Wusstet Ihr, dass eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich eine Straftat ist und im Strafgesetzbuch geregelt wird? Wer gegen das Abtreibungsrecht verstößt, kann mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsentzug bestraft werden. Zwar gibt es eine Reihe von Ausnahmen, die eine legale Abtreibung ermöglichen, dennoch gilt eine schwangere Person, die unrechtmäßig abtreibt, in Deutschland als kriminell. Der §218 StGB, der das Abtreibungsrecht regelt, und die hinter diesem Paragrafen stehenden gesellschaftlichen Werte werden von vielen inzwischen als überholt wahrgenommen. Im letzten Wahlprogramm der SPD stand sogar, dass Abtreibung nicht ins Strafgesetzbuch gehört. Auch Grüne und Linke stehen dieser Idee offen gegenüber, wobei es bisher nicht Teil ihrer Parteiprogramme ist.
Wer entscheidet?
Hinter dieser Diskussion steht die Frage, wer eigentlich über einen schwangeren Körper entscheiden darf. Die schwangere Person selbst oder der Staat? Inwiefern soll der Staat ungeborenes Leben schützen? Was wiegt mehr – das ungeborene Leben oder das Recht auf Selbstbestimmung jeder Schwangeren über den eigenen Körper?
Dies sind Fragen, die derzeit nicht nur in Deutschland emotional diskutiert werden. Die Ampel-Koalition hat im Sommer eine klare Richtung in dieser Debatte eingeschlagen. So wurde der Paragraf 219a ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
Seit Juli 2022 darf über Abbrüche frei informiert werden
Der Paragraf stellte „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“ unter Strafe. Wobei es faktisch gar nicht um Werbung ging, sondern darum, ungewollt Schwangere über ihre Optionen zu informieren. Das sogenannte „Werbeverbot“ war in der Realität ein Informationsverbot: Ärzt*innen durften ihre Patient*innen nicht über ihre Beratungen und Abbruchmethoden aufklären. Sie wurden somit daran gehindert, sachgerechte Information über Abtreibung auf ihren Internetseiten bereitzustellen. Taten sie es trotzdem, mussten sie teilweise langwierige Gerichtsverfahren auf sich nehmen. Schwangeren wurde somit jahrelang die Möglichkeit verwehrt, niedrigschwellig an für sie wichtige Informationen zu gelangen.
Dies hat sich nun geändert, der Paragraf ist gefallen und Ärzt*innen dürfen informieren, ohne Gefahr zu laufen, gegen Gesetze zu verstoßen.
Die Diskussion geht weiter
Was sich nicht geändert hat, ist, dass eine Abtreibung laut §218 in Deutschland grundsätzlich weiterhin eine Straftat darstellt. Demnach sind Abbrüche nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt: die Betroffene darf maximal in der 12. Wochen schwanger sein und muss sich während dieser Zeit in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Außerdem ist eine Abtreibung zulässig, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande kam oder eine Geburt eine ernsthafte Gefahr für das Leben der Schwangeren darstellen würde. Erfüllt man keine der Voraussetzungen, wird eine Abtreibung mit Geld- oder sogar Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft. Auch übernehmen die Krankenkassen die Kosten der Abtreibung nur dann, wenn eine sogenannte medizinische Indikation vorliegt. Das bedeutet, dass die meisten Schwangeren die Abtreibung selbst bezahlen müssen.
Was würde die Streichung von §218 konkret bedeuten?
Rechtlich gesehen bedeutet dieser Schritt erst mal, dass Abtreibungen nicht mehr illegal wären und damit nicht mehr unter Strafe stünden. Bestimmte Voraussetzungen und Regeln müssten dann an anderer Stelle festgehalten werden – zum Beispiel im Bürgerlichen Gesetzbuch. Wahrscheinlich würde sich dadurch auch in der Gesellschaft die Diskussion verschieben. Da Schwangerschaftsabbrüche bisher strafbar sind, sind sie in der Gesellschaft stark stigmatisiert. Das fängt schon in der medizinischen Ausbildung an, in der Abtreibungen meist tabuisiert und kaum behandelt werden. Dadurch ist das Angebot an Praxen, die sie anbieten, sehr gering. In Bayern gibt es z. B. gerade mal acht davon. Viele Betroffene müssen weite Reisen auf sich nehmen, um abzutreiben.
