Inklusion an Schulen – ein Menschenrecht

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Eine Grupper junger Menschen steht um eine Tischtennisplatte.

Immer wieder wird in den Medien und in der Politik über Inklusion an Schulen gesprochen. Es stellt sich hierbei die Frage, wie erfolgreich Inklusion an Regelschulen umgesetzt wird.

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN) bzw. ein internationaler Vertrag, zu dessen Einhaltung sich die unterzeichnenden UN-Mitgliedsstaaten verpflichten. Er schreibt vor, die Rechte behinderter Menschen zu gewährleisten, zu schützen und zu fördern. In Deutschland kam die UN-BRK im Jahr 2009 in Kraft.

Artikel 24 gibt vor, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Bildung haben. Dabei soll die Teilnahme am allgemeinem Bildungssystem gewährleistet sein. Lehrer:innen und andere Fachkräfte sollen geschult werden, um inklusive Arbeit gewährleisten zu können. Insbesondere das Bewusstsein für Behinderungen soll dabei geschärft werden. Betont wird, dass das Recht auf Bildung auf der Grundlage von Chancengleichheit und ohne Diskriminierung erfolgen soll.

Die UN-BRK spielt also eine zentrale Rolle dabei, dass die Rechte behinderter Menschen festgeschrieben werden.

Nationale Umsetzung: Wird das Recht auf inklusive Bildung eingehalten?

Die Umsetzung der Konvention wird weltweit durch den UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen überwacht. Das Gremium setzt sich aus 18 Expert:innen mit Behinderungen zusammen.

Im August 2023 prüfte der UN-Fachausschuss bereits zum wiederholten Mal, wie Deutschland die UN-BRK umsetzt. Die Monitoring-Stelle kritisierte vor allem die Aufrechterhaltung der Förderschulen. Zudem würden behinderte Menschen inklusiv zu wenig berücksichtigt werden.

Auch meine persönlichen Erfahrungen mit Inklusion an Regelschulen zeigen, dass diese nicht immer gelingt. Von der 5. bis zur 9. Klasse bin ich auf ein Gymnasium gegangen, an dem ich überwiegend schlechte Erfahrungen mit Inklusion gemacht habe: Viele Lehrer:innen sind nicht auf meine Behinderung eingegangen. Als hörgeschädigte Schülerin musste ich lernen, mich für meine Rechte einzusetzen, wobei ich mich teilweise nicht ernst genommen fühlte. Oft war ich verletzenden Aussagen ausgesetzt. Deshalb war die Unterstützung meiner Mutter, meine Rechte zu erkämpfen, unverzichtbar.

Auch das Verhältnis zu meinen Mitschüler:innen war während dieser Zeit oft von indirektem Mobbing, zum Beispiel von Ausgrenzung, geprägt. Bei mir haben sich dadurch vor allem soziale Ängste entwickelt, mit denen ich noch heute zu kämpfen habe. In der 9. Klasse habe ich mich dazu entschieden, auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Hören zu wechseln. Für mich war die Zeit an der Förderschule wie Urlaub machen, da ich mich nicht erklären musste. Auch von meinen Mitschüler:innen habe ich mich verstanden und akzeptiert gefühlt.

An dieser Förderschule gibt es kein Angebot, das die Sekundarstufe II umfasst. Deswegen konnte ich diese Schule nur bis zur 10. Klasse besuchen. Ich habe meinen erweiterten Realschulabschluss gemacht. Zurzeit besuche ich die 12. Klasse an einer Regelschule und möchte das Abitur machen. Zwar gelingt Inklusion hier besser, jedoch muss ich mich auch hier wieder selbst für meine Rechte einsetzen.

Wenn Inklusion im schulischen Bereich scheitert, kann dies für die Betroffenen große Belastungen und Probleme mitbringen. Die Vorgaben der UN-BRK müssen endlich für alle umgesetzt werden. Jede:r hat das Recht auf eine chancengerechte Teilhabe am allgemeinem Schulsystem. Dabei sollte jede:r unbedingt gute Erfahrungen machen.

Quellen:

Deutsches Institut für Menschenrechte, Artikel „Menschenrechtsinstitut bemängelt Stagnation bei Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland“: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuelles/detail/menschenrechtsinstitut-bemaengelt-stagnation-bei-umsetzung-der-un-behindertenrechtskonvention-in-deutschland [Letzter Zugriff am 20.03.2024]

Deutsches Institut für Menschenrechte, Artikel „Die UN-Behindertenrechtskonvention“: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CRPD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf [Letzter Zugriff am 20.03.2024]

Deutsches Institut für Menschenrechte, Artikel „Staatenprüfverfahren“: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/abteilungen/monitoring-stelle-un-behindertenrechtskonvention/staatenpruefverfahren [Letzter Zugriff am 28.03.2024]

19 Jahre alt, Schülerin

Ich bin Elina und habe mich in den letzten Jahren immer mehr mit Ableismus und Inklusion im Zusammenhang mit meiner Behinderung beschäftigt. Mit diesen Themen habe ich mich intensiv in meiner Facharbeit (12. Klasse) auseinandergesetzt. Besonders inspirierend ist für mich Luisa L'Audace, die als Aktivistin für Inklusion und Antidiskriminierung tätig ist.

Elina Klingbeil / Gastautorin

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