Kapitel 2.7

2.7 Kompetenzen und Befähigung junger Menschen

Selbst wenn junge Menschen bei Beteiligungsprozessen bedarfsgerecht begleitet und die Prozesse zielgruppengerecht gestaltet werden, benötigen junge Menschen aus Sicht der NAP-Mitwirkenden bestimmte Kompetenzen und Wissen, um gleichberechtigt an Beteiligungsprozessen mitwirken zu können. Denn potenziell besteht zwischen den jungen Menschen untereinander und zwischen den jungen Menschen und Erwachsenen eine Ungleichheit im Vorwissen und in den Vorerfahrungen (beispielsweise zu Verwaltungsabläufen).

Die NAP-Ergebnisse machen deutlich: Um dem Anspruch gerecht zu werden, dass Kinder- und Jugendbeteiligung auf allen Ebenen und für alle jungen Menschen voraussetzungsarm möglich ist, müssen diese zur Teilnahme befähigt werden. Beteiligung braucht demnach Empowerment29. Einerseits beinhaltet dies die sozialen Kompetenzen, die in einem potenziell kontrovers geführten Aushandlungs- und Diskussionsprozess mit anderen jungen Menschen und den erwachsenen Gegenübern benötigt werden. Andererseits ist Wissen über das Verfahren selbst sowie über das Thema der Beteiligung relevant. Vor allem bei Beteiligungsprozessen auf Bundes-, Landes- oder EU-Ebene stehen oft übergeordnete und praxisfern wirkende Themenkomplexe, politische Prozesse oder Gesetzesvorhaben auf der Tagesordnung.

Im Sinne einer ressortübergreifenden Kinder- und Jugendpolitik beziehungsweise -beteiligung sollten Beteiligungsprozesse sich nicht nur mit genuinen Kinder- und Jugendthemen befassen. Beteiligungsprozesse können inhaltliche Schwerpunkte haben, die zwangsläufig weiter von der Lebenswelt junger Menschen entfernt sind, Vorwissen erfordern und mit Diskursen einhergehen, die auf einer abstrakten Ebene geführt werden. Eine begleitende Fachkraft spielt hierbei eine Schlüsselrolle (siehe auch Kapitel 2.6). Aber welche Kompetenzen und Skills, welches Wissen brauchen junge Menschen, um sich zu beteiligen? Und welche Formate eignen sich zur Qualifizierung?

2.7.1 Empowerment und Selbstwirksamkeit: Fit für Beteiligung

Die Partizipation junger Menschen erfordert ein Verständnis des thematischen Gegenstands der Beteiligung, beispielsweise über die Inhalte des jeweiligen Politikfelds, sowie über dessen Akteurinnen und Akteure, Strukturen und Verfahren, um sich beteiligen zu können. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten sind auch die politischen Prozesse und Grenzen der Gestaltungsmacht, wie sie etwa durch Zuständigkeiten im Verwaltungshandeln entstehen, kennenzulernen und zu beachten. Die Ergebnisse des NAP-Prozesses beziehen sich an dieser Stelle vor allem auf die politische Ebene, könnten aber auch in andere Bereiche übertragen werden.

Welches Wissen braucht Beteiligung?

Die Befähigung junger Menschen zur Beteiligung sollte nicht nur die Vermittlung von faktischem Wissen zu Prozessen und Strukturen des Kontextes, innerhalb dessen Beteiligung stattfindet, umfassen. Genauso sollte auch geklärt und vermittelt werden, welches Verständnis von Beteiligung dem Projekt beziehungsweise dem Prozess zugrunde liegt, welche Strukturen und Prozesse der Beteiligung hier Anwendung finden und welche Rolle junge Menschen dabei einnehmen. Vor allem sollte vorab geklärt werden: Können junge Menschen mitentscheiden oder beraten sie? Welche Spielräume und Grenzen der Beteiligung bestehen? Welche Werte und Haltung liegen dem Beteiligungsprozess zugrunde? Wie lange brauchen Entscheidungsprozesse in Politik und Verwaltung und wie verhält sich diese zeitliche Dimension zum Beteiligungsprozess? Welche Umgangsnormen herrschen und wie können junge Menschen ihre Meinungen im ihnen gegebenenfalls unbekanntem Umfeld von Politik und Verwaltung artikulieren? Welche Diskussionskultur herrscht – sind Nachfragen in Ordnung?

