2.4 Sicherere Räume und inklusive, diversitätssensible Ansätze
Diversität und Inklusion sind Themen, die im NAP-Dialogprozess kontinuierlich angesprochen wurden und eine insgesamt herausragende Rolle einnehmen. Angebote der Kinder- und Jugendbeteiligung sollten für alle jungen Menschen attraktiv gestaltet sein und gleiche Mitwirkungsmöglichkeiten bieten. Oder anders formuliert: Alle jungen Menschen sollten von Anfang an die gleichen Chancen haben, ihre Stimme zu erheben und aktiv Einfluss zu nehmen – und das in einer geschützten Umgebung, die ihre vielfältigen Bedarfe und Perspektiven anerkennt und wertschätzt.
Eine Kinder- und Jugendbeteiligung, die alle in den Blick nimmt, ist repräsentativ und nicht einseitig geprägt. Unterschiedliche Erfahrungen und Hintergründe tragen zu vielfältigen Sichtweisen bei und machen Beteiligungsprozesse so repräsentativer und gerechter. Und doch ist eine Erkenntnis dieses NAP-Prozesses, dass junge Menschen nicht gleichmäßig partizipieren können und immer wieder erkennbare Lücken in der Einbindung junger Menschen bestehen.
Mit Blick darauf drängte sich im NAP die Frage auf, wie Beteiligung angelegt sein muss, damit sich die junge Zielgruppe in der ihr gegebenen Vielfalt angesprochen und mitgenommen fühlen. Welche Konzepte, Ansätze und Einstellungen sind dafür notwendig? Welche Zugänge, Strukturen und Verfahren der Beteiligung sind für Personen wichtig, die von Risikolagen, Benachteiligungen und Ausschlüssen betroffen sind? Wie lassen sich die unterschiedlichen Bedürfnisse zusammenbringen? Im Rahmen des NAP sind dazu Empfehlungen entwickelt worden, die auch die Debatten um Diversität, Inklusion und geschützte Räume in der Beteiligungsarbeit weiter voranbringen können.
2.4.1 Präsenz und Repräsentanz
Ein zentrales Thema im Nationalen Aktionsplan war das Gefühl der Nichtrepräsentation: Häufig wurde Politik durch junge NAP-Teilnehmende als ein abstraktes System wahrgenommen, das wenig mit der eigenen Lebensrealität zu tun hat und lediglich älteren, weißen und/oder (akademisch) gebildeten Personen vorbehalten ist. In vielen Entscheidungsgremien beziehungsweise (politischen) Strukturen – diskutiert wurden dabei vor allem politische Institutionen wie Parlamente und Verwaltungen, Parteien, Gremien, Beiräte – sehen sich junge Menschen und marginalisierte Gruppen nur unzureichend vertreten. Diese fehlende Repräsentation trage auch zu einer geringen Berücksichtigung ihrer Anliegen im politischen Prozess bei.
Daran anknüpfend wurde im NAP-Dialogprozess ein grundlegender Bedarf nach einer stärkeren Repräsentation marginalisierter Gruppen und junger Menschen in politischparlamentarischen Strukturen diskutiert. Dies wäre nicht nur für die Diversität innerhalb der politischen Landschaft essenziell, es würde auch das Vertrauen junger Menschen in politische Prozesse stärken. Durch diese Vertretung unterschiedlicher Sichtweisen und Erfahrungen könnten sich junge Menschen besser angesprochen fühlen und ihre Anliegen stärker in politischen Angeboten und Entscheidungen wiedererkennen.
Um das Vertrauen junger Menschen in politische Institutionen zu stärken, brauche es überdies mehr offene Räume und Möglichkeiten zum Austausch, beispielsweise durch offene Gesprächsangebote mit lokalpolitischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern. Im Kontext von Beteiligung auf Bundesebene haben junge NAP-Mitwirkende angemerkt, dass der Austausch mit Entscheidungsträgerinnen und -trägern nicht nur zentral in Berlin, sondern auch regional vor Ort stattfinden sollte (weitere Aspekte einer verbesserten Kommunikation zwischen Politik und Jugend finden sich in Kapitel 2.2).
