedene organisatorische und methodische Fragen umfassen: etwa die gemeinsame Erstellung von Verhaltensregeln, die Wahl angemessener einladender Räumlichkeiten bis zur Festlegung der Methoden und Formate. Entscheidend dabei ist die Zusammenarbeit auf Augenhöhe und damit verbunden, soweit möglich, eine Hierarchiefreiheit im Raum der Beteiligung. Eine bedarfsgerechte Gestaltung von Kinder- und Jugendbeteiligung heißt auch, dass diese den individuellen Ressourcen der Teilnehmenden hinsichtlich Zeit, Geld und Mobilität entgegenkommen müsse (siehe auch Kapitel 2.3).

Generell sollte versucht werden, die Zugangshürden so niedrig wie nötig zu halten, um eine „Bubble“-Bildung zu vermeiden. Eine Teilnahme an Beteiligungsformaten sollte daher voraussetzungsarm möglich sein (siehe auch Kapitel 2.4). Umfassende Anmeldemodalitäten mit langen Abfragen, die zum Beispiel das Einreichen von Unterlagen wie Lebensläufen oder Bewerbungstexten verlangen, schrecken junge Menschen eher ab. Alternativ könnten Fachkräfte, um niedrigschwellig Zugänge zu Beteiligung zu schaffen, auch proaktiv im Sinne einer „aufsuchenden Beteiligung“ auf die junge Zielgruppe in deren Sozialraum zugehen und diese zur Beteiligung motivieren oder auffordern.

Insgesamt wurde in Bezug auf die Teilnahme und den Einstieg in Beteiligungsprozesse vorgeschlagen, weniger auf Verbindlichkeit zu bestehen und stattdessen mehr Flexibilität zuzulassen, um ebenfalls Hürden zur Beteiligung zu senken. Dieser Vorschlag zeigt die Herausforderung auf, die sich durch die Thematik der Kinder- und Jugendbeteiligung und somit auch die Ergebnisse des NAP-Prozesses zieht: das Spannungsfeld zwischen Lebensrealitäten und Bedarfen junger Menschen – beziehungsweise der sich schnell verändernden Lebensphasen Kindheit und Jugend allgemein – gegenüber der Arbeitsrealität von Fachkräften, die mit Budgets und Kontingenten (langfristig) planen müssen. Daher ist es wichtig, dass (feste) Strukturen und Rahmenbedingungen für Beteiligung so geschaffen und ausgebaut werden, dass Beteiligungsprozesse flexibel gestaltet werden können.

Fußnoten

27. Die Begriffe „Komplizinnen“ und „Komplizen“ wurden im NAP-Prozess immer wieder von Teilnehmenden eingebracht, um darzustellen, dass junge Menschen in Beteiligungsprozessen von Erwachsenen aus Politik und Verwaltung in dem Sinne aktiv unterstützt werden sollten, dass Erwachsene die Perspektive junger Menschen einnehmen und aktive Fürsprecherinnen und Fürsprecher für Kinder und Jugendbeteiligung sind.

28. Der teils bemühte Begriff einer Ansprechperson als Kümmerin oder Kümmerer impliziert eine Unmündigkeit junger Menschen und wird nicht zur weiteren Verwendung vorgeschlagen. Die damit assoziierte Leistung einer pädagogischen Begleitung und Befähigung junger Menschen hat aber durchaus seine Berechtigung und seinen Beitrag in Beteiligungsprozessen.

    Aktuelles zur Jugendstrategie

    Bleib immer up to date und erfahre von unseren Veranstaltungen! Melde dich für den Newsletter der Jugendstrategie an.

    Hier findest du übrigens den aktuellen Newsletter.

    Deine Daten, die du im Rahmen der Newsletter-Anmeldung angibst, behandeln wir vertraulich. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung findest du unter Datenschutz.