Wie bereits an mehreren Stellen erwähnt, kann gerade spezifisches Fachvokabular eine Hürde für Beteiligung sein. Die spezielle Verwaltungssprache kann, so die Rückmeldungen im NAP-Prozess, auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einschüchternd wirken sowie Unsicherheiten bezüglich des eigenen Verhaltens und der eigenen Rolle im Prozess verstärken. Es sollte deshalb eine zielgruppengerechte Ansprache erfolgen (siehe auch Kapitel 2.2).

Weiter wurde empfohlen, zielgruppengerechte Informationsmaterialien vorbereitend zum Partizipationsprozess zur Verfügung zu stellen. Um gezielt Wissen vermitteln zu können, sollten dazu im Vorfeld Vorwissen und Vorerfahrungen der zu beteiligenden Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen abgefragt werden. So beschäftigt beispielsweise beteiligungserfahrene junge Menschen, die eigene Initiativen zur Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrem Umfeld starten möchten, die Frage, wie und wo sie für ihr Anliegen Förderung bekommen könnten. Junge Engagierte, die schon einen Schritt weiter sind und eine solide Grundlage ihrer Beteiligungsinitiativen wünschen, möchten eher Wissen über Vereinsrecht und damit zusammenhängende Themenfelder erlangen. Kinder, Jugendliche und junge Menschen, die jedoch erstmals an einem Beteiligungsprozess teilnehmen, äußerten den oben bereits benannten Bedarf nach Grundwissen zu Strukturen, Verfahren und Akteurinnen und Akteuren sowie der Klärung ihrer Rolle im Prozess.

Welche Kompetenzen braucht Beteiligung?

Nicht nur Wissen, auch Kompetenzen sind wichtig, um sich beteiligen zu können. Dabei kann ein pädagogisch begleiteter Partizipationsprozess selbst zur Erlangung von Schlüsselkompetenzen (beispielsweise Geduld, Respekt, die Bereitschaft zum Zuhören oder das Aushalten anderer gegebenenfalls konträrer Positionen) beitragen. Beteiligung sei, wie oben bereits genannt und im NAP-Prozess formuliert, demnach immer auch ein Lernprozess für alle Beteiligten.

Als im Beteiligungsprozess empfohlene Fähigkeiten wurden in den NAP-Formaten unter anderem klassische Projektmanagementkompetenzen, wie sie zur Erarbeitung und Präsentation von Inhalten gebraucht werden, oder auch das Verfassen von Stellungnahmen genannt. Rhetorik und das strukturierte Vorbringen von Bedarfen und Anliegen vor größeren Gruppen und Gremien stellten darüber hinaus Kompetenzen dar, die benötigt würden. Als entscheidend dabei wurde keine einzelne konkrete Fähigkeit hervorgehoben, sondern unter anderem der Mut beziehungsweise die Ermutigung von außen, um sich selbstsicher im Beteiligungsprozess einzubringen. Große Veranstaltungen, Gremien oder schon bestehende feste Gruppen in Beteiligungsprozessen könnten einschüchternd wirken. Umso wichtiger sei es also, dass junge Menschen ermutigt werden, sich zu beteiligen und zu Wort zu melden. Eine wichtige Rolle sollte dabei die Begleitung von Beteiligung durch eine pädagogische Fachkraft einnehmen (siehe Kapitel 2.6). Weiterhin müssen junge Menschen darin gestärkt werden, ihre Engagementverpflichtungen mit Schule, Ausbildung, Studium und Freizeitaktivitäten in Einklang zu bringen, um Mehrfachbelastungen und Überforderung zu verhindern.

Neben Wissen, Kompetenzen und Mut wurden Selbstwirksamkeitserfahrungen als weiterer wichtiger Faktor des nachhaltigen Empowerments zur Beteiligung genannt. In den Ergebnissen des NAP-Prozesses zum Themenfeld Befähigung zeigt sich, dass eine Balance zwischen dem Grad der Befähigung junger Menschen und der Niedrigschwelligkeit von Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden sollte: Wenn der Prozess aufgrund komplexer Inhalte nicht niedrigschwelliger gestaltet werden kann, sollten junge Menschen so weit befähigt werden (und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden), dass sie sich auf Augenhöhe beteiligen können.

2.7.2 Gestaltung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für junge Menschen

Hinsichtlich der Gestaltung und Umsetzung von Qualifizierungsmaßnahmen für junge Menschen in Beteiligungsformaten wurden vielfältige Aspekte im NAP-Prozess genannt.