Diskriminierung und Exklusionserfahrungen
In politischen Beteiligungsprozessen werden junge Menschen auf verschiedene Weisen eingebunden. Auf allen politischen Ebenen sind Jugendbeteiligungsprozesse immer häufiger anzutreffen. Nichtsdestotrotz weisen die gesammelten Ergebnisse im NAP-Prozess darauf hin, dass bestimmte demografische Gruppen in diesen Kontexten besonders unterrepräsentiert sind. Dies umfasse speziell Personen, die von Armut und Klassismus20 betroffen sind, oder Menschen mit psychischen Erkrankungen und (un)sichtbaren Behinderungen. Kinder und Jugendliche, die außerhalb ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen, ebenso wie BIPoC21, Frauen und queere Menschen (speziell TINA-Personen22) wären dabei gleichfalls nur unzureichend vertreten. Angesprochen wurde überdies die geringe Einbindung von Personen mit Fluchterfahrungen oder Migrationshintergrund, ethnisch-religiöse Minderheiten oder Bewohnerinnen und Bewohner sogenannter „sozialer Brennpunkte“.
Den gesammelten Berichten nach können Rollenbilder und Geschlechterstereotype sowie im Alltag erlebte Diskriminierungs- und Exklusionserfahrungen Auswirkungen auf die Bereitschaft junger Menschen haben, sich zu beteiligen. Geschlechterbezogene Rollen und Stereotype würden überall erzeugt und könnten von jungen Menschen verinnerlicht werden. Sie beeinflussten sie und führten dazu, dass sich bestimmte Personengruppen weniger (zu)trauen und sich weniger engagieren. Diskriminierung auf Basis von sexueller Identität, Ethnizität oder sozialem Status würden darin münden, dass sich betroffene junge Menschen zögerlich äußern und weniger bereit sind, ihre Meinungen zu vertreten – aus Angst, erneut nicht ernst genommen und wertgeschätzt zu werden.
Berichte über negative Reaktionen, wenn auf Diskriminierung und Barrieren in Beteiligungsprozessen aufmerksam gemacht wird, verdeutlichen überdies die zusätzliche Belastung, der diskriminierte Personen ausgesetzt sind. Zu solchen Reaktionen gehören unter anderem ungefragte Ratschläge anstelle von ernsthaften Antworten und Gaslighting, eine Form emotionaler Manipulation. „Minderheitenstress“ – Stress aufgrund alltäglicher Konflikte und von Diskriminierungserlebnissen – reduziere die Ressourcen und Kapazitäten für Beteiligung weiter, insbesondere wenn die Betreffenden in den Beteiligungsräumen weitere Diskriminierungserfahrungen erleben müssen.
Machtungleichheit
Beteiligungsprozesse beispielsweise in politischen Gremien und insbesondere in Erwachsenengremien erfordern oftmals ein hohes Maß an Vorwissen, Kompetenzen, Anpassungsfähigkeit und: Junge Menschen sind dabei meist in der Minderheit. Um ein Machtgefälle von Beginn an zu reduzieren, sollte darauf geachtet werden, dass die jungen Mitwirkenden nicht lediglich als „Maskottchen“ (sogenannter Tokenism) fungieren und Einflussmöglichkeiten tatsächlich vorhanden sind.
Den im NAP geteilten Beobachtungen zufolge sind junge privilegierte Menschen eher bereit, sich in Erwachsenengremien zu engagieren, da ihnen nicht zuletzt mehr finanzielle und zeitliche Ressourcen zur Verfügung stehen, während andere außen vor bleiben (siehe auch Kapitel 2.3). Die Beteiligung immer gleicher Personenkreise verstärke sich außerdem dadurch, dass geschlossene informelle Informationskanäle und Netzwerke den Zugang zu politischen Ämtern und Gremienentscheidungen beeinflussen. Junge Engagierte mit umfangreicher Gremienerfahrung würden zudem mitunter als „Berufsjugendliche“ vorverurteilt, obwohl ihre Expertise in den Entscheidungsprozessen eine wertvolle Ressource darstellt. Zugleich erschwere genau diese oft dominierende Präsenz von immer denselben Personen in politischen Beteiligungsprozessen neuen Teilnehmenden, Anschluss zu finden, was speziell für politisch unerfahrene junge Mitglieder eine große Hürde darstellt.
