Lang wurde es geplant und endlich ist es umgesetzt worden. Zum 01.10.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von 10,45 € auf 12 € erhöht. Die Erhöhung war für unseren Bundeskanzler Olaf Scholz DAS Wahlkampfversprechen, welches er und seine Mitregierenden nun umsetzten konnten. Wir haben uns gefragt, was das genau für uns heißt und wer davon eigentlich profitiert. Fast zeitgleich zur Erhöhung haben wir eine enorme Inflation und steigende Energiekosten. Reicht da die Erhebung auf 12 €?
Was heißt Mindestlohn?
Die meisten Arbeitnehmer*innen bekommen pro Arbeitsstunde einen bestimmten Stundenlohn. Je nach Branche und Firma kann dieser schwanken. Damit Arbeitnehmer*innen nicht beliebig wenig verdienen dürfen, wurde der gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Hierdurch wird per Gesetz vorgeschrieben, was ein Unternehmen mindestens pro Stunde zahlen muss. Weiter nach oben geht natürlich immer. Durch das Gesetz soll die Ausbeutung von Arbeitskräften verhindert und Schwarzarbeit weitestgehend minimiert werden.
Der gesetzliche Mindestlohn wurde erstmals 2015 eingeführt und seitdem jährlich angepasst. Der Sprung von 10,45 € auf 12 € war bislang der Größte seit der Einführung.
Wer profitiert davon?
Mit der Einführung des neuen Mindestlohns bekommen 6,2 Millionen in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer*innen mehr Geld. Das sind doppelt so viele Menschen, die im Vergleich zur Einführung 2015 von dem neuen Gesetz profitieren. Damals wurde der Mindestlohn gerade mal auf 8,50 € festgelegt. Von der aktuellen Erhöhung profitieren besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland. 19,4 % aller erwerbstätigen Frauen bekommen nun für ihre Arbeit mehr Geld. In Ostdeutschland profitieren 22 % und somit mehr als jede fünfte erwerbstätige Personen von der Erhöhung.
Insbesondere Angestellte des Gastgewerbes, also z.B. in Gaststätten, Hotelbetrieben und Cateringunternehmen, verdienen seit dem 01.10.2022 mehr. Knapp 60 % der Beschäftigten im Gastgewerbe haben vorher für weniger als 12 Euro die Stunde gearbeitet. Nachfolgend kommt die Land- und Forstwirtschaft, in der 46 % aller Beschäftigten seit dem 1. Oktober mehr verdienen. Auch bei 29 % der Menschen, die im Verkehr und der Lagerung tätig sind, erhöht sich der Lohn.
Aber es gibt auch Menschen, die nicht davon profitierten.
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns betrifft jedoch nicht alle, die den Mindestlohn erhalten. Das liegt daran, dass der Mindestlohn für einige Branchen separat verhandelt und festgelegt wird. Das nennt man „Branchenmindestlohn“. Dazu gehören das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk, die Pflegebranche, Gerüstbauer*innen, Gebäudereiniger*innen und Menschen, die in der Leiharbeit tätig sind.
In keiner dieser Branchen darf jedoch weniger gezahlt werden, als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht.
Wichtig zu wissen, der gesetzliche Mindestlohn gilt weiterhin NICHT für:
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Auszubildende
- Praktikant*innen im Pflichtpraktikum/Orientierungspraktikum für höchstens 3 Monate
- Langzeitarbeitslose
- Selbstständige
- Ehrenamtliche
Wo liegt jetzt die Grenze bei Mini- und Midijobs?
Zeitgleich zum Mindestlohn wurde auch die Verdienst-Obergrenze von Mini- und Midijobs erhöht. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der die Beschäftigten keine Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen. Der Arbeitnehmer*innen dürfen jedoch nicht über einen bestimmten Betrag verdienen („Entgeltgeringfügigkeit“) oder mehr als 3 Monate am Stück bzw. 70 einzelne Tage im Jahr arbeiten („Zeitgeringfügigkeit“).
Unter einem Midijob versteht man Beschäftigungen, bei denen der Verdienst zwischen 520 € und 1.600 € liegt. Dies ist der sogenannte „Übergangsbereich“. Midijobber zahlen verringerte Arbeitnehmerbeiträge, sind aber umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert.
Eigentlich können Mini- und Midijobber, zeitgeringfügige Beschäftigungen ausgenommen, so viele Stunden arbeiten wie sie wollen. Jedoch bedeutet dabei mehr arbeiten auch weniger Geld pro Stunde verdienen, da die Verdienst-Obergrenze eingehalten werden muss. Damit Minijobber auch nach Erhöhung des Mindestlohnes weiterhin durchschnittlich 10 Stunden die Woche arbeiten und insgesamt tatsächlich mehr Geld verdienen können, wurde mit der Erhöhung des Mindestlohns beschlossen, dass sich die Verdienst-Obergrenze von Mini- und Midijobs an 10 Stunden Wochenarbeitszeit zum Mindestlohn orientieren soll. Der vorher auf 450 € beschränkte Minijob wurde daher auf 520 € angehoben.
Auch der Übergangsbereich des Midijobs wurde von 1.300 € auf 1.600 € angehoben, sodass die Beschäftigten insgesamt mehr verdienen können.
Die Inflation
Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns war längst überfällig und ein sehr wichtiger Schritt der Ampelkoalition. Der Mindestlohn soll sicherstellen, dass Menschen, die arbeiten gehen, auch ohne Hilfe vom Staat ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Jedoch bleibt durch die momentan ansteigende Inflation am Ende nicht viel mehr Geld übrig. Energie- und Lebensunterhaltungskosten nahmen die letzten Monate schlagartig zu. Menschen, die zuvor für den bis zum 30.09. geltenden Mindestlohn gearbeitet haben, konnten schon ohne die massiven Preissteigerungen oftmals ohne weitere finanzielle Unterstützungen ihr Leben nur schwer finanzieren. Jetzt kommt zwar mehr Geld auf das Konto, aber es geht auch mehr wieder runter.
Reicht aufgrund der erwähnten Preissteigerungen in sämtlichen Lebensbereichen die Anhebung auf 12 €? Wie seht ihr das? Und seid ihr von der Erhöhung betroffen?
Liebe Grüße
Elisabeth
Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-faq-1688186 (Letzter Aufruf: 18.10.2022)
https://www.dgb.de/schwerpunkt/minijob (Letzter Aufruf: 20.10.2022)
https://www.verdi.de/service/fragen-antworten/++co++6b81f22a-0c18-11e4-a125-5254008a33df (Letzter Aufruf: 21.10.2022)
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/12/PD21_586_62.html (Letzter Aufruf: 21.10.2022)
https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex/_inhalt.html (Letzter Aufruf: 21.10.2022)
https://www.dgb.de/schwerpunkt/mindestlohn (Letzter Aufruf: 21.10.2022)