Grundsätzlich benötige eine Befähigung zur Beteiligung, laut Mitwirkenden im NAP-Prozess, aufgrund der (alters)spezifischen Bedarfe von Teilnehmenden eigens gestaltete und auf den jeweiligen Beteiligungskontext zugeschnittene Maßnahmen. Darüber hinaus wurde ein möglichst praxisnaher und interaktiver Ansatz bei Qualifizierungsmaßnahmen empfohlen. Diese sollten zudem zeitlich getrennt vom eigentlichen Beteiligungsprozess stattfinden. Inhaltliche Schwerpunkte von Qualifizierungsmaßnahmen sollten auf anwendungsorientiertem Know-how und Kompetenzen liegen und nicht auf der Vermittlung von theoretischem oder abstraktem Wissen zu Beteiligung. Es könnten zum Beispiel „Baustellen“ und Fragen aus der Praxis bearbeitet werden. Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang unter anderem ein methodisches Baukastensystem für Qualifizierungen, das von den Teilnehmenden auf den jeweils eigenen Praxiskontext angepasst werden kann. Ziel der Qualifizierungsmaßnahmen sollte, neben einer Befähigung junger Menschen, auch die Stärkung der intrinsischen Motivation der beteiligten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, sich einzubringen.

Schon bei einer Qualifizierungsmaßnahme für Beteiligung im Vorfeld sollte die Grundlage für ein respektvolles Miteinander gelegt und eine wertschätzende Atmosphäre in der Gruppe der zu beteiligenden jungen Menschen geschaffen werden. Dazu gehöre, dass die Beteiligten hinsichtlich möglicher Diskriminierungen im Beteiligungsprozess sensibilisiert werden. Weiterhin bestand die Empfehlung, in Vorbereitung auf den Beteiligungsprozess den Umgang mit möglichen populistischen, extremistischen, demokratie- und menschenfeindlichen Meinungsäußerungen und Anfeindungen zu diskutieren und zu klären. Vorgeschlagen wurde, dass hierzu ein Leitfaden zum Umgang zur Verfügung gestellt werden
könnte (siehe auch Kapitel 2.4).

Um ein Gefühl der Gruppenzugehörigkeit zu fördern, sollten auch der Austausch und die Vernetzung unter den Teilnehmenden außerhalb der eigentlichen Qualifizierungsinhalte angeregt werden. Dies könnte zum Beispiel am Abend nach einem Workshop geschehen und gleichzeitig dem Erfahrungsaustausch dienen. Eine lokale Vernetzung und ein erstes Kennenlernen könnten auch im Vorfeld über digitale Tools erfolgen. Dies könnte den Einstieg und Kennenlernprozess für junge Menschen erleichtern und dabei helfen, eventuelle Hemmschwellen abzubauen. Generell wurde empfohlen, Qualifizierungen nicht online, sondern möglichst in Präsenz durchzuführen, da eine „Online-Müdigkeit“ unter jungen Menschen herrsche.

Die Orte, an denen die Qualifizierungen stattfinden, sollten zielgruppengerecht sein und nicht ein zu formelles oder repräsentatives Ambiente vermitteln, das einschüchternd auf Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene wirken könnte. Als Beispiel für einen geeigneten Ort wurden Jugendherbergen genannt.

Die Umsetzung der Qualifizierung könnten Fachkräfte, externe Expertinnen und Experten mit diversen Hintergründen oder beteiligungserfahrene junge Menschen mit methodischer Expertise übernehmen. Unabhängig davon sollte Peer-to-Peer-Austausch grundsätzliches Element einer Qualifizierung sein, da hier ein unmittelbarerer Zugang zur Zielgruppe vorhanden wäre. Wertschätzung für Engagement und Beteiligung sollte im Nachgang zusätzlich durch eine Teilnahmebescheinigung ausgedrückt werden. Wie im Beteiligungsprozess selbst müssten auch bei Qualifizierungsmaßnahmen im Vorfeld die individuellen Ressourcen der jungen Menschen hinsichtlich Zeit, Geld und Mobilität berücksichtigt werden (siehe auch Kapitel 2.3).

Fußnoten

29. Empowerment heißt Menschen zu befähigen, ihre Interessen selbstverantwortlich und selbstbestimmt vertreten zu können.

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