2.4.2 Schutzkonzepte und diskriminierungssensible Räume
Die Ergebnisse der NAP-Veranstaltungen haben gezeigt: Die Implementierung von Schutzkonzepten inklusive Schaffung sogenannter Safer Spaces23 stellen eine zentrale Anforderung in Beteiligungsprozessen dar. Dies gilt sowohl für neue, projektbezogene Begegnungen als auch für bereits bestehende Strukturen, wie es sie zum Beispiel in Vereinen gibt. Ein entscheidender Aspekt ist, dass junge Menschen nicht in potenziell unsichere Situationen gelangen, sondern vielmehr in einer geschützten Umgebung frei von Diskriminierung und Anfeindungen agieren können. Beteiligungsorte sollten sicherere Orte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sein. Kritisiert wurde, dass es bislang häufig an solchen Schutzmechanismen mangelt. Ebenso ließe sich für junge Menschen von außen nicht immer erkennen, ob das (Fach-)Personal geschult und auf herausfordernde Situationen vorbereitet ist.
Sicherheit und Wohlbefinden als oberste Priorität
Die Empfehlungen des NAP machen deutlich, dass die Umsetzenden von Beteiligungsprozessen in der Pflicht sind, Maßnahmen beziehungsweise Konzepte zum Schutz junger Menschen aufzusetzen, um das Wohl der jungen Mitwirkenden zu schützen. Für die NAP-Teilnehmenden sind Safer Spaces in Beteiligungsprozessen indes nicht nur rein physische Orte. Vielmehr handelt es sich um Situationen, in denen sich junge Menschen verstanden und respektiert fühlen können. In diesen Umgebungen herrsche eine Kultur der Offenheit und des respektvollen Austauschs, sodass die jungen Engagierten ihre Individualität sowie Themen und Anliegen ohne Angst vor Diskriminierung oder Verurteilung ausdrücken können – ein wichtiges Bedürfnis insbesondere für all jene, die im Alltag Abwertungen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen ausgesetzt seien.
Eine wesentliche Voraussetzung für Sicherheit und Wohlbefinden seien beispielsweise Schutzkonzepte, in denen klare Absprachen von Gruppen- und Verhaltensregeln verabredet werden. Daneben brauche es Mechanismen, die bei etwaigen Zwischenfällen greifen. Neben dem Vorhandensein eines Beschwerdemanagements umfasse dies auch den Einsatz von speziell geschulten Teams, die in herausfordernden Situationen für die Menschen vor Ort ansprechbar sind (zur Relevanz von Gestaltungsmöglichkeiten am Beteiligungsverfahren selbst siehe Kapitel 2.6.2).
Diskutiert wurde obendrein die Herausforderung, auch jüngere Kinder zu beteiligen und zugleich den Kinderschutz zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen Förderung von Selbstständigkeit und dem Schutz vor möglichen Gefahren – wie Überforderung durch nicht angemessene Formate, Erwartungsdruck, Einflussnahme, Ausnutzen und Manipulation durch Erwachsene – seien oft schwer zu ziehen. Dieser Konflikt verdeutlicht den Bedarf an klaren Regelungen, um eine verantwortungsvolle Beteiligung zu ermöglichen, ohne das Risiko einer Gefährdung zu erhöhen.
Zusätzlich wurde betont, dass eine altersgerechte Partizipation entscheidend ist, um sowohl das Recht der Kinder auf Mitbestimmung zu wahren als auch ihre Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen. So kann beispielsweise eine Kinderschutz-Policy klare Richtlinien und Verfahren enthalten, die sicherstellen, dass insbesondere Kinder in allen Aktivitäten nach den Prinzipien des Safeguardings24 geschützt werden, vor allem in Bezug auf ihre physische und emotionale Sicherheit.