Abtreibungsgegner*innen machen Druck
Auch der Druck von Abtreibungsgegner*innen spielt hier eine Rolle. Ärzt*innen, die den Eingriff durchführen, werden teilweise bedroht, Patient*innen wird aufgelauert. Dies hat zur Folge, dass einige schwangere Personen den Abbruch lieber stillschweigend, möglichst unauffällig und auf illegale Weise durchführen, z. B. mit Abtreibungspillen aus dem Internet.
Wie regeln unsere Nachbarländer das Thema?
In den meisten Ländern weltweit ist das Thema Abtreibung ähnlich wie in Deutschland geregelt: Abtreibungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, es gibt aber bestimmte Bedingungen und Fristen, in denen sie ermöglicht werden. Dennoch gibt es einige Länder mit einer liberaleren Gesetzgebung, die Deutschland als Vorbild dienen könnten. Besonders aktuell ist das Thema gerade in den USA. Dort hat das oberste Gericht im Juni dieses Jahres eine historische Grundsatzentscheidung getroffen und das bisherige Recht auf Abtreibung gekippt. Alle 50 Bundesstaaten dürfen ab sofort eigene Abtreibungsgesetze erlassen – viele sind sehr restriktiv ausgefallen. In konservativ regierten Bundesstaaten wurde die Abtreibung teilweise ganz verboten – oder faktisch unmöglich gemacht. Für viele Betroffene in den USA bedeutet das vor allem eins: Rechtsunsicherheit und teilweise die Notwendigkeit, für eine Abtreibung in andere Bundesstaaten reisen zu müssen. Vielen wurde mit dieser Entscheidung das Recht genommen, selbstbestimmt über ihren Körper und ihre Gesundheit zu entscheiden.
EU-Resolution
Die neue Gesetzeslage aus den USA wurde von vielen EU-Staaten heftig kritisiert – auch viele deutsche Politiker*innen sprachen sich dagegen aus. Vor diesem Hintergrund brachten einige Abgeordnete des EU-Parlaments im Juli einen Vorschlag ein: das Recht auf Abtreibung in die EU-Charta aufzunehmen. Diese Entscheidung wäre dann für alle EU-Mitglieder bindend. Die EU-Länder, die bisher eine restriktive Abtreibungspolitik verfolgen, dazu gehören z. B. Polen oder Malta, müssten dann ihre Gesetze ändern. Spoiler: dass dies wirklich in der Charta festgeschrieben wird, ist vor dem Hintergrund des Einstimmigkeitsprinzips in der EU extrem unwahrscheinlich. Insofern war die Idee wohl eher symbolisch zu verstehen – als Zeichen an die USA, dass eine solche Abtreibungspolitik abgelehnt wird.
FAZIT: Das Thema bleibt aktuell
Während es in Deutschland derzeit eine Tendenz zu einem liberaleren Abtreibungsrecht gibt, geht es in anderen Ländern in die entgegengesetzte Richtung und Abreibungen werden eher eingeschränkt.
Auch in Deutschland ist es unwahrscheinlich, dass §218 in wirklich abgeschafft wird. Die FDP als Teil der derzeitigen Regierung ist dagegen; und eine Gesetzesänderung braucht eine breite Zustimmung.
Das Thema ist hochemotional – es spielen eigene Wertvorstellungen, Prioritäten und auch historische Aspekte wie Rollenbilder und Religion eine große Rolle.
Wie seht ihr das, was ist eure Meinung dazu? Sollen Abtreibungen entkriminalisiert werden? Gehört der §218 abgeschafft oder ist er ein sinnvoller Kompromiss?
Eure Elisabeth
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html zuletzt abgerufen am: 12.09.2022
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-nach-218-strafgesetzbuch-81020 zuletzt abgerufen am: 11.09.2022
https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/supreme-court-kippt-abtreibungsrecht-101.html zuletzt abgerufen am: 11.09.2022
https://www.youtube.com/watch?v=HGMRMOcvlDM zuletzt abgerufen am: 11.09.2022
https://katapult-magazin.de/de/karten/artikel/wer-abtreiben-will-macht-es-auch-illegal/schwangerschaftsabbrueche-deutschland.jpg zuletzt abgerufen am: 12.09.2022
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf zuletzt abgerufen am: 11.09.2022
https://www.gwi-boell.de/de/2021/05/06/um-den-paragraf-218-tatsaechlich-abschaffen-zu-koennen-muessen-wir-eine-alternative zuletzt abgerufen am: 12.09.2022
https://www.linksfraktion.de/presse/pressemitteilungen/detail/weg-mit-dem-218-fuer-das-recht-auf-selbstbestimmte-schwangerschaft/ zuletzt abgerufen am: 12.09.2022


