Im ersten Teil meiner 3-teiligen Beitragsserie habe ich besprochen, was persönliche Assistenz im Allgemeinen ist, wie diese finanziert wird und welche Hürden die Beantragung mit sich bringt. Auch bin ich kurz auf die beiden Modelle, wie Assistent:innen angestellt sein können sowie auf deren Unterschiede eingegangen.
Bis hier hin scheint alles gut zu sein. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile, sodass sich sowohl Menschen mit Behinderungen als auch Assistent:innen entscheiden können, welches der Modelle für die eigene Lebenslage besser geeignet ist. Am Ende ist es die Art der Anstellung und die organisatorischen Aufgaben, die den Unterschied machen. Oder besser gesagt: machen sollten. Zu mindestens aber in Berlin gibt es seit 2019 ein großes Problem, wodurch sich viele Menschen ungerecht behandelt fühlen. Auf dieses Problem und deren Auswirkung möchte ich in diesem Teil näher eingehen.
Der Beruf der persönlichen Assistenz war und ist weiterhin für viele unbekannt oder wird oft mit dem Beruf der Betreuer:in gleichgesetzt. Das hat unter anderem zur Folge, dass nie so wirklich ein einheitlicher und gerechter Rahmen für den Beruf geschaffen wurde. Das ist beispielsweise in der Bezahlung bemerkbar. Wer sich bundesweit Stellenausschreibungen anschaut merkt schnell, dass die Vergütung der Assistent:innen sehr schwankt. Seit 2019 besteht in Berlin diese ungleiche Bezahlung sogar in derselben Stadt. Der Grund: Bis 2019 wurden die Assistent:innen in beiden Modellen gleich bezahlt, wenn auch generell zu wenig – wie so oft in sozialen Berufen, dem Gesundheitswesen oder Dienstleistungsberufen. Assistent:innen werden in Anlehnung an den TV-L-Berlin-Tarif bezahlt. Hier gibt es je nach Beruf verschiedene Entgeltstufen. Für die Assistenz, unabhängig vom Modell, galt EG 3.
Der Tarifvertrag
Die geringe Bezahlung wollte man mit einem neuen Tarifvertrag erhöhen. Also haben die Dienste sich für bessere Löhne eingesetzt und auch eine Höherstufung des Tarifs erreicht. Der in Anlehnung an den Landestarifvertrag auf Entgeltstufe 3 festgelegte Tarif wurde auf Entgeltstufe 5 erhöht. Das ist für ungelernte Kräfte ein guter Stundenlohn. Das Ganze ist seit 2019 in Kraft. Soweit so gut. Das Problem ist, dass dieser neue Tarifvertrag nur für die Assistent:innen, die beim Dienst angestellt sind, gilt. Assistent:innen, die im Arbeitgebermodell (AGM) dieselbe Arbeit leisten, werden weiterhin nach der schlechteren Entgeltstufe (EG 3) bezahlt. Zudem fällt beim AGM der Flexibilitätszuschlag sowie die bezahlte Rufbereitschaft weg, die es beim Dienstleistungsmodell gibt.
Der Flexibilitätszuschlag ist ein Zuschlag, der pro geleisteter Stunde als Ausgleich dafür gezahlt wird, dass Assistent:innen flexibel sein müssen und keine festen Arbeitszeiten haben. Die Rufbereitschaft ist ein bezahlter Back-up-Plan, wodurch sichergestellt wird, dass bei kurzfristiger Krankheit eine Assistenz einspringen kann.
Neuer Tarifvertrag im AGM
Diese Entwicklungen trugen dazu bei, dass behinderte Menschen, die ihre Assistenz über das Arbeitgebermodell beziehen, nur noch schwer geeignete Assistent:innen finden. Ihre Selbstbestimmung steht seit dem auf der Kippe und Zukunftsängste waren für viele Betroffene keine Seltenheit. Es gab mehrere Versuche, diese strukturelle Ungerechtigkeit zu bekämpfen. Doch der Berliner Senat, der für die Höherstufung verantwortlich ist, zeigte lange Zeit kein Interesse daran, eine praktische politische Lösung zu finden. Anfang 2020 haben behinderte Arbeitgeber:innen sich zusammengeschlossen und einen Verein gegründet, um als offizieller Arbeitgeberverband mit gebündelten Kräften einen Tarifvertrag auszuhandeln. Dieser Verein heißt „AAPA e.V.“. Nach monatelangem Verhandeln gab es viele Tiefschläge und Verzögerungen in den Gesprächen. Es wurden Dinge versprochen, die nach kurzer Zeit wieder verwehrt wurden.