Exkurs: Demokratiefeindlichkeit in Beteiligungsstrukturen
Das Thema Demokratiefeindlichkeit wurde insbesondere im Rahmen der BundesJugendKonferenz 2024 stark diskutiert. Die jungen Teilnehmenden sahen deutliche Gefahren in den aktuellen politischen Umbrüchen und Entwicklungen. Denn diese würden nicht nur extremistische, insbesondere rechtspopulistische Narrative gesellschaftsfähiger machen, sondern auch den Bereich der Jugendbeteiligung explizit herausfordern. Zu nennen sind beispielsweise Vereinnahmungsversuche und Angriffe auf Jugendverbandsstrukturen oder menschenverachtende und demokratiefeindliche Aussagen, die in Beteiligungskontexten geäußert werden.
In den Debatten des NAP-Prozesses wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine Balance zu halten. So ist es einerseits wichtig, die Beteiligungsräume vor demokratiefeindlichen und insbesondere rechtsextremen Angriffen zu schützen. Andererseits ist es auch essenziell, aus der eigenen Blase von gleichen Ansichten und Überzeugungen herauszutreten und das Gespräch zu suchen. Junge Menschen, die tendenziell demokratiefeindliche Ansichten haben, sollten aus Sicht der NAP-Teilnehmenden nicht grundsätzlich von Formaten ausgeschlossen werden. Es bestünde die Gefahr, dass dadurch eine Abschottung und Radikalisierung befördert wird. Durch begleitende – stets reflektierte – Schutzkonzepte und klare Grenzsetzungen sei es möglich, sowohl respektvolle als auch kritische Diskussionen unterschiedlicher Anschauungsweisen und Haltungen beziehungsweise ein gemeinsames Engagement in sicherem Rahmen herzustellen.
Letztlich führe es nicht zum Ziel, junge Menschen mit den genannten Einstellungen kategorisch auszuschließen. Vielmehr sollte – so weit als möglich – das Gespräch mit ihnen gesucht werden. Anders verhält es sich mit Organisationen, die in ihren Aussagen und Überzeugungen insgesamt im rechtsextremen Spektrum oder anderen extremistischen Spektren zu verorten sind; oder bei Referierenden mit ähnlicher Anschauung. In diesem Fall wurde aus dem Kreis der NAP-Teilnehmenden eine ablehnende und ausschließende Haltung empfohlen.
Die NAP-Teilnehmenden hielten einen gemeinsamen Leitfaden für sinnvoll, um Orientierung für ein harmonisches Miteinander zu bieten, insbesondere in Gesprächen und Beteiligungsprozessen. Dieser sollte definieren, welche Aussagen respektvoll sind und sich an der Verfassung orientieren, sowie darauf hinweisen, wenn Äußerungen diskriminierend oder verletzend gegenüber anderen Menschen sind. Durch gemeinsame Gespräche wäre zusätzlich die Möglichkeit gegeben, Menschen mit unterschiedlichen Meinungen und Überzeugungen für Themen zu sensibilisieren – anstatt sie zu sanktionieren – und eine gesunde Diskussionskultur zu erlernen. Dafür bedarf es beispielsweise beauftragter Personen, die auf die Einhaltung der zuvor vereinbarten Regeln achten, die Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen und im Zweifel ins Gespräch eingreifen.
Im Austausch zum Thema Demokratiefeindlichkeit wurde darauf hingewiesen, dass alle genannten Gefahren und Ansätze nicht nur explizit für Beteiligungsprozesse ihre Gültigkeit haben. Sie lassen sich auch auf andere Bereiche übertragen, in denen sich junge Menschen aufhalten.
Wissen und Sensibilisierung
Neben den bisherigen Überlegungen ist die Qualifizierung von Fachkräften, aber auch allen anderen beteiligten Personen im Beteiligungskontext – wie Referierende, Betreuungspersonen, Organisationsteams – ein wichtiges Anliegen der NAP-Teilnehmenden (siehe auch Kapitel 2.8). Die involvierten Kräfte sollten fortgebildet und diskriminierungssensibel aufgestellt sein, um Sicherheit sowie das körperliche und emotionale Wohlbefinden junger Menschen in Beteiligungsprozessen ermöglichen zu können. Vorgeschlagen wurden zum Beispiel verpflichtende Mobbingpräventions- und Aufklärungsmaßnahmen, Schulungen für die Verwendung verständlicher Sprache, Informationskurse für eine Umsetzung barrierearmer Beteiligungsformate sowie Konzepte, die bei demokratiefeindlichen Aussagen und falschen Fakten greifen (siehe auch Kapitel 2.6). Der Logik des Safeguardings folgend, könnten insbesondere bei jungen Kindern auch Eltern und Betreuungspersonen einbezogen werden, um einen sicheren Rahmen für Beteiligung zu schaffen. Sie einzubinden fördere das Vertrauen und ermögliche es, kindliche Bedürfnisse besser wahrzunehmen.
2.4.3 Diversität und Beteiligung
Die junge Bevölkerungsgruppe zeichnet sich durch ein hohes Maß an Diversität aus. Diese Diversität bezieht sich hierbei nicht nur auf die natio-ethno-kulturelle Zugehörigkeit, sondern auch auf die soziale Klasse, Behinderung, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Weltanschauung und Religion.25
Dass sich die gesellschaftliche Vielfalt adäquat in Beteiligungsangeboten abbildet, ist eine im NAP-Prozess wiederholt formulierte Erwartung. Das Thema Diversität wurde insgesamt stark hervorgehoben und stellt ein Querschnittsthema dar, das die meisten der in zwei Jahren Aktionsplan gesetzten Schwerpunkte unmittelbar berührt. Der Blick der NAP-Teilnehmenden auf die Beteiligungslandschaften in Deutschland zeigt indes, dass Diversitätsansätze nicht überall verbreitet und selbstverständlich sind. Gerade die Mitwirkung marginalisierter Personen ist den Einschätzungen nach oft eingeschränkt. Zugleich ließe sich immer wieder eine Privilegierung nach Herkunft oder Bildungshintergrund in der Kinder- und Jugendbeteiligung beobachten.
Hürden erkennen und abbauen
Um marginalisierte Stimmen innerhalb der jungen Generation zu stärken und mehr Vielfalt in Beteiligungskontexten zu erreichen, wurden im NAP bedürfnisorientierte, barrierearme Angebotsplanungen sowie aufsuchende Formate zur Beteiligung als essenziell eingestuft. Das bedeutet, dass Maßnahmen so gestaltet sein sollten, dass sie keine Hindernisse aufweisen – wie zum Beispiel finanzielle, geografische oder sprachliche Barrieren – und somit für alle jungen Menschen zugänglich sind (siehe beispielsweise auch Kapitel 2.1, 2.2, 2.3, 2.4, 2.12).
Damit verbunden wurde ein Schwerpunkt darin gesehen, dass die Zugangsvoraussetzungen in Institutionen, Organisationen oder auch Vereinen kritisch hinterfragt werden. Dies umfasst die Identifikation sowie das Beseitigen von (unbeabsichtigten) Barrieren, die bestimmte Gruppen junger Menschen daran hindern, gleiche Chancen zu erhalten. Ziel ist es, das Bewusstsein für bestehende Diskriminierung und Ungleichheit zu schärfen und konkrete Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und Chancengleichheit umzusetzen.
Alle erreichen, aber wie?
Ein zentrales Thema war im NAP die Bedeutung von Peer-to-Peer-Ansätzen, also das Lernen von und die Erfahrungsweitergabe durch junge Menschen für junge Menschen (siehe auch Kapitel 2.2.1). Der Gedanke dabei: Personen aus ähnlichen Hintergründen könnten als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren eingesetzt werden, um den Zugang zur Zielgruppe zu erhöhen, ihr Interesse zu wecken und um die Hemmschwellen für die Teilnahme zu senken. Obendrein wurde im NAP angeregt, dass bei allen Beteiligungsformaten Diversität als leitendes Prinzip bei der Zusammensetzung der Beteiligten zu berücksichtigen sei. Hierbei seien auch passende Angebote für Personen zu unterbreiten, die sich zum ersten Mal engagieren.