Im Dezember 2022 gab es dann die erste fachliche Weisung, die vom Senat an das zuständige Landesgesundheitsamt (LaGeSo) gestellt wurde. Der Berliner Senat beauftragte das LaGeSo, eine Höherstufung für die Menschen aus dem AGM in die Wege zu leiten. In dieser fachlichen Weisung ist niedergeschrieben, wie die Assistenz zukünftig zu finanzieren ist. Für die anfallenden Mehrkosten hat der Senat für 2022 und 2023 jeweils eine Million Euro zu Verfügung gestellt. Für das LaGeSo würden keine finanziellen Nachteile anfallen. Neben der Lohnerhöhung sollten auch andere Vorteile, die im Dienstleistungsmodell schon lange umgesetzt sind, geregelt werden. Dazu gehört zum Beispiel auch der schon oben genannte Flexibilitätszuschlag und die bezahlte Rufbereitschaft.
Seitdem die fachliche Weisung dem LaGeSo vorliegt, wird die Umsetzung jedoch blockiert. Es kommen alle paar Monate neue Gründe, warum das LaGeSo die neue Kalkulation nicht akzeptiert. Ein Grund war beispielsweise, dass der Senat einen falschen Paragrafen in die fachliche Weisung geschrieben hat, wodurch die Rufbereitschaft nicht genehmigt werden kann. Auf Nachfrage kam die Erklärung, dass das LaGeSo eine kurze Mitteilung vom Senat braucht, in der erklärt wird, wie der Paragraf zu deuten ist. Zu dieser kurzen Absprache kam es nie. Der offizielle Grund: Man hat keinen gemeinsamen Termin zur Abstimmung gefunden.
LaGeSo besetzt
Diese Entwicklungen haben bei den Betroffenen zu Unverständnis und letztlich zu Protest geführt. Behinderte Arbeitgeber:innen haben am 20.04.2023 die Flure des LaGeSo besetzt und eine schnelle politische Lösung gefordert, damit die Umsetzung und somit auch die Auszahlung endlich vollzogen werden kann.
Mehrere Stunden lang war die Fachabteilung „Persönliche Assistenz“ durch Menschen mit Behinderungen und deren Assistent:innen besetzt. Während der Besetzung fanden auch vermittelnde Gespräche statt, wodurch einige Punkte gelöst werden konnten. So wurde zum Beispiel beschlossen, dass die Finanzierungen von Fortbildungen nur noch bei der Erstbeantragung enthalten sind. Wenn diese nicht gebraucht werden, werden sie bei der Weiterbewilligung zunächst nicht mehr im Budget kalkuliert. Falls die Kosten im Nachgang doch benötigt werden, können sie mit etwas Mehraufwand immer noch beantragt werden. Für viele Teams sind Fortbildungen nicht notwendig, wodurch dieses Geld oft gar nicht ausgegeben wurde und besser an anderer Stelle eingesetzt werden kann.
Für viele der Probleme wurden jedoch keine Lösungen gefunden. Regelungen zum Thema Rufbereitschaft bleiben bis heute aus. Erst hieß es, dass nur Anträge ohne Anspruch auf Rufbereitschaft eingereicht werden können und diese dann im Nachhinein angefordert werden müsste. Dies kam für viele nicht infrage und wurde als Abspeisung wahrgenommen. Nach dem Motto: Im Nachhinein wird sich eh keiner die Mühe machen, das einzufordern. Nach der Besetzung gab es dann doch plötzlich einen Termin zwischen dem Senat und dem LaGeSo, bei dem die Fragen bezüglich der Rufbereitschaft geklärt werden sollten. Dieser führte jedoch zu keinen Ergebnissen und es gab wieder sehr lange keine neuen Fortschritte. Mittlerweile wird dieses Verhalten von Betroffenen als Hinhaltungstaktik gesehen. Seit neuestem werden für die Rufbereitschaft und den Flexibilitätszuschlag ganz neue Bedingungen diskutiert, die vielen Menschen nicht gefallen und die Sorge der Hinhaltungstatik untermauern. Und zwar sollen sie nun nicht als Paket zur Verfügung stehen, sondern als „entwede“ „oder“ geregelt werden.
Hinzu kommt die Frage der Finanzierung. Die Gelder, die für die anfallenden Mehrkosten vom Senat zur Verfügung gestellt wurden, wurden für die Jahre 2022 und 2023 bewilligt. Für die Zukunft muss der zuständige Haushalt noch nachverhandelt werden. Wenn die Gelder in dem bewilligten Zeitraum nicht angezapft werden besteht die Gefahr, dass diese verfallen. Dies würde nicht nur bedeuten, dass die Finanzierung in Zukunft weiterhin auf der Kippe steht, sondern auch die Nachzahlungen, die ab dem 01.01.2022 gezahlt werden sollen, verfallen. Über die Weiterfinanzierung soll demnächst erst entschieden werden.
Das ganze nimmt auch mich, der auf Assistenz angewiesen ist, stark mit. Was meine persönliche Meinung ist, werde ich im 3. Teil dieser Blogsserie erläutern.
Euer
Linus