Aus Sicht der NAP-Mitwirkenden sei die Nutzung genderneutraler Sprache sehr förderlich für eine breite Jugendbeteiligung. Für viele junge Menschen seien Pronomen wichtig, da sie oft Teil ihrer Selbstwahrnehmung und Identität sind. Daher wurde empfohlen, in den Formaten auf Pronomen zu achten und dafür zu sensibilisieren. Die korrekte Verwendung vermittele ein Gefühl des Respekts (für die verschiedenen Geschlechtsidentitäten), während falsche Pronomen ein Ablehnungsempfinden hervorrufen und den Beteiligungswillen mindern können. Wie eine Person gerne angesprochen werden möchte, sollte einigen NAP-Stimmen zufolge bereits im Anmeldeprozess offen erfragt werden. Potenziell unsichere Teilnehmende könnten so ermutigt werden, da diese Vorgehensweise auf ein entsprechendes Bewusstsein seitens der Verantwortlichen hinweisen würde.
2.4.4 Beteiligung inklusiv planen und gestalten
Die Frage, wie Kinder- und Jugendbeteiligung zugänglicher – sozusagen inklusiver26 – gestaltet werden kann, ist elementar und berührt als Querschnittsthema außerdem alle weiteren Themenbereiche im NAP-Dialogprozess. Ein Beteiligungsprozess mit dem Anspruch, die Vielfalt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Querschnitt erreichen und abbilden zu wollen, muss zwangsläufig einem inklusiven Ansatz folgen. Gleichzeitig haben alle Menschen das gleiche Recht, dabei zu sein, sich einzubringen und mitzugestalten. Inklusion ist ein Menschenrecht, das im Beteiligungskontext ebenfalls konsequent durchgesetzt werden sollte.
In der Praxis stellen sich Formate der Kinder- und Jugendbeteiligung nicht zuletzt für junge Personen mit Behinderung, Einschränkungen und/oder chronischen Erkrankungen oft als schwer zugänglich dar. Mangelnde Barrierefreiheit erweist sich dabei in vielerlei Hinsicht als eine Hürde für Beteiligung. Das gilt nicht nur in räumlicher beziehungsweise architektonischer Hinsicht, wenn etwa keine Rampen, Fahrstühle oder Blindenmarkierungen vorhanden sind. Auch sprachlich-kommunikative Barrieren können eine Herausforderung darstellen und sich negativ auf die Beteiligungschancen auswirken.
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen
Was braucht es, um Kinder- und Jugendbeteiligung offen zu gestalten? Wie sollte vorgegangen werden, damit alle jungen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Angeboten erhalten? Die NAP-Beteiligten haben mehrere Aspekte identifiziert: Zunächst muss die Finanzierung von Barrierefreiheit rechtzeitig eingeplant und im Kostenplan berücksichtigt werden (eine detaillierte Betrachtung der Aspekte Beteiligung und strukturelle Rahmenbedingungen findet sich in Kapitel 2.5). Eine auf Inklusion ausgerichtete Beteiligungspraxis erfordere ferner das aktive Einbeziehen all jener, die es am Ende „betrifft“. Das heißt: Die individuellen Bedarfe sollten bereits frühzeitig, möglichst konkret bei Einladungen und Anmeldeformularen abgefragt werden, um angemessen darauf reagieren zu können. Fragen wie „Worauf sollten wir achten? Was brauchst du, um dich bei der Veranstaltung wohlzufühlen?“ ermöglichten es dabei allen Personen mit oder ohne Einschränkungen, ihre Bedürfnisse zu äußern.
Flankiert werden sollte die Bedarfsabfrage von einer aussagekräftigen Informationspolitik im Vorfeld der Veranstaltung. Wie sind die Rahmenbedingungen? Was ist leistbar und was nicht? Was kann mit Blick auf Barrierefreiheit angeboten werden? Diese Transparenz seitens der Veranstaltenden biete die Möglichkeit, dass das Erscheinen der jungen Engagierten selbstständig mit eventuell zusätzlicher Unterstützung organisiert wird. Gleichzeitig müsse für die Teilnehmenden die Möglichkeit eingeräumt werden, so viele Informationen wie möglich vorab zu erhalten – auch um die Hürde der Anmeldung zu verkleinern.
Zentral ist überdies die Frage, wo Kinder- und Jugendbeteiligung umgesetzt wird. Gewählt werden sollten Orte, die für alle Menschen gleichsam gut zu erreichen und selbstbestimmt nutzbar sind. Zudem sollten diese gute Orientierung, kurze Wege und beispielsweise rollstuhlgerechte Toiletten oder Rückzugsorte bei Reizüberflutung bieten. Auch das Dolmetschen von Laut- in Gebärdensprache sowie zusätzliches Informationsmaterial in Leichter oder Einfacher Sprache wurden im Dialogprozess als wichtige Schritte hin zu mehr Barrierefreiheit und niedrigschwelliger Beteiligung beschrieben.
Grundsätzlich sollten Mitteilungen im gesamten Beteiligungsprozess einfach zu finden, zu erkennen und zu verstehen sein. Für Personen mit Einschränkungen sei eine barrierefreie Kommunikation unverzichtbar. Aber auch junge Mitwirkende, die die deutsche Sprache nur unzureichend beherrschten, können beispielsweise von solchen Maßnahmen profitieren. Ein Problem, das im Kontext von Beteiligung schließlich immer wieder anzutreffen ist, ist das der (komplizierten) Sprache und Kommunikation (siehe auch Kapitel 2.2).
Zugänge ermöglichen, Barrieren im Blick behalten
Einiges lässt sich in Bezug auf Inklusion schnell umsetzen, für anderes braucht es dagegen mehr Ressourcen. Daran anknüpfend wurde im NAP der Bedarf nach mehr Fördermitteln beziehungsweise einer allgemein besseren finanziellen Unterstützung für Barrierefreiheit artikuliert. Gleichzeitig müssen die verantwortlichen Akteurinnen und Akteure offen und sensibel sein, um Beteiligung inklusiver und diverser zu gestalten (mehr zum Thema Qualifizierung von Fachkräften, Politik und Verwaltung in Kapitel 2.8). Verbände, Vereine oder Selbstvertretungen, die über die notwendigen Kompetenzen verfügen, könnten hier die entsprechende Wissensvermittlung übernehmen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Barrierefreiheit sollte gemeinsam als Team und von allen umgesetzt werden. Deswegen sollten bei Beteiligungsformaten alle Dienstleistenden geschult und ihr Bewusstsein für das Thema geschärft werden – damit von Check-in bis zum Catering Barrieren abgebaut und Bedürfnisse erkannt und mitgedacht werden.
Die Ergebnisse im NAP verdeutlichen, dass inklusives Planen und Umsetzen von Beteiligung eine Chance und einen Gewinn für alle darstellt. Es fördert eine breitere Beteiligung auch auf lange Sicht. Perspektiven von bisher eher Unbeteiligten oder „unsichtbaren“ Gruppen werden wirksamer aufgegriffen und es wird eine demokratischere Auseinandersetzung mit Themen erreicht. Dabei ist es am Ende eine Frage der Ressourcen, der Haltung und Methode, wie inklusiv und erfolgreich eine Beteiligung gelingen kann.
Fußnoten
20. Diskriminierung und Vorurteile, die auf der sozialen Klasse einer Person basieren
21. Black, Indigenous, People of Color
22. Trans, inter, nichtbinäre und agender Personen (Menschen außerhalb binär-cisgeschlechtlicher Normen)
23. In Abgrenzung zu dem Begriff Safe Spaces, der eine ideale, jedoch unrealistische Abwesenheit von Risiken suggeriert, wird der Begriff Safer Spaces verwendet. Dabei wird anerkannt, dass es keine absolute Sicherheit geben kann, jedoch versucht wird, Risiken zu minimieren. Außerdem werden Anwesende aufgefordert und gefördert, Unsicherheiten anzusprechen, auf Probleme zu reagieren und dadurch aktiv daran zu arbeiten, ein Bewusstsein für potenzielle Probleme zu erlangen.
24. Safeguarding umfasst präventive Maßnahmen, die darauf abzielen, Kinder vor Vernachlässigung und anderen Gefahren zu schützen.
25. Vgl. Deutscher Bundestag (2024): 17. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. BT-Drucksache 20/12900, S. 6.
26. Der Begriff Inklusion wurde im NAP-Prozess insbesondere mit jungen Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen in Zusammenhang gebracht.